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Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Robert-Joseph Pothier

Von der Naturrechtslehre beeinflusst, machte er sich für eine Neuordnung des römischen Rechtsstoffs stark und prägte die französische Gesetzgebung (Code civil).

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung für die Rechtswissenschaft
  2. 2. Beruf und Lehre
  3. 3. Forschung und wichtigste Schriften

Bedeutung für die Rechtswissenschaft

Robert-Joseph Pothier (* 9. Januar 1699 in Orléans; † 2. März 1772 ebenda) war ein französischer Rechtsgelehrter. Beeinflusst von der Naturrechtslehre, ordnete er den Stoff des römischen Rechts neu und führte römisches und französisches Recht methodisch zusammen. Besonders seine Lehrbücher zum Vertragsrecht prägten den französischen Code civil: Einige Passagen seiner „traités“ wurden dort wortwörtlich übernommen. Sein Ansatz beeinflusste darüber hinaus die Gesetzgebung in ganz Europa.

Beruf und Lehre

Auf Wunsch seiner Mutter studierte Pothier nach dem Besuch eines Jesuitenkollegs Rechtswissenschaften, obwohl er selbst eher einem Orden beitreten wollte. 1720 wurde er mit 21 Jahren Präsidialgerichtsrat in Orléans und blieb bis zu seinem Tod in diesem Amt. In seiner Privatkanzlei erteilte er Mitbürgern und Kollegen kostenlos Rechtsrat. Er arbeitete auf fast allen Rechtsgebieten, mied jedoch das Strafrecht, weil er dessen zugelassene Foltermethoden verabscheute. 1743 wurde er zum Rat der Domänenkammer und 1746 zum Magistratsbeamten gewählt.

Eine ihm angebotene Professur in Paris lehnte Pothier zugunsten seiner Heimatstadt ab. 1749 übernahm er an der Universität Orléans den Lehrstuhl für französisches Recht. Sein Professorenhonorar stiftete er als Preis für hervorragende Leistungen von Studierenden und trug damit wesentlich zur Blüte der dortigen Rechtsfakultät bei.

Forschung und wichtigste Schriften

Pothier beschäftigte sich zunächst mit dem römischen Recht, dessen Bedeutung für das französische Recht er erkannt hatte. In „Pandectae Justinianeae in novum ordinem digestae“ (Paris, 1748–52) gab er den Pandekten, einer Sammlung des römischen Rechts, eine grundlegend neue Ordnung. Er verdichtete den umfangreichen Stoff auf das Wesentliche und versuchte, Widersprüche durch eigene Beiträge aufzulösen.

Anschließend untersuchte er das französische Gewohnheitsrecht, das „droit coutumier“. In „Coutume d'Orléans“ von 1740, dessen zweite Auflage 1760 erschien, stellte er dieses Recht methodisch dem römischen Recht gegenüber. Seine wichtigsten Werke waren die „traités“. Darin behandelte er vor allem gegenseitige Verträge, die im Gewohnheitsrecht kaum geregelt waren. Dazu gehören „Traité des obligations“ (1761; zweite Auflage 1764), „Traité du contrat de vente“ (1762), „Traité des Retraits“ (1762) und „Traité du Contrat de Mariage“ (1771). Weitere Werke sind „Coutumes des duchè, bailliage et prévôté d'Orléans, et ressort d'iceux“ (1772) und die nach seinem Tod erschienenen „Traités sur différentes matières du droit civil“ (1781).

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