Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Deutsch-Test für Zuwanderer
Überprüft wird globales und selektives Verstehen (semi)-authentischer Texte unterschiedlicher Länge. Das bedeutet je nach Textsorte: Orientierung im Text …
Inhalt5 Abschnitte
Zweck und rechtlicher Rahmen
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist ein Zweitsprachen-Sprachtest für nach Deutschland Zugewanderte. Er ist auf ihre sprachlichen Bedürfnisse und Handlungsfelder im Zielland ausgerichtet und schließt den sprachlichen Teil der Integrationskurse ab. Mit ihm kann eine Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nachgewiesen werden.
Grundlage ist das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz. Dessen Artikel 1, das Aufenthaltsgesetz, ersetzte das frühere Ausländergesetz. Für Nicht-EU-Bürger nennt § 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung der Niederlassungserlaubnis. § 43 AufenthG regelt die Integration und besonders die sprachliche Integration. Integrationskurse sollen Menschen dazu befähigen, in Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter selbständig zu handeln.
Inhalte, Zielgruppe und Zertifikatsniveaus
Im Mittelpunkt steht Handlungsorientierung: Die Lernenden sollen ihren sprachlichen Alltag bewältigen können. Eine Analyse der Ludwig-Maximilians-Universität München aus dem Jahr 2007 bestimmte zwölf wichtige Handlungsfelder: Ämter und Behörden, Arbeit und Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung, Banken und Versicherungen, Betreuung und Ausbildung der Kinder, Einkaufen, Gesundheit, Mediennutzung, Mobilität, Unterricht und Wohnen. Dazu kommen Kommunikationsbereiche, die mehrere Handlungsfelder betreffen: Umgang mit der Migrationssituation, Gefühlen, Haltungen und Meinungen, Dissens und Konflikten, sozialen Kontakten sowie dem eigenen Sprachenlernen.
Ein Integrationskurs umfasst meist einen Orientierungskurs mit 100 Stunden zu Geschichte, Politik, Kultur, Traditionen sowie Rechten und Pflichten in Deutschland und einen Sprachkurs mit normalerweise 600 Stunden. Bei vorhandenen Kenntnissen kann der Kurs verkürzt werden; zur Alphabetisierung kann er um 300 Stunden verlängert werden.
Der DTZ prüft die GER-Niveaus A2 und B1. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) unterscheidet elementare Sprachverwendung (A), selbständige Sprachverwendung (B) und kompetente Sprachverwendung (C). A1 steht für Anfänger, A2 für grundlegende Kenntnisse, B1 für fortgeschrittene Sprachverwendung, B2 für selbständige Sprachverwendung, C1 für fachkundige Sprachkenntnisse und C2 für annähernd muttersprachliche Kenntnisse. Der DTZ richtet sich an Migranten ab 16 Jahren, die die lateinische Schrift kennen; für jugendliche Zuwanderer gibt es einen besonderen Test im Jugendintegrationskurs.
Für behördliche Angelegenheiten wird üblicherweise (Stand: 2023) B1 für eine Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren verlangt, A2 bei Flüchtlingseigenschaft nach 5 Jahren, C1 bei Flüchtlingseigenschaft nach 3 Jahren und A1 für Ehegatten. Für Studienanfänger ist der Test Deutsch als Fremdsprache relevant.
Aufbau der Prüfung
Der DTZ besteht aus einem schriftlichen Teil mit Hören, Lesen und Schreiben sowie einem mündlichen Teil mit Sprechen. Hören und Lesen sind geschlossene Aufgabenformate, bei denen vorgegebene Antworten ausgewählt werden; Schreiben ist offen, also selbst formuliert.
Im Hörverstehen werden in 25 Minuten 20 Items in vier Aufgaben bearbeitet. Geprüft wird, ob Informationen aus alltagsrelevanten Hörtexten gezielt entnommen werden können: Lautsprecher- oder Telefonansagen, kurze Radioinformationen wie Wetterberichte, vier Gespräche mit jeweils zwei Aufgaben und Meinungsäußerungen zu einem Thema.
Das Leseverstehen dauert 45 Minuten und umfasst 25 Items in fünf Aufgaben. Es prüft globales und selektives Verstehen, also die Orientierung im Text sowie das gezielte Entnehmen von Informationen, Anweisungen und Details. Verwendet werden beispielsweise Verzeichnisse wie Kaufhaustafeln, mehrere Kurztexte wie Kleinanzeigen, Mitteilungen oder Briefe, längere Texte wie Beipackzettel und ein Brief mit zu ergänzenden Wörtern. Die letzte Aufgabe enthält auch Elemente der Schreibkompetenz.
