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Interamerikanische Kommission für Menschenrechte
Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR), spanisch: Comisión Interamericana de Derechos Humanos (CIDH), englisch: Inter-American …
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Aufgabe und Bedeutung
Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR; spanisch CIDH, englisch IACHR) ist ein unabhängiges Organ der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Sie wurde 1959 gegründet und hat ihren Sitz in Washington, D.C. Gemeinsam mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bildet sie das Menschenrechtsschutzsystem der OAS.
Die Kommission tritt mehrmals jährlich zu ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen zusammen. Grundlage ihrer Aufgaben sind die Charta der OAS, die amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -pflichten sowie die amerikanische Menschenrechtskonvention. Auch mehrere bilaterale Verträge haben oder hatten Ombuds- und Beobachteraufgaben für die Kommission vorgesehen.
Entwicklung des Schutzsystems
Ausgangspunkt war die im April 1948 angenommene amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -pflichten. Sie war das erste allgemeine Menschenrechtsinstrument und entstand sechs Monate vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Nach ihrer Gründung 1959 hielt die Kommission im folgenden Jahr ihre erste Sitzung ab. Ihren ersten Ortstermin zur Untersuchung der Menschenrechtslage in einem OAS-Mitgliedstaat führte sie 1961 in der Dominikanischen Republik durch.
Seit 1965 ist die Kommission ausdrücklich dazu befugt, einzelne Fälle von Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Seitdem erhielt sie Tausende Petitionen und bearbeitete mehr als 12.000 individuelle Fälle.
1969 wurden die Richtlinien der Amerikanischen Menschenrechtskonvention überarbeitet und in die amerikanische Menschenrechtskonvention aufgenommen. Diese legt fest, welche Menschenrechte die Vertragsstaaten achten und gewährleisten müssen. Sie gilt für 24 der 35 OAS-Mitgliedstaaten verbindlich. Außerdem beschloss sie die Gründung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte in San José in Costa Rica.
Arbeitsweise und Befugnisse
Die Hauptaufgabe der IAKMR ist es, die Achtung und Verteidigung der Menschenrechte in Amerika zu fördern. Dazu nutzt sie mehrere Verfahren:
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Sie nimmt individuelle Petitionen entgegen, analysiert und untersucht sie. Eine Petition ist eine Eingabe, in der die Verletzung bestimmter, durch die amerikanische Menschenrechtskonvention geschützter Rechte behauptet wird.
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Sie beobachtet die allgemeine Menschenrechtslage in den OAS-Mitgliedstaaten und erstellt bei Bedarf Berichte über einzelne Länder.
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Sie besucht Mitgliedstaaten vor Ort, um entweder die allgemeine Lage oder bestimmte Fälle zu untersuchen.
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Sie stärkt in der gesamten amerikanischen Hemisphäre die öffentliche Aufmerksamkeit für Menschenrechte und damit verbundene Themen.
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Sie veranstaltet Konferenzen, Seminare und Treffen mit Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Dabei informiert sie über Fragen des interamerikanischen Rechtssystems.
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Sie richtet Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, deren Umsetzung den Schutz der Menschenrechte verbessern soll.
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In dringenden Fällen fordert sie Staaten zu vorbeugenden Maßnahmen auf, um ernsthafte und nicht wiedergutzumachende Menschenrechtsschäden zu verhindern.
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Sie überweist Fälle an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und vertritt sie dort im Verfahren.
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Sie kann den Gerichtshof um beratende Stellungnahmen zur Auslegung der Menschenrechtskonvention oder verwandter Instrumente bitten.
Zusammensetzung und Unabhängigkeit
Die Kommission besteht aus sieben Kommissaren. Sie werden von der Generalversammlung der OAS für vier Jahre gewählt und können einmal wiedergewählt werden. Obwohl die Mitglieder Staatsangehörige einzelner Länder sind, vertreten sie nicht ihren Heimatstaat, sondern „alle Mitgliedsstaaten“. Sie müssen als „Personen mit hoher Moral und anerkannter Kompetenz im Bereich der Menschenrechte“ gelten.
Zur Sicherung der Unabhängigkeit darf kein Staat gleichzeitig durch zwei seiner Staatsbürger in der Kommission vertreten sein. Außerdem dürfen Kommissare nicht an Fällen mitwirken, die ihren jeweiligen Heimatstaat betreffen.
Beispiele behandelter Fälle
Zu den von der Kommission behandelten Fällen gehören das Barrios-Altos-Massaker und der Fall Lori Berenson in Peru, „Die letzte Versuchung Christi“ in Chile, die Gemeinschaft von Moiwana in Surinam, die Fälle Myrna Mack Chang und Plan-von-Sánchez-Massaker in Guatemala, El Caracazo in Venezuela sowie La Nación in Costa Rica. Die Aufzählung zeigt, dass sich die Arbeit der Kommission auf unterschiedliche Staaten und verschiedene Arten mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen erstreckt.