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Religionsfreiheit in Myanmar
Wie die anderen Menschenrechte ordnet das Regime die Religionsfreiheit den eigenen machtpolitischen Interessen unter. So nutzt das Regime etwa Vorbehalte …
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Kernlage der Religionsfreiheit
Religionsfreiheit in Myanmar ist in der Verfassung zwar formell vorgesehen. Tatsächlich ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit – also die Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung zu haben, zu bekennen und auszuüben – im autokratisch regierten Land massiv eingeschränkt. Besonders betroffen sind religiöse und ethnische Minderheiten.
Verfassungsrechtliche Regelung
Artikel 34 der Verfassung von Myanmar garantiert jedem Bürger „das Recht auf Gewissensfreiheit und das Recht, sich vorbehaltlich der öffentlichen Ordnung, Sittlichkeit oder Gesundheit und der übrigen Bestimmungen dieser Verfassung frei zu seiner Religion zu bekennen und diese auszuüben“.
Damit werden Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit und Religionsfreiheit formell anerkannt. Die Regelung erlaubt jedoch Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sittlichkeit und Gesundheit sowie nach anderen Verfassungsbestimmungen. Solche Schranken können sich auf das Forum Externum beziehen, also auf die öffentliche Ausübung einer Religion. Nach einem menschenrechtlichen Ansatz sind sie nur zulässig, wenn sie angemessen und verhältnismäßig sind. Das amtierende Militär-Regime erfüllt diese Anforderungen laut Artikel in der Praxis nicht und nutzt die Vorbehalte gegen Religionsgemeinschaften und religiöse Akteure, die seine politischen Interessen beeinträchtigen könnten.
Völkerrechtliche Einordnung
Stand Juli 2024 gehört Myanmar zu den wenigen Staaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte weder unterzeichnet noch ratifiziert haben. Artikel 18 dieses Pakts formuliert das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Einschränkungen durch Militärherrschaft
Unter der autokratischen Militär-Junta sind die Menschenrechte in Myanmar massiv eingeschränkt; dies betrifft auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das Regime ordnet diese Freiheit seinen machtpolitischen Interessen unter. Es beruft sich etwa auf öffentliche Ordnung und Sittlichkeit, um gegen religiöse Gemeinschaften oder einzelne religiöse Akteure vorzugehen, wenn diese den politischen Interessen des Regimes entgegenstehen oder sie gefährden könnten.
Nationalismus und Diskriminierung von Minderheiten
Mit dem Erstarken eines birmanisch-buddhistischen Nationalismus kam es in den letzten Jahren vermehrt zu gewaltsamen Übergriffen gegen religiöse und ethnische Minderheiten. Muslime erfahren besonders starke Diskriminierung. Behörden tragen in Ausweisdokumente häufig die Bezeichnung „Bengali“ ein, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit der betreffenden Person. Dies vermittelt den Eindruck, muslimische Bürger seien Fremde und gehörten nicht wirklich zum Land. Dadurch werden ihnen oft Bildungs- und wirtschaftliche Chancen verwehrt. Dokumentiert sind außerdem Fälle, in denen Muslime den Buddhismus als ihre Religion angaben, um Diskriminierung und persönliche Nachteile zu vermeiden.
Ultranationalistische Bewegungen wie die extremistische Mönchsgruppe Ma Ba Tha hetzen gegen religiöse Minderheiten. Sie warnen vor einer angeblichen Überfremdung und wenden sich gegen Beziehungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Religionen. Der Hass richtet sich vor allem gegen muslimische Minderheiten; auch Christen sind indirekt betroffen.
Folgen innerstaatlicher Konflikte
Die zahlreichen innerstaatlichen Konflikte beeinträchtigen ebenfalls die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Zahlreiche Moscheen und Kirchen wurden schwer beschädigt oder zerstört.
2012 griffen militante buddhistische Gruppen muslimische Rohingyas an. 2017 führte die staatliche Armee eine Großoffensive gegen die separatistische Arakan Rohingya Salvation Army durch. Die Kampfhandlungen führten zu zahlreichen Opfern.