Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

CO-Pipeline der Bayer AG

Die CO-Pipeline der Bayer AG ist eine Pipeline zum Transport von Kohlenstoffmonoxid, das am Unternehmensstandort Dormagen als Nebenprodukt entsteht, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Zweck
  2. 2. Technische Grundlagen
  3. 3. Verlauf der Trasse
  4. 4. Kritik und Sicherheitsfragen
  5. 5. Gerichtsverfahren und aktueller Stand

Überblick und Zweck

Die CO-Pipeline der Bayer AG ist eine Leitung zum Transport von Kohlenstoffmonoxid. Kohlenstoffmonoxid ist ein farb- und geruchloses, giftiges Gas. Es entsteht am Unternehmensstandort Dormagen als Nebenprodukt und soll zum Standort Krefeld-Uerdingen transportiert werden, wo es für die Herstellung von Kunststoffen und anderen chemischen Produkten gebraucht wird.

Bauherr des Projekts ist Covestro, früher Bayer MaterialScience. Die Pipeline wurde durch einen Planfeststellungsbeschluss im Februar 2007 genehmigt. Ein Planfeststellungsbeschluss ist eine behördliche Entscheidung, mit der ein größeres Bauvorhaben rechtlich zugelassen wird. Die Leitung wurde Ende 2009 bis zu einer Druckprüfung fertiggestellt, ist aber wegen Klagen gegen das Projekt noch nicht in Betrieb. Der Stand im Artikel ist 2025 als veraltet markiert.

Technische Grundlagen

Im Covestro-Werk in Uerdingen werden Kunststoffe wie Polycarbonat und verschiedene Polyurethan-Vorprodukte hergestellt. Dafür wird gasförmiges Kohlenmonoxid als Rohstoff benötigt. Bisher wird es dort vor Ort durch Kohlevergasung aus speziellen Kokssorten erzeugt.

Im Covestro-Werk in Dormagen wird in einem Steam-Reformer Wasserstoff aus Erdgas erzeugt. Dabei fällt prozessbedingt Kohlenmonoxid als Nebenprodukt an. Die Pipeline soll dieses Nebenprodukt nutzbar machen, indem es von Dormagen nach Uerdingen zur Kunststoffherstellung transportiert wird.

Die Leitung ist 68 km lang und hat einen Durchmesser von DN 250. DN bezeichnet die Nennweite, also eine genormte Größenangabe für Rohre. Bei einem zulässigen Betriebsdruck von 13,5 bar kann sie 6.000 bis maximal 10.000 Kubikmeter Kohlenmonoxid transportieren, umgerechnet auf Normaldruck. Die Rohre haben eine Wandstärke von mindestens 5,6 mm. Der Auslegungsdruck der Pipeline beträgt 100 bar; das ist der Druck, für den die Leitung konstruktiv ausgelegt ist.

Zum Schutz und zur Warnung bei möglichen Erdarbeiten wurden im Umfeld der Pipeline unterirdische Trassenwarnbänder verlegt, die als Geo-Grid bezeichnet werden. Zusätzlich gibt es eine Gittermatte.

Verlauf der Trasse

Die beiden Werke, die durch die Pipeline verbunden werden, liegen am linken Rheinufer. Die Trasse der etwa 67 km langen Pipeline verläuft jedoch fast ausschließlich rechtsrheinisch. Sie führt südlich und östlich von Monheim am Rhein, nördlich von Langenfeld zur A 3, folgt dieser fast bis Duisburg und verläuft dann quer nach Krefeld-Uerdingen.

Eine Verlegung auf der linken Rheinseite wäre deutlich kürzer gewesen. Bayer begründete den gewählten Verlauf entlang vorhandener Infrastruktur wie Schienen, Autobahnen und bereits bestehenden Leitungsbündeln mit Synergieeffekten. Das bedeutet, dass bestehende Verkehrs- und Leitungskorridore mitgenutzt werden sollten. Auf etwa der Hälfte der Trasse verlegt außerdem das Gashandelsunternehmen Wingas eine Erdgaspipeline.

Kritik und Sicherheitsfragen

Die Genehmigung des Baus stützt sich besonders auf das Gemeinwohl. Damit wurde auch begründet, dass Enteignungen betroffener Eigentümer gerechtfertigt sein könnten. Gegner der Pipeline kritisieren vor allem die Gefahr durch austretendes Kohlenstoffmonoxid. Das Gas ist giftig, geruchlos und nur wenig leichter als Luft. Besonders problematisch sei, dass die Trasse teilweise durch dicht besiedelte Gebiete führt.

