Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Sexueller Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Fälle von Sexuellem Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen in Gemeinden oder Einrichtungen der Evangelischen Kirche – durch Amtsträger und haupt-, …
Inhalt6 Abschnitte
Kern des Themas
Der Artikel behandelt Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Schutzbefohlenen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie. Beschuldigt wurden Amtsträger sowie haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende. Solche Fälle sind seit vielen Jahrzehnten dokumentiert, wurden aber erst in den 2010er-Jahren intensiver aufgearbeitet.
Nach Angaben des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland wurden seit etwa 1950 im Bereich der Evangelischen Kirche und der Diakonie 881 Fälle sexualisierter Gewalt aktenkundig. Bis 2019 wurden rund 770 Opfer ermittelt, die meisten von ihnen Heimkinder in diakonischen Einrichtungen. Es gab aber auch Übergriffe in Kirchengemeinden. Seit den 1980er-Jahren kam es in einzelnen Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen, die zunächst nur lokal bekannt wurden.
Ein früher dokumentierter Fall wurde 1905 im Berliner Tageblatt unter der Überschrift „Der Herr Pastor“ beschrieben: Ein evangelischer Seelsorger aus Werder bei Rehfelde hatte sich über viele Jahre hinweg „schwerer Sittlichkeitsvergehen“ an Konfirmanden schuldig gemacht. Als ihm eine Zuchthausstrafe drohte, verließ er seine Gemeinde heimlich und setzte sich wohl ins Ausland ab.
Aufarbeitung seit 2010
Seit 2010 rückte der Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen stärker in die Öffentlichkeit. Der Ahrensburger Missbrauchsskandal wurde besonders bekannt, weil nicht nur die Tat selbst, sondern auch das Verhalten kirchlicher Vorgesetzter gegenüber dem Täter kritisiert wurde. Die Bischöfin Maria Jepsen trat 2010 zurück, weil sie bereits 1999 über den Missbrauch informiert worden war, aber nichts unternommen hatte. Eine unabhängige Studie im Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland kam 2014 zu dem Ergebnis, dass weitere Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld jahrelang vertuscht worden waren. 2018 verabschiedete die Landessynode ein Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt.
In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens begann Ende 2021 die Aufarbeitung des Falls Kurt Ströer. Bis April 2024 meldeten sich 38 Männer als Betroffene, die als Minderjährige Opfer von spirituellem und sexuellem Missbrauch durch Ströer geworden seien. Außerdem wurde ein weiterer umfangreicher Missbrauchsfall in der Gemeinde Pobershau aufgearbeitet. Im März 2024 begann mit einem ersten landesweiten Treffen die Vernetzung sächsischer Betroffener und der Aufbau einer Betroffenenvertretung.
Beschlüsse und Strukturen der EKD
Auch andere Landeskirchen richteten nach 2010 unabhängige Ansprechstellen oder Kommissionen ein und entwickelten Verfahren für Beistand und Wiedergutmachung. Betroffene kritisierten dennoch weiter einen „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen Regelungen und undurchsichtige Strukturen. Aus ihrer Sicht hatte die evangelische Kirche zu lange gezögert; die Bedürfnisse der Betroffenen müssten stärker im Mittelpunkt stehen.
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland nahm das Thema auf der Herbsttagung 2018 auf und verabschiedete einen Elf-Punkte-Plan. Dazu gehörten die Beteiligung Betroffener und die Gründung eines Betroffenenbeirates, die individuelle Aufarbeitung in den Landeskirchen, eine externe wissenschaftliche Gesamtstudie, eine Dunkelfeldstudie, eine unabhängige zentrale Ansprechstelle, zentrale Meldestellen in den Landeskirchen, die Stärkung der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe sowie eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Diakonie. Außerdem sollte es ein sensibles und professionelles Verfahren im Kontext sexualisierter Gewalt geben, unter Wahrung des Seelsorgegeheimnisses.
Ab 2018 wurde ein „Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ eingerichtet. Die unabhängige „Zentrale Anlaufstelle.help“ nahm am 1. Juli 2019 ihre Arbeit auf. Sie richtet sich an Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche oder der Diakonie sowie an Angehörige. 2020 wurde ein 12-köpfiger Betroffenenbeirat für vier Jahre berufen. Er sollte die Arbeit des Beauftragtenrates aus Sicht Betroffener begleiten, Vernetzung fördern, eigene Positionen erarbeiten und bestehende Strukturen kritisch prüfen. Bereits 2021 kritisierten Mitglieder jedoch fehlende Information und Partizipation. Am 10. Mai 2021 setzte die EKD die Arbeit des Betroffenenbeirats nach internen Konflikten und Rücktritten vorläufig aus und kündigte eine externe Evaluierung an.
ForuM-Studie und Zahlen
Am 25. Januar 2024 wurde die ForuM-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Evangelischen Kirche vorgestellt. Sie wurde vom Forschungsverbund ForuM unter Leitung der Hochschule Hannover erstellt. Die beteiligten Wissenschaftler erklärten, die Studie zeige nur die „Spitze der Spitze des Eisbergs“.
