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Leseinszenierung

Eine Leseinszenierung (auch: szenische Lesung, inszenierte Lesung, szenisches Lesen) ist die Lesung eines Textes vor Publikum, umrahmt von theaterähnlichen …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Zweck
  2. 2. Gestaltung und Vortrag
  3. 3. Urheberrechtliche Voraussetzungen

Grundidee und Zweck

Eine Leseinszenierung, auch szenische Lesung, inszenierte Lesung oder szenisches Lesen genannt, ist das Vorlesen eines Textes vor Publikum, das durch theaterähnliche Elemente ergänzt wird. Die Bühne oder der Aufführungsraum wird thematisch passend ausgestattet. Ziel ist es, einen Text wirkungsvoller und anschaulicher zu vermitteln, ohne daraus ein vollständiges Schauspiel zu machen.

Gestaltung und Vortrag

Für Leseinszenierungen eignen sich Gedichte, Kurzgeschichten und Kurzprosa bis hin zu Romanen. Häufig werden die Texte als Rollenlesung von mehreren Akteuren vorgetragen. Dabei steht nicht das vollständige Schauspielern, sondern das Lesen mit seinen besonderen Ausdrucksmitteln im Vordergrund: Artikulation, Stimmvolumen, Tempo, Sprecheinsatz, Stimmfärbung und Atmung.

Die Texte werden szenisch aufgearbeitet. Dabei verbindet die Leseinszenierung den klassischen Lesevortrag mit darstellendem Spiel. Gesten und am Theater orientierte Formen des Vortrags wörtlicher Rede verstärken die Wirkung. Teilweise beziehen die Vortragenden das Publikum darstellerisch ein, sodass die Grenzen zwischen Vortragenden und Zuhörern verschwimmen können.

Leseinszenierungen kommen meist ohne Kostüme und in den allermeisten Fällen auch ohne Bühnenbild aus. Häufig wird ein dramatischer Text nur in Ausschnitten vorgetragen. Möglich sind außerdem multimediale Ergänzungen durch Musik und Bildmaterial. Trotz des sparsamen Einsatzes theatraler Mittel ist eine Leseinszenierung daher mehr als eine reine Lesung. Sie findet unter anderem auf Kleinkunstbühnen, in Bibliotheken und an weiterführenden Schulen statt, wo sie Bestandteil eines kreativen Literaturunterrichts sein kann.

Urheberrechtliche Voraussetzungen

Eine Lesung gilt wie eine Theateraufführung als Nutzung eines Werkes. Deshalb ist in der Regel die Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers erforderlich, etwa des Autors oder des Verlags, damit das Vortragsrecht eingeräumt wird (§ 19 UrhG).

Nach deutschem Urheberrecht erlischt das Urheberrecht „siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers“ (§ 64 UrhG). Eine ungenehmigte öffentliche Lesung eines geschützten Textes ist eine Urheberrechtsverletzung. Sie kann zivilrechtlich nach §§ 97 ff. UrhG verfolgt werden, beispielsweise durch eine Abmahnung nach § 97a UrhG. Außerdem ist eine strafrechtliche Verfolgung nach §§ 106 ff. UrhG möglich; es können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Bereits der Versuch ist strafbar.

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