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Italienisches Parlamentswahlrecht
Keiner Koalition angehörende Parteien, die in der Region mindestens 8 % der Stimmen erhielten. · Koalitionen, wenn sie in der Region mindestens 20 % der Stimmen …
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Grundlagen und Verfassung
Das italienische Parlamentswahlrecht regelt die Wahl der beiden Kammern des italienischen Parlaments: der Abgeordnetenkammer und des Senats. Beide Kammern werden in allgemeiner und unmittelbarer Wahl gewählt. Seit 1993 wurde das System mehrfach grundlegend geändert: Zunächst gab es ein Mischsystem mit starkem Mehrheitsanteil, dann ein Verhältniswahlsystem mit Mehrheitsprämie, später weitere Reformversuche und seit 2017 ein sogenanntes Grabenwahlrecht.
Aktiv wahlberechtigt sind volljährige Staatsbürger. Seit 2021 gilt das auch für den Senat; zuvor musste man für die Senatswahl mindestens 25 Jahre alt sein. Das Volljährigkeitsalter beträgt seit 1975 18 Jahre, davor 21 Jahre. Für die Wählbarkeit gelten höhere Altersgrenzen: In die Abgeordnetenkammer können Staatsbürger ab 25 Jahren gewählt werden, in den Senat ab 40 Jahren.
Die Zahl der gewählten Mitglieder war seit 1963 auf 630 Abgeordnete und 315 Senatoren festgelegt. Durch eine 2020 beschlossene Verfassungsänderung sank sie ab der folgenden Wahl auf 400 Abgeordnete und 200 Senatoren. Im Senat kommen ehemalige Präsidenten und bis zu fünf vom Präsidenten ernannte Personen als Mitglieder auf Lebenszeit hinzu. Die Wahlperiode beider Kammern dauert fünf Jahre, sofern sie nicht vorher aufgelöst werden. Beide Kammern wurden bisher immer gleichzeitig gewählt, obwohl dies rechtlich nicht zwingend ist.
Für die Abgeordnetenkammer macht die Verfassung keine genaue Vorgabe zum Wahlsystem; sie verlangt nur, dass die Sitzzahlen der Wahlkreise proportional zur Einwohnerzahl sind. Für den Senat schreibt sie eine Wahl auf Grundlage der Regionen vor. Das Aostatal wählt einen Senator, Molise zwei; nach der Verkleinerung des Senats hat jede Region und jede autonome Provinz mindestens drei Sitze. Seit 2001 sieht die Verfassung auch Sitze für Auslandsitaliener vor: ursprünglich zwölf in der Abgeordnetenkammer und sechs im Senat, nach der Verkleinerung acht und vier. Wählen zu gehen ist nach Artikel 48 Bürgerpflicht; seit 1993 hat Nichtwahl aber keine rechtlichen Folgen mehr.
Frühere Wahlsysteme bis 2005
Von 1948 bis 1993 galt im Wesentlichen ein Verhältniswahlrecht. Eine umstrittene Änderung vor der Wahl 1953, die einer Partei oder Koalition mit absoluter Stimmenmehrheit 380 von damals 590 Sitzen in der Abgeordnetenkammer garantiert hätte, wurde nie angewendet und 1954 gestrichen. In der Abgeordnetenkammer wurde in Aosta ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit gewählt; die übrigen Abgeordneten wurden in 31 Wahlkreisen nach Verhältniswahl bestimmt. Wähler konnten eine Liste wählen und zusätzlich Präferenzstimmen für Bewerber dieser Liste vergeben. Die Sitzverteilung beruhte auf Wahlkreisquotienten, Reststimmen und dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Dieses Verfahren begünstigte große Parteien leicht; die Democrazia Cristiana erhielt von 1958 bis 1992 meist etwa drei Prozentpunkte mehr Mandatsanteil als Stimmenanteil. Kleine Parteien konnten dennoch Sitze gewinnen, oft schon mit etwas über 1 % Stimmenanteil.
Beim Senat war das Land in 239 Wahlkreise eingeteilt. Gewählt war im Wahlkreis nur, wer mindestens 65 % der Stimmen erhielt; das gelang selten. Die übrigen Stimmen wurden regional zusammengezählt, und die Sitze wurden nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt. Die Sitze einer Partei gingen an ihre Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen in ihren Wahlkreisen.
Nach dem Zusammenbruch des traditionellen Parteiensystems und einer Volksabstimmung vom April 1993, bei der 82,7 % ein Mehrheitswahlrecht befürworteten, führte das Parlament ein neues System ein. Von 1993 bis 2005 wurden etwa drei Viertel der Sitze nach relativer Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen und etwa ein Viertel proportional vergeben. Dieses System wurde Mattarellum genannt, nach Sergio Mattarella. In der Abgeordnetenkammer wurden 475 Sitze in Einerwahlkreisen und 155 über regionale Listen vergeben; Parteien brauchten für Listensitze mindestens 4 % der Listenstimmen landesweit. Beim Senat wurden 232 Sitze in Einerwahlkreisen und 83 proportional innerhalb der Regionen vergeben. Die erhofften klaren Mehrheiten und die Verringerung der Parteienzahl traten nicht wie erwartet ein, weil Wahlkreisabsprachen das System unterliefen.
