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Grüne Beschaffung
Grüne Beschaffung beschreibt den Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Umweltaspekten. In Deutschland sind die …
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Bedeutung und rechtlicher Rahmen
Grüne Beschaffung bedeutet, Produkte oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Umweltaspekten einzukaufen. Sie ist besonders bedeutsam, weil die Beschaffungsaktivitäten des öffentlichen Sektors in Deutschland jährlich rund 17 % des Bruttoinlandsproduktes ausmachen. Mit etwa 360 Mrd. Euro im Jahr ist die öffentliche Hand der größte Einkäufer beziehungsweise Nachfrager. Beschaffung beeinflusst nicht nur die direkten Umweltwirkungen gekaufter Produkte, sondern kann auch zukünftige Produktentwicklungen lenken.
Nationale und internationale Beschaffungsregeln sollen Wettbewerb ohne Bevorzugung oder Diskriminierung einzelner Anbieter ermöglichen. Sie sollen transparente und überprüfbare Bedingungen schaffen, damit das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erreicht wird, und fördern freien Handel sowie Wettbewerb zwischen Lieferanten.
Ökologische Kriterien bei öffentlichen Aufträgen
Öffentliche Auftraggeber sind an nationales und europäisches Haushalts- und Wettbewerbsrecht gebunden. Die Regeln dienen der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Gelder sowie der Verhinderung von Begünstigung und Korruption. Aufträge werden in Deutschland in der Regel öffentlich ausgeschrieben, ab einer bestimmten Auftragshöhe EU-weit. Umweltaspekte dürfen dabei nach europäischem und nationalem Recht berücksichtigt werden.
Wichtige Grundsätze des Vergaberechts sind Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb. Einen Rahmen geben unter anderem EU-Richtlinien wie die Vergabekoordinierungsrichtlinie RL 2004/18/EG. In Deutschland wurde sie mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) umgesetzt. Daneben bestehen die VOB für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen.
In der Leistungsbeschreibung werden Art und Umfang der Leistung festgelegt. Dort besteht der größte Spielraum für Umweltanforderungen. Kriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand verbunden und in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich genannt sein; wer sie nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Beispielsweise kann ein Produktionsverfahren wie Strom aus erneuerbaren Energiequellen verlangt werden. Ein verpflichtendes Energielabel, etwa das EU-Label für energiesparende Haushaltsgeräte, darf direkt aufgenommen werden. Freiwillige Energie- oder Umweltlabels können den Nachweis technischer Anforderungen erleichtern, doch gleichwertige andere Nachweise müssen ebenfalls akzeptiert werden.
Zuschlagskriterien bestimmen das wirtschaftlichste Angebot und müssen dem Auftraggeber einen Vorteil bringen, etwa in der Umweltbilanz. Sie müssen mit dem Auftrag zusammenhängen, samt Gewichtung veröffentlicht werden und dürfen niemanden diskriminieren. Ein niedriger Stromverbrauch kann beispielsweise ein teureres Bürogerät durch Zusatzpunkte besser bewerten lassen. Nach der Rechtsprechung können auch externe Kosten wie geringe CO_{2}-Emissionen durch den Bezug von Ökostrom einbezogen werden. Die Kriterien dürfen jedoch nicht willkürlich sein, sondern sollen sich an allgemeinen Umweltzielen der beschaffenden Institution orientieren.
Bei der Bewertung zählen Lebenszykluskosten, also Kosten während des gesamten Produkt- oder Dienstleistungslebens, etwa Energie-, Wartungs- und Entsorgungskosten. So werden versteckte Folgekosten sichtbar. In die Zuschlagsbewertung dürfen jedoch nur Kosten während und nach der Leistungserbringung einfließen; externe Kosten wie Umweltschäden dürfen nicht direkt zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots herangezogen werden.
Private Beschaffung und dauerhafte Umsetzung
Private Unternehmen sind grundsätzlich nicht an Vergaberecht gebunden. Umweltmaßnahmen sowie ein effizienter Energie- und Materialeinsatz bringen meist wirtschaftliche Vorteile und können die Konkurrenzfähigkeit erhöhen. Es gibt aber keine allgemeine gesetzliche Pflicht, diese Kriterien im privaten Einkauf zu berücksichtigen. Eine Ausnahme sind Unternehmen oder Projekte, die überwiegend, also zu mehr als 50 %, staatlich subventioniert werden oder als öffentliche Auftraggeber gelten: Für sie gilt ebenfalls europäisches und nationales Vergaberecht.
Damit Umweltkriterien dauerhaft berücksichtigt werden, sollen Institutionen oder Unternehmen entsprechende Grundsatzbeschlüsse und Standards festlegen. Die Beschaffungspolitik sollte die allgemeinen Umweltziele oder ein bestehendes Umweltmanagementsystem auf den Einkauf übertragen. Werden die Vorgaben von der Leitung getragen, erhalten Umweltkriterien bei der Zuschlagserteilung mehr Gewicht.
Eine Bedarfsanalyse prüft, ob und in welchem Umfang etwas wirklich benötigt wird. Umweltfreundliche Alternativen können etwa die Reparatur eines alten Gerätes, das Leasing eines neuen Produkts oder Maßnahmen zur Effizienz- und Synergiesteigerung sein. Diese genaue Prüfung gilt als besonders wichtiger Schritt.
Beschaffungsrichtlinien legen technische, wirtschaftliche und gegebenenfalls ökologische Anforderungen fest. Diese müssen genau beschrieben und wirtschaftlich messbar sein: „Umweltgerechtheit“ allein ist zu unbestimmt. Geeignet sind beispielsweise Grenz- oder Richtwerte für Strom- und Wasserverbrauch sowie Wartungs- und Entsorgungskosten. Die Richtlinien sollen außerdem Vorgaben für Betriebskostenanalysen und die Gewichtung der Lebenszykluskosten enthalten. Sie werden in Ausschreibungsunterlagen übernommen und können etwa Anforderungen an die Netzwerkfähigkeit von PCs oder Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten festlegen.
Ansätze in Europa
Die Europäische Kommission erarbeitete 2008 einen Katalog für „Green Public Procurement (GPP)“. Er enthält Kriterien für Bio-Lebensmittel und tierische Produkte, die unter hohen Tierschutzstandards erzeugt wurden.
In Deutschland unterstützen unter anderem die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB), die Kompetenzstelle für innovative Beschaffung (KOINNO) und das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) eine nachhaltige Beschaffung. Das Netzwerk Bio-Städte will den Anteil biologisch erzeugter Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen erhöhen.
Großbritannien legte 2014 im „Plan for Public Procurement“ Rahmenbedingungen für nachhaltige Lebensmittelbeschaffung fest. Die „Animal Cruelty Free Food Procurement Policy“ von 2009 soll das Tierwohl bei der Beschaffung tierischer Produkte fördern. In Österreich gibt es den Österreichischen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, den naBe-Aktionsplan, sowie das Wiener Programm ÖkoKauf mit Kriterien für die Lebensmittelbeschaffung der öffentlichen Hand.
Göteborg führte ein „Mahlzeiten-Programm“ ein: Für städtische Einrichtungen gilt eine Bio-Quote von 50 %, bei Fleisch von 100 %. Malmö setzte sich 2010 das Ziel, seine gesamte Lebensmittelbeschaffung bis 2020 auf Bio-Produkte umzustellen. Die Schweizer Plattform „Kompass Nachhaltigkeit“ wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finanziert. Ihre Richtlinien empfehlen, den Anteil tierischer Produkte zu senken und pflanzliche sowie biologisch und fair produzierte Produkte zu bevorzugen.