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LEADER

LEADER (englischsprachiges Akronym von französisch Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Grundprinzip
  2. 2. Förderperioden und Finanzierung
  3. 3. Aufbau und Arbeitsweise
  4. 4. Umsetzung in Deutschland, Österreich und Luxemburg
  5. 5. Kulturförderung in der Steiermark
  6. 6. Übergang zur Periode ab 2014

Zweck und Grundprinzip

LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union zur Förderung innovativer Vorhaben im ländlichen Raum. Seit 1991 soll es ländliche Regionen Europas dabei unterstützen, sich aus eigener Kraft weiterzuentwickeln. Lokale Akteure ermitteln dafür die Bedürfnisse ihrer Region, entwerfen gemeinsame Entwicklungskonzepte und setzen passende Projekte um.

Zentral ist der Bottom-up-Ansatz: Strategien werden nicht ausschließlich von übergeordneten Behörden vorgegeben, sondern vor Ort ausgearbeitet und umgesetzt. Dafür entstehen Lokale Aktionsgruppen (LAG), also öffentlich-private Partnerschaften aus regionalen Beteiligten. Nachdem LEADER von 1991 bis 2005 als Gemeinschaftsinitiative erfolgreich eingesetzt worden war, wurde der Ansatz seit 2006 als eigener Schwerpunkt in die reguläre EU-Förderung aufgenommen.

Förderperioden und Finanzierung

LEADER arbeitet mit zeitlich begrenzten Förderperioden:

  • 1991–1994: LEADER I
  • 1994–1999: LEADER II
  • 2000–2006: LEADER+
  • 2007–2013
  • 2014–2022
  • 2023–2027

Die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 regelte die europäischen Strukturfonds. Dazu gehörten der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung „Ausrichtung“, sowie das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Aus diesen Fonds wurden auch Gemeinschaftsinitiativen wie LEADER unterstützt.

Den Durchbruch brachte LEADER+ in der Programmperiode 2000–2006. In Deutschland standen dafür 247 Millionen Euro an Gemeinschaftsmitteln zu Preisen von 1999 bereit, in Österreich rund 75 Millionen Euro. Der EU-Beitrag wurde aus dem Agrarhaushalt über den EAGFL, Abteilung „Ausrichtung“, finanziert. LEADER+ setzte auf anspruchsvolle, gebietsspezifische Entwicklungsstrategien, Kooperation und Vernetzung ländlicher Gebiete sowie den gezielten Aufbau eines Regionalmanagements. Grundsätzlich waren sämtliche ländlichen Gebiete der EU förderfähig.

Aufbau und Arbeitsweise

Seit der Förderperiode 2007–2013 gehört LEADER zur Mainstream-Förderung, also zur regulären Förderpolitik der Europäischen Union. Die Finanzierung erfolgt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Mitgliedstaaten konkretisieren den europäischen Ansatz durch eigene Förderprogramme, die mit den EU-Bestimmungen übereinstimmen müssen.

Sieben Merkmale kennzeichnen LEADER:

  • territoriale lokale Entwicklungsstrategien für ein bestimmtes Gebiet;
  • Bottom-up-Ausarbeitung und -Umsetzung, also Beteiligung der Menschen und Organisationen vor Ort;
  • öffentlich-private Partnerschaften in Form der Lokalen Aktionsgruppen;
  • Erleichterung von Innovationen;
  • integrierte und multisektorale Aktionen, die mehrere Themen- und Wirtschaftsbereiche verbinden;
  • Netzwerkbildung;
  • Kooperation zwischen Gebieten und Beteiligten.

Umsetzung in Deutschland, Österreich und Luxemburg

In Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung der EU-Förderprogramme zuständig. Sie erstellen Programme zur Entwicklung ihrer ländlichen Räume, in die der LEADER-Ansatz einbezogen wird. Die Förderrichtlinien des ELER-Fonds setzen dabei den Rahmen. Die meisten Bundesländer wählten ihre LEADER-Regionen durch Wettbewerbe aus; andere verfolgten einen stärker flächenorientierten Ansatz, beispielsweise die AktivRegion Schleswig-Holstein. Deshalb unterschieden sich Zahl und Größe der Regionen stark: Sie reichten von einer Region in Hamburg bis zu 58 in Bayern. Für die Förderperiode 2014–2020 werden 321 LEADER-Regionen genannt, die ungefähr zwei Drittel der Fläche Deutschlands umfassten. Die Regionen konnten ihre Projekte stärker am eigenen Bedarf ausrichten und waren thematisch nicht mehr an bestimmte Maßnahmen gebunden. Als Beispiel nennt der Artikel das Projekt „Dorfauto“.