Mehrheitsprämie und Verfassungsgericht
Von 2005 bis 2013 galt ein neues Wahlsystem, das auf Betreiben der Regierung Silvio Berlusconi eingeführt wurde. Die Sitze wurden grundsätzlich proportional verteilt, der stärksten Koalition oder einzelnen Partei wurde aber ein Mandatsanteil von 55 % garantiert. Parteien konnten Koalitionen mit gemeinsamem Spitzenkandidaten bilden. Die Sitze wurden abgesehen von Sonderfällen über starre Parteilisten vergeben. Giovanni Sartori prägte dafür den Namen Porcellum, in Anspielung auf Roberto Calderoli, der die Reform selbst als porcata bezeichnet hatte.
In der Abgeordnetenkammer gingen von 630 Sitzen zwölf an Auslandsitaliener und einer an Aosta. Die übrigen 617 Sitze wurden unter Parteien und Koalitionen verteilt, sofern sie die Sperrklauseln erfüllten: einzelne Parteien brauchten landesweit mindestens 4 %, Koalitionen mindestens 10 % und mindestens eine beteiligte Partei mit 2 %. Parteien sprachlicher Minderheiten konnten teilnehmen, wenn sie nur in einem Wahlkreis antraten und dort mindestens 20 % erreichten. Erhielt die stärkste Koalition oder Partei nicht mindestens 340 Sitze, wurde sie auf 340 Sitze angehoben.
Beim Senat wurde wegen der verfassungsrechtlichen Bindung an Regionen die Mehrheitsprämie regional vergeben. In jeder Region erhielt die stärkste Koalition oder Partei mindestens 55 % der dortigen Sitze, wenn sie diese nicht schon proportional erreicht hatte. Dadurch konnte im Senat eine andere Mehrheitslage entstehen als in der Abgeordnetenkammer. 2013 erhielt das Linksbündnis von Pier Luigi Bersani mit 29,5 % knapp die meisten Stimmen für die Abgeordnetenkammer und dadurch 340 von 630 Sitzen, im Senat aber nur 39 % der gewählten Mitglieder.
Im Dezember 2013 erklärte das Verfassungsgericht zentrale Teile dieses Systems für verfassungswidrig: die garantierte 55-%-Mehrheit für den Sieger und die starren Listen ohne Wahl einzelner Kandidaten. Das daraus entstehende Verhältniswahlrecht wurde in der Presse Consultellum genannt, kam aber wegen weiterer Reformen nie zur Anwendung. 2015 wurde für die Abgeordnetenkammer das Italicum beschlossen: Eine Partei sollte bei mindestens 40 % der Stimmen 340 Sitze erhalten, sonst war eine Stichwahl vorgesehen. Nach dem Scheitern einer Verfassungsreform am 4. Dezember 2016 und einem Urteil im Februar 2017 wurde die Stichwahl für verfassungswidrig erklärt; das Italicum wurde nie angewendet.
Geltendes System seit 2017
Seit 2017 gilt das Rosatellum, benannt nach Ettore Rosato. Es ist ein Grabenwahlrecht: Drei Achtel der Sitze werden nach relativer Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen vergeben, fünf Achtel proportional über Listen. Durch ein Gesetz vom 27. Mai 2019 wurde das System an die 2020 beschlossene Verkleinerung des Parlaments angepasst; das Verhältnis von Mehrheits- und Verhältniswahl blieb nahezu unverändert.
In der Abgeordnetenkammer werden seit der Verkleinerung 147 Sitze in Italien durch Mehrheitswahl, 245 durch Verhältniswahl und 8 durch Auslandsitaliener vergeben, zusammen 400 Sitze. 2018 waren es noch 232 Mehrheitsmandate, 386 Verhältniswahlsitze und 12 Auslandssitze, zusammen 630. Parteien können Koalitionen bilden, was besonders in Einerwahlkreisen wichtig ist, weil Koalitionen dort gemeinsame Bewerber aufstellen. Parteien sprachlicher Minderheiten können auch innerhalb einer Koalition eigene Direktkandidaten aufstellen.
Italien ist für die Abgeordnetenkammer in 28 Regionalwahlkreise eingeteilt, die außer dem Aostatal in Mehrpersonenwahlkreise gegliedert sind. 2017 gab es 63 Mehrpersonenwahlkreise, 2020 wurde ihre Zahl auf 49 gesenkt. Jeder Bewerber darf nur in einem Einerwahlkreis kandidieren, zusätzlich aber in bis zu fünf Mehrpersonenwahlkreisen. Listen haben mindestens zwei und höchstens vier Bewerber. Es gelten Geschlechterregeln: Höchstens 60 % der Kandidaten einer Partei oder Koalition in Einerwahlkreisen dürfen demselben Geschlecht angehören; auch Listenplätze müssen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt sein.
