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Datenträgeraustauschverfahren
Als Datenträgeraustauschverfahren (DTA oder in Deutschland auch DTAUS) wurde ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.
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Definition und Bedeutung
Das Datenträgeraustauschverfahren (DTA, in Deutschland auch DTAUS) war ein Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es ermöglichte die elektronische Verarbeitung von Überweisungen und Lastschriften im deutschen Inlandszahlungsverkehr. Grundlage war das 1976 vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA, heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) vereinbarte einheitliche DTAUS-Format.
DTA-Dateien konnten zwischen Kunden und Kreditinstituten sowie zwischen Banken ausgetauscht werden. Das Format wurde außerdem zur Übermittlung von Kontoauszuginformationen von der Bank an den Kunden verwendet, obwohl dafür eigentlich MT940 vorgesehen war. Für den beleglosen Auslandszahlungsverkehr wurde 1986 als Gegenstück das DTAZV-Format verabschiedet.
Das deutsche DTA-Verfahren wurde im Zuge der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums SEPA abgelöst. Für Kaufleute und andere Nicht-Verbraucher endete die Annahme des DTAUS-Verfahrens zum Ausführungstermin 1. August 2014. Verbraucher konnten Zahlungen noch bis zum 1. Februar 2016 in der bisherigen Form einreichen. Anschließend wurden europaweit gültige ISO-20022-Nachrichten im XML-Format und das Übertragungsverfahren EBICS verwendet.
Übertragung und Autorisierung
DTA-Dateien wurden auf physischen Datenträgern wie Magnetbändern, Bandkassetten, Disketten oder Speicherkarten gespeichert. Sie konnten auch per Datenfernübertragung (DFÜ) oder über Online-Banking-Portale übertragen werden. Bei einer rein elektronischen Übertragung fehlt zwar der physische Datenträger, die Bezeichnung DTA blieb jedoch erhalten.
Für Geschäftskunden war in Deutschland das BCS-FTAM-Verfahren weiterhin weit verbreitet. Als bekannte Client-Software wurde „Multicash“ eingesetzt. Privatkunden nutzten neben Online-Banking-Portalen vor allem FinTS, das früher HBCI hieß. FinTS konnte für Nutzdaten teilweise ebenfalls DTA- und DTAZV-Formate verwenden.
Auf dem ursprünglichen Übertragungsweg wurden die Aufträge durch einen Datenträgerbegleitzettel mit der Unterschrift eines Kontobevollmächtigten legitimiert und autorisiert. Bei elektronischer Übertragung waren beispielsweise PIN-/TAN-Verfahren, die Elektronische Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder HBCI-Sicherheitsverfahren mit Chipkarte beziehungsweise RSA-Datei möglich. Datenträgerbegleitzettel konnten in Einzelfällen auch bei elektronischer Übertragung weiterverwendet werden.
Der physische Austausch von Datenträgern zwischen Banken wurde als Garagenclearing bezeichnet, weil Magnetbänder früher häufig in Tiefgaragen von Zentralbanken ausgetauscht wurden. Mit den elektronischen Austauschverfahren und der Abschaffung der Magnetbänder verschwand diese Methode. Der physische Datenträgeraustausch war seit etwa 2000 kaum noch üblich; später wurden unter anderem Standleitungen, Datex-P und Upload-Möglichkeiten im Online-Banking genutzt.
Aufbau einer DTAUS-Datei
Das Format ist im DFÜ-Abkommen in Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“ beschrieben. Eine physische DTA-Datei kann mehrere logische DTA-Dateien enthalten. Jede logische Datei besteht aus einem A-Satz, einem oder mehreren C-Sätzen und einem E-Satz. Die physischen Sätze sind jeweils 128 Byte lang. A-Satz und E-Satz umfassen je einen Satz mit 128 Byte; ein C-Satz besteht aus mindestens zwei physischen Satzabschnitten zu je 128 Byte.
Die Beschreibung bezieht sich auf das Diskettenformat mit DE-ASCII-Feldern. Zwischen Banken wurde dagegen das Magnetbandformat mit EBCDIC- und gepackten Feldern verwendet; der fachliche Inhalt war weitgehend gleich.
Der A-Satz ist ein Datenträger-Vorsatz und beschreibt vor allem Ziel und Typ der Datei. Er ist exakt 128 Zeichen lang. Er enthält unter anderem die Satzlänge „0128“, die Satzart „A“, das Kennzeichen für Gutschrift oder Lastschrift sowie für Kunden- oder Bankdatei („GK“, „LK“, „GB“ oder „LB“), die Bankleitzahl des Empfängers und gegebenenfalls der Absenderbank, den Namen des Absenders, das Dateierstellungsdatum im Format TTMMJJ, das belastete Absenderkonto und die Währung. Die Währung wird mit „1“ für Euro angegeben. Das Ausführungsdatum kann im dafür vorgesehenen Erweiterungsbereich als TTMMJJJJ stehen.
Der C-Satz enthält die eigentliche Buchung: beteiligte Konten, Betrag, Transaktionstyp, Namen und Verwendungszweck. Der Hauptsatz ist exakt 256 Zeichen lang und kann durch bis zu 15 Erweiterungsteile ergänzt werden. Zu den wichtigen Feldern gehören die Bankleitzahlen und Kontonummern des Begünstigten beziehungsweise Zahlungspflichtigen und des Auftraggebers, der Textschlüssel, der Betrag, Namen, Verwendungszweck und Währung.
