Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Industrielle Demokratie

Der Begriff Industrielle Demokratie ist eine Lehnübersetzung von Industrial Democracy und bezeichnet die Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Kernidee
  2. 2. Entwicklung und Anwendungsbereiche
  3. 3. Formen und Abgrenzung

Begriff und Kernidee

Industrielle Demokratie bezeichnet die Beteiligung von Arbeitnehmern und ihren Repräsentanten – insbesondere Betriebsrat und Gewerkschaft – an der Wirtschaft und Arbeitswelt. Diese Beteiligung erfolgt durch Institutionen der Mitbestimmung und Selbstverwaltung. Der Begriff ist im fachlichen Diskurs etabliert, wird im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch ebenso wie „Wirtschaftsdemokratie“ eher selten verwendet. Häufiger ist „soziale Demokratie“, ein allerdings unbestimmterer Begriff, der zudem Konnotationen zur Sozialdemokratie hervorruft.

Entwicklung und Anwendungsbereiche

Der deutsche Marxist Karl Korsch übersetzte den von Sidney und Beatrice Webb geprägten Begriff „Industrial Democracy“ erstmals ins Deutsche. In seiner Schrift „Arbeitsrecht für Betriebsräte“ von 1922 verwendete er „Industrielle Demokratie“ und erweiterte die ursprüngliche Bedeutung. Während die Fabier vor allem die Selbstverwaltung, Mitbestimmung und Partizipation der Arbeitenden im Betrieb und Unternehmen meinten, bezog Korsch auch die überbetriebliche Ebene ein, etwa Wirtschafts- und Sozialräte auf sektoraler und gesamtwirtschaftlicher Ebene. Das Gründungsprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes von 1949 maß dieser Ebene für eine demokratische Wirtschaftsordnung vorrangige Bedeutung bei.

Formen und Abgrenzung

Sozialforscher wie Fritz Vilmar, Erich Gerlach und Walther Müller-Jentsch verwenden Industrielle Demokratie als Sammelbegriff für Demokratisierungstendenzen und -bestrebungen in Arbeitswelt und Wirtschaft. Dazu zählen direkte Formen der Partizipation, beispielsweise Gruppenarbeit, Qualitätszirkel und Projektteams, außerdem die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung, Kollektiv- beziehungsweise Tarifverhandlungen sowie branchen- und gesamtwirtschaftliche Entscheidungs- und Steuerungsgremien.

Im Unterschied zu „Wirtschaftsdemokratie“ umfasst Industrielle Demokratie nicht nur die überbetriebliche, sektorale und gesamtwirtschaftliche Mitbestimmung. Sie schließt gleichermaßen Mitbestimmungsrechte und -institutionen auf betrieblicher Ebene und unmittelbar am Arbeitsplatz ein.

Weiterlesen