Der Wähler hat eine Stimme. Er kann sie einer Partei oder einem Kandidaten im Einerwahlkreis geben. Eine Parteistimme zählt zugleich für deren Direktkandidaten; eine Kandidatenstimme zählt zugleich für die Partei beziehungsweise wird bei Koalitionskandidaten proportional auf die beteiligten Parteien verteilt. Im Einerwahlkreis gewinnt der Bewerber mit den meisten Stimmen, bei Stimmengleichheit der jüngste.
Für die Verhältniswahl nehmen einzelne Parteien teil, wenn sie landesweit mindestens 3 % erreichen. Parteien sprachlicher Minderheiten können teilnehmen, wenn sie nur in einer Region antreten und dort mindestens 20 % der Stimmen oder ein Viertel der Direktmandate erringen. Koalitionen brauchen landesweit mindestens 10 % und mindestens eine Partei mit 3 % oder erfolgreicher Minderheitenklausel. Die Sitze werden nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren proportional verteilt und anschließend auf Regional- und Mehrpersonenwahlkreise übertragen. Listenmandate werden nach Listenreihenfolge besetzt.
Senat und Auslandsitaliener
Das Wahlverfahren für den Senat ist dem der Abgeordnetenkammer sehr ähnlich. Auch hier werden, abgesehen von den Sitzen für Auslandsitaliener, drei Achtel der Sitze in Einerwahlkreisen und fünf Achtel proportional vergeben. Seit der Parlamentsverkleinerung gibt es 74 Mehrheitsmandate, 122 Verhältniswahlsitze und 4 Sitze für Auslandsitaliener, zusammen 200 gewählte Senatoren. 2018 waren es 116, 193 und 6, zusammen 315.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Verteilung der Proporzsitze: Bei der Abgeordnetenkammer erfolgt sie landesweit, beim Senat nur innerhalb der Regionen. Die Sperrklauseln gelten dennoch landesweit. Eine Partei, die landesweit 3 % erreicht, kann daher auch in Regionen Sitze bekommen, in denen sie unter 3 % liegt. Umgekehrt erhält eine Partei, die landesweit an der Hürde scheitert, auch dort keine Listensitze, wo sie regional mehr als 3 % erreicht. In vielen Regionen kann wegen der geringen Sitzzahl ein Stimmenanteil deutlich über 3 % nötig sein, um tatsächlich einen Sitz zu erhalten.
Auslandsitaliener wählen seit der Parlamentswahl 2006 eigene Mitglieder beider Kammern. Nach der Verkleinerung des Parlaments wählen sie acht Mitglieder der Abgeordnetenkammer und vier Senatoren. Gewählt wird in vier Wahlkreisen: Europa ohne Italien, Südamerika, Nord- und Mittelamerika sowie übrige Welt. Wenn in einem Wahlkreis nur ein Sitz zu vergeben ist, entscheidet relative Mehrheit; sonst werden die Sitze nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren proportional verteilt.
Geplante Reform 2026
Im Februar 2026 einigten sich die Koalitionspartner der Regierung Meloni auf ein neues Wahlsystem für beide Kammern, das sie Stabilicum nannten. Während der parlamentarischen Beratung wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf vom 26. Februar im Mai 2026 wesentlich geändert. Nach dem geänderten Entwurf soll die Koalition oder einzelne Partei mit der landesweit größten Stimmenzahl eine Regierbarkeitsprämie erhalten: 70 Sitze in der Abgeordnetenkammer und 35 Sitze im Senat, sofern sie mindestens 42 % der Stimmen erzielt. Im ursprünglichen Entwurf lag die Grenze bei 40 %, außerdem war unter bestimmten Bedingungen eine Stichwahl vorgesehen.
Für die Abgeordnetenkammer sollen die 28 Regionalwahlkreise und 49 Mehrpersonenwahlkreise erhalten bleiben; Einerwahlkreise entfallen außer in Trentino-Südtirol. Parteien können Koalitionen bilden, müssen ein gemeinsames Programm und einen gemeinsamen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten angeben. Jeder Wähler hätte eine Stimme für eine Partei; diese Stimme würde zugleich für die Kandidaten im Mehrpersonenwahlkreis und für die Prämienliste der Partei oder Koalition im Regionalwahlkreis gelten.
Zuteilungsberechtigt wären einzelne Parteien mit mindestens 3 % landesweit, Minderheitenparteien mit mindestens 20 % in einer Region mit Spezialstatut und Koalitionen mit mindestens 10 % landesweit sowie mindestens einer erfolgreichen Partei. Die Regierbarkeitsprämie soll nur vergeben werden, wenn dieselbe Koalition oder Partei sowohl bei der Abgeordnetenkammer als auch beim Senat die meisten Stimmen und mindestens 42 % erreicht. Andernfalls würden alle Sitze proportional verteilt. Für Trentino-Südtirol und Aosta gelten Sonderregeln; ihre Sitzverteilung wäre völlig vom übrigen Italien getrennt. Im Senat soll das System weitgehend gleich sein, allerdings bleibt die Verteilung der Proporzsitze regional.