Die Textschlüssel kennzeichnen unter anderem Abbuchung (04), Einzug (05), Überweisung (51), Gehalt (53), vermögenswirksame Leistungen (54), öffentliche Kassen (56), Überweisungsgutschrift mit prüfziffergesicherten Zuordnungsdaten (67), Gutschrift aus neutralem Überweisungs- oder Zahlschein (68) und Gutschrift einer Spendenüberweisung (69). Der Betrag wird mit 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen gespeichert. Die Währung „1“ steht für EUR.
Der E-Satz ist ein Datenträger-Nachsatz und ebenfalls exakt 128 Zeichen lang. Er enthält die Anzahl der C-Sätze sowie Prüfsummen. Diese beziehen sich auf Beträge, Kontonummern und Bankleitzahlen und sollen Übertragungsfehler erkennbar machen. Die Euro-Betragssumme wird mit 11 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen angegeben.
Erweiterungen und Version 1.8
Ein C-Satz kann bis zu 15 Erweiterungsteile mit jeweils 29 Byte enthalten. Jeder Erweiterungsteil besteht aus einem 2 Byte langen Präfix und 27 Byte Inhalt. Erweiterungen können beispielsweise den Verwendungszweck verlängern.
Es gibt drei Präfixtypen: Präfix 01 darf höchstens einmal vorkommen und erweitert den Begünstigtennamen aus Feld 14. Präfix 02 darf bis zu 13-mal vorkommen und erweitert den Verwendungszweck aus Feld 17. Präfix 03 darf höchstens einmal vorkommen und erweitert den Namen des Überweisenden aus Feld 16. Direkt im C-Satz finden bis zu zwei Erweiterungsteile Platz; weitere werden blockweise angehängt. Jeder zusätzliche Erweiterungssatz erhöht die Satzlänge um 29 und die Anzahl der Erweiterungsteile um 1. Das Erweiterungskennzeichen reicht von „00“ für keinen Erweiterungsteil bis „15“ für 15 Erweiterungsteile.
Am 6. Dezember 2010 trat die Version 1.8 der Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank in Kraft. Die Feldpositionen und Feldlängen des C-Satzes blieben dabei unverändert. Das Feld C6 konnte als Null beziehungsweise EZÜ-Kennzeichnung mit Referenznummer verwendet werden. Im ersten Byte kennzeichneten Werte die Zahlungsart, etwa 1 für EZÜ-Zahlungen, 6 für Btx-Zahlungen, 7 für SWIFT-Zahlungen im DTA-Format, 8 für EDIFACT-Zahlungen im DTA-Format und 9 für ein Avis-Kennzeichen; sonst wurde 0 verwendet. Die folgenden Bytes enthielten eine Referenznummer, eine interne Nummer oder Nullen. Der Euro-Betrag in C12 wurde rechtsbündig mit immer zwei Centstellen gespeichert.
Zeichen, Voraussetzungen und internationale Varianten
Zulässig waren die Ziffern 0 bis 9, Großbuchstaben A bis Z, Leerzeichen sowie Punkt, Komma, kaufmännisches Und, Trennstrich, Schrägstrich, Pluszeichen, Stern, Dollar- und Prozentzeichen. Außerdem waren die deutschen Umlaute Ä, Ö, Ü und das ß vorgesehen. Das DFÜ-Abkommen verlangte in Anlage 3 die DIN-66003-Kodierung. Die Bundesbank nannte abweichend die MS-DOS-Codepage 437. Beide Kodierungen entsprechen nicht der ISO-8859-Kodierung; Codepage 20106 entspricht DIN 66003. Kreditinstitute übernahmen keine Haftung für den korrekten Ausdruck abweichender Zeichen. Kleinbuchstaben konnten in Großbuchstaben umgewandelt, Datensätze zurückgegeben oder zurückgewiesen und unzulässige Sonderzeichen durch Leerzeichen ersetzt werden.
Ein Kunde, beispielsweise ein Verein, benötigte ein Programm zur Erstellung einer DTA-Datei und ein Kreditinstitut, das diese Datei entgegennahm. Viele Banken und Sparkassen boten entsprechende Leistungen für Vereine und Firmen an. Für den Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren war außerdem der Beitritt des Kontoinhabers zum Lastschriftabkommen der Banken erforderlich.
In Österreich wurde der bis dahin dem DTAUS-Format ähnliche V2-Datenträger ab 1. Januar 1999 im Rahmen der Einführung des Euro als Buchgeld durch EDIFACT ersetzt. Zwischen Banken wurde FINPAY verwendet, zwischen Kunde und Bank PAYMUL für Überweisungen sowie DIRDEB für Lastschriften; für Gutschrifts- beziehungsweise Lastschriftanzeigen dienten CREMUL und DEBMUL. Auch dieses Format ist inzwischen veraltet, da nur noch der SEPA-Zahlungsverkehr angeboten wird.
In der Schweiz bezeichnet „DTA“ ebenfalls funktional gleichartige Zahlungsverkehrsformate, deren Aufbau jedoch anders ist. Die Definition wird durch Swiss Interbank Clearing festgelegt. Für den Schweizer Zahlungsverkehr gilt ebenfalls die Entwicklung zu ISO-20022-Formaten: Für Überweisungen ist inzwischen ausschließlich ein ISO-20022-basiertes Format zulässig; bei Lastschriften besteht daneben noch DTA in der Ausprägung TA875.