Für Schreiben stehen 30 Minuten zur Verfügung. Die Kandidaten verfassen anhand von vier Leitpunkten eine relativ einfache Mitteilung, etwa eine Entschuldigung für das Fehlen im Sprachkurs.
Sprechen wird gewöhnlich als Paartest durchgeführt, dauert pro Kandidat insgesamt etwa 15 bis 16 Minuten und hat drei Aufgaben mit fünf Teilaufgaben. Geprüft werden monologisches Sprechen und Interaktion in Alltagssituationen: Vorstellung der eigenen Person und Antworten auf Prüferfragen, Beschreibung und Bearbeitung einer Situation anhand eines Text- oder Bildimpulses sowie gemeinsames Planen oder Aushandeln mit einem zweiten Kandidaten.
Interkulturelle Ausrichtung und Diskussion
Die Zielgruppe ist unter anderem hinsichtlich ihrer nationalen Herkunft sehr unterschiedlich. Bei der Testkonstruktion soll ein eigener Begutachtungsschritt verhindern, dass Themen und Inhalte Personen aus bestimmten Herkunftsländern bevorzugen oder benachteiligen. Offene Sprech- und Schreibaufgaben sollen vielfältige Erfahrungen ermöglichen. Damit verknüpft der Test Sprachprüfung und interkulturelles Lernen.
Kulturelle Unterschiede können als Gesprächsanlass dienen. So kann eine Fotografie einer deutschen Hochzeitsfeier beschrieben und mit einer typischen Hochzeitsfeier im Heimatland verglichen werden. Auch soziale Kontakte sowie der Ausdruck von Meinungen und Gefühlen werden als interkulturell unterschiedliche Kommunikationsbereiche aufgegriffen.
Laut einer ländervergleichenden Studie der ALTE fordern elf von neunzehn europäischen Ländern einen Test für die Niederlassungserlaubnis. In sieben Ländern müssen Migranten einen Vertrag eingehen oder sich zu einem Sprachkurs verpflichten, in acht Ländern gibt es keine sprachlichen Bedingungen. Sprachniveaus und die dafür veranschlagten Stundenzahlen unterscheiden sich erheblich.
Die Festlegung auf B1 als Prüfungsziel wurde lange diskutiert. Der Zweitspracherwerb im Migrationskontext unterscheidet sich stark vom Fremdsprachenlernen in Bildungszusammenhängen. Deshalb erlauben niveaugebundene Ergebnisse keine verlässlichen Aussagen über tatsächlich vorhandene funktionale Sprachkenntnisse. Da die Ergebnisse den Zugang zu Ausbildungen beeinflussen können, wird der sprachliche Prüfungsteil höher gewichtet.
Entwicklung und Qualitätssicherung
2006 beauftragte das Bundesministerium des Innern das Goethe-Institut mit einem Rahmencurriculum für Integrationskurse sowie das Goethe-Institut und die telc gGmbH mit der Entwicklung einer skalierten Sprachprüfung. „Skaliert“ bedeutet hier, dass Kandidaten auf der Niveaustufenskala des GER, also A2 und B1, eingeordnet werden können. Das Rahmencurriculum entstand von 2005 bis 2007 und wurde 2007 vorgestellt; das Testkonstrukt wurde von 2006 bis 2009 entwickelt. Ebenfalls 2007 erschienen der erste Modelltest und Aufgaben für die ersten zehn Prüfungssätze. 2009 ersetzte der DTZ den Test „Zertifikat Deutsch“.
Zwischen 2008 und 2009 wurden die Aufgaben auf Eignung für die Zielgruppe und auf ihre Treffsicherheit für A2/B1 untersucht. Benchmarking und Standard-Setting verbinden Expertenurteile mit statistischen Analysen. Danach wurden die Entwürfe bundesweit an 77 akkreditierten Institutionen erprobt. Aufgaben mit ungünstiger Schwierigkeit, Reliabilität oder Trennschärfe wurden verändert oder entfernt. Reliabilität bezeichnet dabei die Zuverlässigkeit, Trennschärfe die Fähigkeit einer Aufgabe, unterschiedliche Leistungsniveaus zu unterscheiden. Als Mindeststandards dienten die Vorgaben der Association of Language Testers in Europe (ALTE).
Neue Aufgaben müssen vor der Verwendung erfolgreich erprobt werden und gelangen anschließend in eine Itembank. Aus ihr werden standardisierte Prüfungssätze zusammengestellt, unter anderem nach Handlungsfeld, Sprachniveau, Fertigkeit, Zielgruppe, Textlänge und statistischen Werten. Dadurch sollen die verschiedenen Testversionen vergleichbar sein. Der Test wird zentral entwickelt, aber dezentral bei akkreditierten Trägern durchgeführt; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) autorisiert die prüfenden Institutionen.