Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Häuser der Gerechtigkeit
Häuser der Gerechtigkeit sind die in der Zukunft vorgesehene Bezeichnung für gewählte Institutionen der Bahai-Verwaltungsordnung, die auf verschiedenen …
Inhalt2 Abschnitte
Aufgabe und Einordnung
Häuser der Gerechtigkeit sind die künftig vorgesehene Bezeichnung für gewählte Institutionen der Bahai-Verwaltungsordnung. Sie arbeiten auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene. Ihre Aufgaben sind die Verwaltung von Angelegenheiten der Bahai-Gemeinde und die Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten im Sinne der Bahai-Lehren.
Der Begriff geht für das örtliche Haus der Gerechtigkeit auf Bahāʾullāhs Kitab-i-Aqdas zurück. Dort heißt es, in jeder Stadt solle ein Haus der Gerechtigkeit errichtet werden, in dem sich Beratende „nach der Zahl Baha“ versammeln. Der Abdschad-Zahlenwert – ein Zahlenwert arabischer Buchstaben – von „Baha“ ist neun. Deshalb bestehen alle Räte heute aus neun Mitgliedern; neun ist die von Baha’u’llah vorgeschriebene Mindestzahl.
Die örtlichen und nationalen Institutionen werden gegenwärtig noch Örtliche beziehungsweise Nationale Geistige Räte genannt. Shoghi Effendi betrachtete dies als vorläufige Bezeichnung, die allmählich durch „Häuser der Gerechtigkeit“ ersetzt werden soll, wenn Stellung und Ziele des Bahai-Glaubens besser verstanden werden.
Örtliche, nationale und universale Ebene
Örtliche Geistige Räte entstehen in Städten, Ortschaften und Dörfern, wenn dort mindestens neun erwachsene Bahai leben. Für diesen Zweck setzte Shoghi Effendi die Volljährigkeit vorläufig auf 21 Jahre fest; das Universale Haus der Gerechtigkeit kann dies künftig anders regeln. Die Wahl findet jährlich am 1. Ridvan, dem 20./21. April, statt. Alle erwachsenen Gläubigen der Gemeinde wählen direkt, frei und geheim nach dem Mehrheitswahlprinzip. Es gibt weder vorherige Kandidatenschau noch Wahlkampf; die Wahl soll im Geist des Gebetes erfolgen. Besteht eine Gemeinde aus genau neun Mitgliedern, kann eine Wahl entfallen. Zu Ridvan 2004 gab es über 9.600 Örtliche Geistige Räte.
Nationale Geistige Räte werden jährlich indirekt gewählt: Abgeordnete der gesamten Gemeinde wählen sie. Abdu’l Baha nannte sie „sekundäre Häuser der Gerechtigkeit“. Damit wird ausgedrückt, dass sie zwar Führungsaufgaben haben, von der örtlichen und der weltweiten Ebene aus betrachtet aber zweitrangig sind. In Deutschland wurde der Nationale Geistige Rat erstmals 1922 gewählt. Weltweit gibt es momentan 183 Nationale Geistige Räte.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist das höchste internationale Gremium der Bahai-Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa in Israel und besteht aus neun Männern. Seit 1963 werden sie alle fünf Jahre von den Delegierten der Nationalen Geistigen Räte gewählt. Nach den Statuten von 1972 sind Frauen auf internationaler Ebene bis heute nicht wählbar. Den heutigen Sitz baute der Architekt Hossein Amanat von 1973 bis 1982.