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Sachverständigenrat für Verbraucherfragen

Seit Mai 2025 liegt die Zuständigkeit für den SVRV wieder beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Der SVRV tagt regelmäßig in Berlin und …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Aufbau und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Berufungsperioden
  3. 3. Aufgaben und Themenfelder
  4. 4. Gutachten, Empfehlungen und öffentliche Bewertung

Aufbau und Bedeutung

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die deutsche Verbraucherpolitik wissenschaftlich unterstützt. Er berät das zuständige Bundesministerium, untersucht die Lage und die Entwicklung der Verbraucherinnen und Verbraucher und entwickelt Empfehlungen für politische Maßnahmen. Der Rat besteht aus neun Mitgliedern, tagt regelmäßig in Berlin und verfügt dort über eine eigene Geschäftsstelle.

Der SVRV wurde am 7. November 2014 vom damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas eingesetzt. Von 2022 bis 2025 war er dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zugeordnet. Seit Mai 2025 liegt die Zuständigkeit wieder beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Rat wird jährlich mit 480.000 € finanziert.

Entstehung und Berufungsperioden

Im April 2013 schlugen Verbraucherexperten vor, die Verbraucherpolitik in Deutschland stärker evidenzbasiert, also auf der Grundlage überprüfbarer Erkenntnisse, zu gestalten und dafür einen unabhängigen Sachverständigenrat einzurichten. Der Vorschlag wurde im November 2013 in den Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Kabinett Merkel III aufgenommen und im November 2014 umgesetzt. In der 19. und 20. Wahlperiode setzte der Rat seine Arbeit fort.

Die personelle Zusammensetzung änderte sich in drei Berufungsperioden. In der ersten Periode von 2014 bis 2018 waren Lucia A. Reisch Vorsitzende und Daniela Büchel stellvertretende Vorsitzende. Zu den Mitgliedern gehörten außerdem unter anderem Gerd Gigerenzer, Gesche Joost, Hans-Wolfgang Micklitz, Andreas Oehler, Kirsten Schlegel-Matthies, Helga Zander-Hayat und Gert G. Wagner. Helga Springeneer gehörte dem Rat vom 7. November 2014 bis zum 31. Juli 2015 an.

In der zweiten Periode von 2018 bis 2022 übernahm Peter Kenning den Vorsitz, Louisa Specht-Riemenschneider wurde stellvertretende Vorsitzende. Zu den weiteren Mitgliedern zählten Nina Baur, Susanne Dehmel, Veronika Grimm, Christa Liedtke, Hans-Wolfgang Micklitz, Sven Scharioth und Gert G. Wagner. Nicola Jentzsch war vom 10. Dezember 2018 bis zum 14. März 2019 Mitglied.

Die dritte Berufungsperiode begann 2022 und umfasst Christoph Busch, Tatjana Halm, Philipp Andree, Nina Baur, Oliver Büttner, Veronika Grimm, Peter Kenning, Christa Liedtke und Carolin Wienrich. Zunächst waren Louisa Specht-Riemenschneider Vorsitzende und Peter Kenning stellvertretender Vorsitzender. Specht-Riemenschneider schied zum 30. April 2024 aus, nachdem sie zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt worden war. Peter Kenning legte ebenfalls sein Amt als stellvertretender Vorsitzender nieder. Nach einer Neuwahl am 31. Mai 2024 sind Christoph Busch Vorsitzender und Tatjana Halm stellvertretende Vorsitzende.

Aufgaben und Themenfelder

Der SVRV soll die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher, Entwicklungstendenzen, Fehlentwicklungen und mögliche Korrekturen darstellen. Außerdem soll er Zukunftsthemen erkennen. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:

  • Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik zu erarbeiten;
  • verbraucherpolitische Instrumente und Maßnahmen zu überprüfen;
  • Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sowie zu wichtigen verbraucherrelevanten Themen vorzulegen;
  • jederzeit weitere Expertisen und Stellungnahmen abzugeben.

Nach seiner Einsetzung konzentrierte sich der Rat zunächst besonders auf die digitale Welt. Dazu gehörten 2016 die Chancen und Risiken der Crowdfinanzierung, die Weiterentwicklung des Verbraucherrechts in der digitalen Welt und die digitale Souveränität. Insgesamt behandelt der SVRV ein breites Themenspektrum, das auch die soziale und ökologische Dimension der Verbraucherpolitik umfasst.

In der dritten Berufungsperiode liegen Schwerpunkte unter anderem auf virtuellen Welten, dem Digitalen Produktpass, der Plattformökonomie, der Energiekrise und der Elementarschadenversicherung.

Gutachten, Empfehlungen und öffentliche Bewertung

Am 19. Januar 2016 veröffentlichte der SVRV Arbeitsergebnisse und Empfehlungen zur digitalen Welt. Darin forderte er eine bessere Informationsqualität, eine stärkere Kompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie eine rechtliche Sicherung persönlicher Daten. In der Presse wurden diese Ergebnisse teilweise als sehr allgemein und in einem Fall als „Plattitüden“ bewertet. Eine Recherche des Spiegel kam zu dem Schluss, dass der Rat hinter den Erwartungen an ein Expertengremium zurückbleibe. Dabei wurde auch berichtet, dass sich die Experten alle vier bis sechs Wochen im Ministerium träfen und etwa tausend Euro im Monat zuzüglich Spesen und Reisekosten erhielten.

Das Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ vom 1. Dezember 2016 forderte eine Anpassung des Verbraucherrechts an das digitale Zeitalter. Ziel waren mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen. Der Rat schlug insgesamt elf Maßnahmen vor. Sie reichten von Gesetzesänderungen und einer Neudefinition von Rechtsbeziehungen über ein Gesetz zur Regelung von Algorithmen bis zu neuen Forschungsansätzen. Das Gutachten wurde öffentlich positiv aufgenommen, weil es eine Reihe konkreter Vorschläge für eine wirksame Regulierung enthielt.

Das am 29. Juni 2017 vorgelegte Gutachten zur „Digitalen Souveränität“ behandelte Verbraucherkompetenz, Regulierung und verbraucherfreundliche Technologie. Eine Empfehlung war ein Datenportal, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihren individuellen Datenfluss überblicken und von Anbietern genutzte persönliche Daten löschen oder ändern können.

Am 31. Oktober 2018 veröffentlichte der Rat das Gutachten „Verbrauchergerechtes Scoring“. Es behandelte Bonitäts-Scoring, Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung und Vergünstigungen für bestimmte gesundheitsbezogene Verhaltensweisen in der Krankenversicherung. Scoring-Algorithmen sollten transparent, verständlich und diskriminierungsfrei sein. Dafür sollten die einfließenden Merkmale offengelegt, die Qualität der Verfahren gesichert und die staatliche Aufsicht gestärkt werden.

Im Dezember 2019 präsentierte der Rat ein Konzept zum besseren Schutz von Haus- und Wohnungseigentümern vor zunehmenden Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen. Am 20. April 2021 veröffentlichte er ein umfassendes Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Am 12. November 2024 feierte der SVRV sein zehnjähriges Bestehen.

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