Erfasst wurden seit 1946 deutschlandweit mindestens 2.225 missbrauchte Menschen. Rund zwei Drittel der Opfer waren männlich. Genannt wurden 1.259 Beschuldigte; 511 von ihnen waren Pfarrpersonen. Diese waren nahezu alle männlich: 99,6 % Pfarrer und Vikare, 0,4 % Pfarrerinnen. Rund drei Viertel waren zum Zeitpunkt der Ersttat verheiratet. Auch pädagogisch Tätige gehörten zur Tätergruppe.
Die betroffenen Mädchen und Jungen waren im Durchschnitt elf Jahre alt. Zu den dokumentierten körperlichen Kontakten gehörten „sexuelle Berührungen bis zur Penetration“. In vielen Fällen gab es außerdem Nötigung, das Anschauen pornografischen Materials oder Selbstbefriedigung Beschuldigter in Anwesenheit Betroffener. Teilweise spielten Drogen, Alkohol und körperliche Gewalt eine Rolle. Tatorte waren unter anderem Pfarrhäuser, Kinderheime und Jugendfreizeiten.
Die Studie thematisierte auch kirchliche Denkmuster. Laut ihr führe „der Mechanismus der evangelischen Rechtsfertigungslehre“ zu einer Verbindung von Schuld und Vergebung. Die Autoren stellten fest, dass Schuld als nicht grundsätzlich auflösbarer Zustand im evangelischen Selbstverständnis offenbar nicht ausgehalten werden könne. Die kommissarische Ratsvorsitzende der EKD, Bischöfin Kirsten Fehrs, sprach von „täterschützenden Strukturen“, sagte, die Institution habe sich an unzähligen Menschen schuldig gemacht, und bat Betroffene um Entschuldigung.
Kritisiert wurde, dass die Studie auf eingeschränkter Quellenlage beruhte. Das Forschungsteam erhielt keinen umfassenden Einblick in Personalakten, sondern bis auf eine der 20 Landeskirchen und der Diakonischen Werke nur Details aus 4282 Disziplinarakten. Bei der katholischen MHG-Studie waren es mehr als 38.000 Personalakten. Daher könne die Zahl der Betroffenen unterschätzt sein. Am 1. Juli 2024 musste die Landeskirche Hannovers Opferzahlen nach oben korrigieren, nachdem ein Opfer herausgefunden hatte, dass in seinem Tatkomplex für die ForuM-Studie nur vier statt 45 Opfer übermittelt worden waren.
Kritik und weitere Maßnahmen
Schon vor und nach der ForuM-Studie wurde die kirchliche Beteiligung Betroffener kritisiert. Die EKD verweist auf das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt, ein Gremium mit 17 Personen: neun Vertretern von Kirche und Diakonie sowie acht Betroffenen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Betroffenen nicht von allen bekannten Betroffenen gewählt, sondern von der EKD ausgesucht wurden. Außerdem arbeiteten mehrere der beteiligten Betroffenen selbst bei Kirche oder Diakonie, was als Befangenheit gesehen wird. Viele Betroffene fordern deshalb eine demokratisch legitimierte Betroffenenbeteiligung, bei der Betroffene ihre Vertreter wählen können.
Auch die unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, kritisierte, dass die Kirche nur eine sehr kleine Zahl von Betroffenen beteilige. In der ForuM-Studie wird das Beteiligungsforum als unzureichendes „One-fits-all-Modell“ bezeichnet. 2025 wurde berichtet, dass die nach Veröffentlichung der Studie angekündigten Verbesserungen nur teilweise erfüllt worden seien. Im November 2024 verabschiedete die EKD-Synode einen Maßnahmenkatalog, unter anderem mit einer zentralen Ombudsstelle und einem „Recht auf Aufarbeitung“. Nicht alle Empfehlungen der ForuM-Studie wurden darin aufgenommen.
Für 2026 nennt der Artikel einen Anhaltskatalog des Beteiligungsforums, der im Februar beschlossen wurde. Er soll als Orientierungshilfe für Entschädigungsleistungen dienen und basiert auf der Anerkennungsrichtlinie aus dem Jahr 2025, die ab Jahresbeginn 2026 gilt. Betroffenenvertreter warfen der Landeskirchenkonferenz und der Diakonie später vor, die Anerkennung dieser Orientierungshilfe zu verschleppen. Die EKD entgegnete, die beteiligten Kommissionen seien dennoch handlungsfähig.
Daneben entstanden Schutzkonzepte. Im Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg wurde nach sexuellen Übergriffen von den 1980er- bis zu den 2020er-Jahren eine Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ eingerichtet. Wissenschaftliche Konzepte wurden veröffentlicht und sollen eingebettet übernommen werden. Bekannt ist außerdem ein Schutzkonzept aus der Jugendarbeit in Württemberg.
Dokumentarfilm
Der Artikel nennt als filmische Aufarbeitung den Dokumentarfilm „Die Kinder aus Korntal“ von Julia Charakter aus Deutschland, erschienen 2023.