Kritiker halten die Sicherheitsmaßnahmen im Vergleich zu ähnlichen Leitungen, etwa in den Niederlanden, für unzureichend. Sie befürchten, dass bei einem Bruch im schlimmsten Fall tausende Menschenleben gefährdet sein könnten. Der Chef der Feuerwehr Ratingen beanstandete 2010, dass die Ausbreitungs-Simulationen von Bayer nicht den schlimmsten möglichen Fall darstellten.

Bayer verweist dagegen auf Kontrollmaßnahmen. Der Druck werde überwacht, und entlang der Trasse könne Kohlenstoffmonoxid auch in kleinsten Mengen erkannt werden. Weitere Maßnahmen seien der Vergleich der Massenbilanz, also der eingespeisten und entnommenen Menge, sowie die Prüfung des Druckwellenverlaufs im Rohr. Zusätzlich seien regelmäßige Kontrollen der Leitung vorgesehen.

Ein Gutachten im Auftrag des Landesumweltministeriums kam 2014 außerdem zu dem Schluss, dass die Pipeline für den Betreiber unwirtschaftlich sei.

Gerichtsverfahren und aktueller Stand

Der Bau wurde durch ein Gesetz ermöglicht, das teilweise auch Enteignungen einschließt. Dieses Gesetz hatten alle Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtages einstimmig bewilligt. Zunächst lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf alle Eilanträge gegen das Projekt ab. Später gab das Oberverwaltungsgericht Münster den Eilanträgen jedoch Recht und untersagte die Inbetriebnahme vorerst. Auch Enteignungen zugunsten von Bayer Material Science wurden vorerst gestoppt.

Am 26. Mai 2009 lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen weiteren Eilantrag der Bayer Material Science AG auf vorzeitige Inbetriebnahme ab. Begründet wurde dies damit, dass das Sicherheitsniveau der Pipeline seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster durch Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf von März 2009 weiter verschlechtert worden sei.

Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 wurde die seit 2005 regierende schwarz-gelbe Koalition durch eine rot-grüne Koalition abgelöst. Anne Lütkes von den Grünen wurde am 18. August 2010 amtierende Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie erklärte am 30. November 2010, wegen zahlreicher Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigung ein Planänderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten zu wollen. An 90 bis 100 Stellen seien Trassenabweichungen von mehr als einem Meter festgestellt worden. Außerdem seien Sicherheitsmatten nicht überall breit genug, und es gebe Abweichungen bei der verwendeten Stahlsorte sowie beim Material der Mantelrohre.

Am 25. Mai 2011 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Genehmigung der Kohlenstoffmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig sei, weil die Erdbebensicherheit nicht ausreichend geprüft worden war. 2010 und 2011 gab es Nachbesserungsarbeiten.

Seit Februar 2014 verhandelte das Oberverwaltungsgericht Münster über die Inbetriebnahme. Es hatte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens, unter anderem wegen eines unbestimmten Enteignungszwecks im Rohrleitungsgesetz von 2006. Am 28. August 2014 legte das OVG die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Bundesverfassungsgericht wies die Vorlage zurück und widersprach in der am 13. Januar 2017 veröffentlichten Begründung der Auffassung des OVG in allen Punkten. Das OVG musste daher selbst entscheiden.

Am 10. August 2018 beschloss die Bezirksregierung Düsseldorf eine weitere Planänderung. Sie wurde Teil des laufenden OVG-Verfahrens und ermöglichte weitere Klagen von Grundstückseigentümern, weil unter anderem breitere Sicherheitsmatten vorgesehen waren. Am 31. August 2020 wies das OVG Münster die Privatklagen gegen den ergänzten Planfeststellungsbeschluss vollständig zurück und ließ keine Revision zu. Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2022 zurück. Danach wurden zuvor ruhende Verfahren vor unteren Instanzen wieder aufgenommen; Ende Februar wies das Landgericht Düsseldorf Klagen zweier Privatkläger aus Ratingen und Hilden ab.

Am 13. Juni 2023 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen der Städte Duisburg, Hilden und Langenfeld gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Im Januar 2025 lehnte das OVG Münster Anträge der Stadt Hilden auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile vom 13. Juni 2023 ab. Damit waren die letzten beiden noch anhängigen, von der Stadt Hilden betriebenen Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen.

Weiterlesen