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Beichtstuhl-Affäre

Die Beichtstuhl-Affäre war ein durch eine Ohrenbeichte ausgelöster Skandal im 19. Jahrhundert. Von Ende 1871 bis Sommer 1872 beschäftigte er vor allem die …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Bedeutung
  2. 2. Der Bericht der Linzer Tages-Post
  3. 3. Presse, Untersuchung und Prozess
  4. 4. Nachwirkung und historische Einordnung

Gegenstand und Bedeutung

Die Beichtstuhl-Affäre war ein durch eine Ohrenbeichte ausgelöster Skandal im 19. Jahrhundert. Von Ende 1871 bis zum Sommer 1872 beschäftigte sie vor allem die Printmedien der Habsburgermonarchie. Im Mittelpunkt stand die Praxis der Ohrenbeichte im Karmelitenkloster in Linz, die öffentlich thematisiert und kritisiert wurde.

Auslöser war ein am 28. Dezember 1871 in der Linzer Tages-Post veröffentlichter Bericht über angebliche sexuelle Übergriffe im Beichtstuhl der Karmelitenkirche in Linz. Der Bericht ging „aus Schicklichkeitsgründen“ nicht ins Detail. Den Höhepunkt bildete ein Schwurgerichtsprozess, in dem der beschuldigte Karmeliten-Pater Gabriel Gady wegen Ehrenbeleidigung beziehungsweise Verleumdung gegen die Redaktion der Zeitung klagte.

Die Affäre war zugleich Teil der öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen „ultramontanen“ Katholiken, die sich eng an der kirchlichen Autorität orientierten, und antiklerikalen Liberalen. Diese Konflikte standen im Zusammenhang mit den österreichischen Maigesetzen von 1868.

Der Bericht der Linzer Tages-Post

Am 28. Dezember 1871 erschien in der Linzer Tages-Post unter dem Titel „Stimmen aus dem Publikum. Verbrechen im Beichtstuhle.“ ein mit „Linz, 25. Dezember 1871. Maria D.“ unterzeichneter Beitrag. Er schilderte zur „Warnung für Andere“ den Fall der 23-jährigen Anna D., der Tochter der Unterzeichnerin. Anna sei zuvor ein sittsames und heiteres Mädchen sowie eine geschickte und gesuchte Kleidermacherin gewesen, die durch ihre Arbeit sich und ihre alte Mutter ernährte.

Nach mehreren Generalbeichten bei Pater Gabriel des Karmeliten-Ordens habe sich Anna laut dem Beitrag stark verändert. Der Pater soll ihr aufgetragen haben, sich um 6 Uhr abends in einem abgesonderten Zimmer zu einer Generalbeichte einzufinden. Ihre Mutter habe dies zunächst verboten. Was dort geschehen sei und welche „unfläthigen Reden“ der Geistliche geführt habe, teilte der Beitrag ausdrücklich nicht mit. Danach habe Anna Tag und Nacht geweint und gejammert und sei von der „fixen Idee“ besessen gewesen, keine Seele zu besitzen. Nach der Darstellung der Mutter habe es für die Tochter nach dem Urteil der Ärzte keine Rettung mehr gegeben.

Die Redaktion erklärte, sie erhalte jährlich eine „Unzahl solcher Fälle“ zur möglichen Veröffentlichung. Die Patres würden sich bei der Beichte von Frauen in „schreckenerregender Weise“ und mit „Gier und Wollust“ ausführlich mit Verstößen gegen das Sechste Gebot beschäftigen, besonders im Linzer Karmelitenkloster. Daraus leitete die Zeitung die Frage ab, ob es nicht die „heiligste Gewissenspflicht“ sei, junge Mädchen und Frauen unter keinen Umständen zu einer Ohrenbeichte zu schicken. Der Kladderadatsch griff den Fall mit der Karikatur „Juste Milieu“ auf, die „Ehren-Gabriel gerade in der Mitte zwischen Unfehlbarkeit und Irrenhaus“ zeigte.

Presse, Untersuchung und Prozess

Die Presse griff den Fall umfassend auf. Die in Prag erscheinende Deutsche Volks-Zeitung behauptete, Übergriffe auf Mädchen und Frauen durch Angehörige des Karmeliten-Ordens seien notorisch. Als Beispiel nannte sie die angebliche Befragung eines 14-jährigen Mädchens nach dem Beginn der Menstruation und nach Kontakten mit Männern. Am 6. Januar 1872 wurde außerdem wahrheitswidrig behauptet, Gady sei sofort nach Siebenbürgen versetzt worden.

Katholische Zeitungen, darunter das Linzer Volksblatt, wiesen die Darstellungen der liberalen Presse zurück und veröffentlichten Ehrenerklärungen zugunsten des Beschuldigten. Die Behörden leiteten eine Voruntersuchung gegen Gady ein, stellten sie jedoch bald wieder ein.

Wegen des starken Medienechos klagte Gady gegen die Redaktion der Tages-Post. Das am 29. Juli 1872 in Linz beginnende, zeitgenössisch als Preßprozess bezeichnete Verfahren betraf ein presserechtliches „Vergehen gegen die Sicherheit der Ehre“ sowie die „Übertretung oder Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge und Aufmerksamkeit“. Neben den Hauptbeteiligten wurden mehrere medizinische Gutachter vernommen.

Im Verfahren erhoben Maria und Anna D[unzinger] keine direkten Beschuldigungen mehr gegen Gady. Außerdem wurde die Echtheit ihrer Zuschrift bezweifelt. Das von Liberalen dominierte Geschworenengericht sprach die Zeitung dennoch vom Vorwurf der Ehrenbeleidigung frei. Es verurteilte sie lediglich wegen „Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge und Aufmerksamkeit“ zu einer kleinen Geldstrafe.

Im Prozess wurde darauf hingewiesen, dass auch die Deutsche Zeitung und die Neue Freie Presse in Wien die Vorwürfe zuerst veröffentlicht hätten und die Linzer Tages-Post sie nur zitiert habe. Der Herausgeber der Linzer Post habe jedoch seine journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, indem er Gady als jungen, lüsternen Geistlichen dargestellt habe. Tatsächlich war Gady 46 Jahre alt und bereits 1851 zum Priester geweiht worden.

Nachwirkung und historische Einordnung

Die Affäre beschäftigte die Presse auch nach dem Prozess. Ein Theaterstück mit dem Titel „Anna Dunzinger – ein Sittenbild“, das in Marburg aufgeführt werden sollte, soll „vereitelt“ worden sein. Überliefert ist außerdem ein Spottlied mit der Anfangszeile „War einst ein Karmeliter, der Pater Gabriel“. Es wurde in vielen Liederbüchern bis ins 21. Jahrhundert abgedruckt.

Nach der Einschätzung des Historikers Max Herbert Voegler spielte die Affäre eine wesentliche Rolle bei der Mobilisierung der katholischen Gegenöffentlichkeit. Sie markierte damit einen Wendepunkt in den kulturkämpferischen Auseinandersetzungen in Österreich in den Jahren vor und nach dem Ersten Vatikanum. Der Fall war somit nicht nur ein Streit über Vorwürfe im Beichtstuhl, sondern wurde auch zu einem Medien- und politischen Konflikt zwischen liberalen und katholischen Lagern.

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