Österreich hatte 2020 insgesamt 77 anerkannte Lokale Aktionsgruppen beziehungsweise LEADER-Regionen. Sie umfassten rund 72.000 km² und 4,3 Millionen Einwohner. Mit Ausnahme Wiens, das nicht als ländliche Region gilt, waren alle Bundesländer vertreten.

In Luxemburg war LEADER zunächst räumlich begrenzt: LEADER I von 1991 bis 1993 richtete sich ausschließlich an die Stausee-Region. LEADER II von 1994 bis 1999 bezog den gesamten Norden ein, darunter Redingen/Wiltz und Clerf/Vianden. Von LEADER+ profitierten alle ländlichen Regionen Luxemburgs, beispielsweise das Müllerthal. Bis 2006 standen dafür 2,6 Millionen Euro aus dem EAGFL bereit; zur Kofinanzierung mussten entsprechende nationale Mittel hinzukommen.

Kulturförderung in der Steiermark

Die Steiermark schuf in der Förderperiode 2007–2013 mit „LEADER Kultur“ einen Sonderfall. Die Abteilung 7 für Landes- und Gemeindeentwicklung und die Abteilung 9 für Kultur, Europa und Außenbeziehungen übertrugen den LEADER-Gedanken ausdrücklich auf kulturelle Entwicklung. Grundlage waren besondere Richtlinien im „Aktionsprogramm Achse 4 LEADER über kulturelle Förderungen im ländlichen Raum von 2007–2013 durch die Europäische Union und vom Land Steiermark Kultur“. Fachreferent Gerald Gigler ergänzte das Regelwerk um „Sechs Punkte zum Kulturgeschehen“.

Das erste Projekt dieses soziokulturellen Experiments wurde 2009 vom Gleisdorfer kultur.at: verein für medienkultur in der LEADER-Energieregion Weiz-Gleisdorf verwirklicht. Am 29. Jänner 2009 fand im „Forum Kloster“ in Gleisdorf die erste gesamtsteirische LEADER-Kulturkonferenz statt. Am 9. März 2009 wurde der Vertrag für das erste österreichische LEADER-Kultur-Projekt „Kulturfokus Energie-Region“ unterzeichnet. Es folgten unter anderem „kunst ost – soziokulturelle Drehscheibe“, dessen Vertrag am 18. Jänner 2010 unterzeichnet wurde, sowie der im November 2011 begonnene „Kulturpakt Gleisdorf“. Am 29. April 2010 fand in Weiz die erste LEADER-Landeskulturkonferenz statt. Am 4. Juli 2012 zog das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Konferenz „Kultur in der EU-Regionalpolitik“ eine Zwischenbilanz.

Weitere genannte Vorhaben sind etwa „Brücken in die Gegenwart“, KUKnet Murau, „Kultur leben im Steirischen Vulkanland“, „Kunst und Zeit – 10days10artists“ und „styrian summer_art/regional“. Als „Kulturelle Kontextregion“ bezeichnete das Land Steiermark einen kulturellen Wirkungszusammenhang, der nicht mit einer einzelnen LEADER-Region identisch sein muss. Die „Energieregion Weiz-Gleisdorf“ und das „Oststeirische Kernland“ erprobten dieses Konzept mit „kunst ost“ und „Kunst und Zeit – 10days10artists“.

Übergang zur Periode ab 2014

Am 24. September 2013 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine politische Einigung zur Verordnung über die ländliche Entwicklung 2014–2020. In Österreich sollte die ländliche Entwicklung zu „intelligentem, nachhaltigem und stabilem Wachstum in der gesamten Europäischen Union“ beitragen. Schwerpunkte waren Bildungs- und Investitionsmaßnahmen sowie eine ökologische und ressourcenschonende Bewirtschaftung.

Von April bis November 2014 verwirklichte der TIP-Tourismusverband Gleisdorf gemeinsam mit dem Kulturlabor „Kunst Ost“ das Projekt „Kulturpakt Gleisdorf 2014“. Dabei wurden die Erfahrungen der vorherigen LEADER-Periode ausgewertet und Grundlagen für die neue Periode festgelegt. Den Übergang markierte eine abschließende LEADER-Kulturkonferenz am 21. Oktober 2014 in Gleisdorf. Sie wurde von LEADER-Managerin Iris Absenger-Helmli geleitet und fand im Rahmen des Gleisdorfer Kunstsymposions 2014 statt.

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