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KI-Musik & Urheberrecht: 10 wichtige Fragen verständlich erklärt
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 84 Zeilen
- In diesem Video behandle ich zehn Fragen zum Thema Urheberrecht. Ich würde sagen, wir starten direkt los. Kurze Info vorab, ich bin kein Anwalt und das hier
- ist keine Rechtsberatung. Na ja, das kommt natürlich ganz auf die Plattform an. Wir nehmen jetzt hier
- natürlich mal Suno als Beispiel und bei Suno gibt's eben zwei verschiedene Planarten. Einmal gibt's den Basic Plan, der ist kostenlos, da kannst du jeden
- Tag ein paar Songs erstellen und dann gibt's noch die anderen Pläne. Da kannst du gegen Geld quasi noch mehr Songs und mehr Futures nutzen.
- Basic Plan, der kostenlose Plan, da schreibt Suo ausdrücklich in die AGB rein, dass die Songs nur zu privaten Zwecke verwendet werden dürfen und dass
- sie nur für den internen Gebrauch zu verwenden sind. Es ist damit untersagt, diese Songs irgendwo hochzuladen und der Öffentlichkeit damit zur Verfügung zu
- stellen. Du darfst damit auch kein Geld verdienen. In den Pro oder Prämionplänen, wo du dann eben einen monatlichen Beitrag zahlst, dort
- bekommst du dann auch automatisch mit der Rate die Nutzungslizenz der generierten Inhalte. Das bedeutet, du darfst ab da alle Inhalte kommerziell
- nutzen. Wichtig an der Stelle, du darfst, wenn du nachträglich ein Abo abgeschlossen hast, nicht die Songs aus deiner Zeit davor verwenden. Wenn du
- jetzt also eine Person aus einem Song erstellst, der noch im Basic Plan erstellt worden ist, dann ist es theoretisch gesehen nicht kommerziell
- nutzbar. Was bedeutet kommerziell nutzbar eigentlich in diesem Kontext? Na ja, du darfst die Songs verkaufen, du darfst die Songs auf jede Plattform
- hochladen, also Spotify, YouTube, sonst irgendwo und du darfst diese Songs in deine Projekte verwenden. Wenn dann das Abo abgelaufen ist, brauchst du dir aber
- keine Sorgen machen. Du darfst dann die in derzeit generierten Inhalte kommerziell weiternutzen.
- Die kurze Antwort darauf ist ja. Ja, du bist dafür haftbar, wenn ein KI generierter Song zu nah an einem Original ist und es ist unabhängig
- davon, ob du das wusstest oder nicht. Das bedeutet, je näher dein KI generiertes Werk an einem bereits bestehenden Werk ran ist, desto höher
- ist auch die Gefahr, dass du hier rechtliche Konsequenzen bekommst. Das Ganze gilt nicht nur für die Melodie, das gilt auch für die Stimme und es gilt
- für den Text. Wir haben hier also drei verschiedene Elemente, auf die wir aufpassen müssen. Das ganze Thema ist aber noch in Weiden Teilen eine riesige
- Grauzonne. Z.B. kommt jetzt erstmal die Frage auf, wer bestimmten, was zu nah dran ist und was nicht zu nah dran ist. Hier ist natürlich jeder einzelne Fall
- einzeln zu entscheiden und das ist natürlich eine Aufgabe, die absolut nicht stimmbar ist. Ich bin gespannt, wie sich das Ganze die nächsten Jahre
- entwickeln wird, wie sich die Rechtsprechung hier vielleicht auch verändern wird. Das werden wir sehen.
- Okay, wir haben jetzt höllisch aufgepasst und gewissenhaft gearbeitet. Trotzdem ist es passiert, wir haben einen KI Song veröffentlicht, der zu nah
- an einem anderen Werk dran ist. Was passiert denn dann jetzt? Na ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenn du davon nichts wusstest, hast
- du die Rechte des anderen verletzt und bist dafür haftbar zu machen. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Plattform, bei der du die KI Musik erstellt hast,
- z.B. Suno, wenn die Plattform sagt: "Ja, wir haben unsere Modelle gar nicht auf den trainiert. Das kann gar nicht sein, der spielt überhaupt keine Rolle. Wenn
- du den Song veröffentlichst und damit das Recht eines anderen verletzt, dann bist auch du erstmal dafür haftbar zu machen." Was passiert nun? Na ja, als
- erstes wirst du höchstwahrscheinlich eine Unterlassungserklärung bekommen. Das bedeutet, du musst deinen Song überall offline nehmen, wo du ihn
- geteilt oder hochgeladen hast. Der zweite Schritt ist dann höchstwahrscheinlich die Schadensersatz Forderung. Das bedeutet, man geht her
- und sagt: "Hey, mir ist dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, weil du meinen Song verwendet hast und damit Geld verdient hast." Das Ganze
- wird d wahrscheinlich vor Gericht gehen und dann hast du einen Schadenersatz zu leisten, wenn du den Prozess verlierst. Abmahnungen sind, glaube ich, auch noch
- ein Thema. Die kommen dann wahrscheinlich zwischen Unterlassungserklärung und Schadenszersatzanspruch.
- Aber mit diesen drei Elementen musst du dann auf jeden Fall rechnen. Na ja, man muss hier vor allem erstmal erwähnen, dass ein KI generiertes Werk,
- also ein Song, ein Bild oder sonst irgendwas, dass das keinen Urheberrecht hat. Das bedeutet, niemand hat darauf ein Urheberrecht. Es gehört eigentlich
- niemanden, aber es gibt Nutzungsrechte, die damit einhergehen. Im Falle Suno ist es so, wenn du den Basic Plan hast, dann hast du ein Nutzungsrecht für private
- Nutzung. Du darfst also den Song in deinem privaten Kreise verwenden. Das hat mir in der anderen Frage vorhin schon. Du darfst ihn aber nicht
- kommerziell oder öffentlich nutzen. In den Bezahlplänen, also in Pro, Premier oder sonst irgendwas, hast du dann allerdings eine weitreichende
- Nutzungslizenz. Hier ist dann das kommerzielle auf jeden Fall mit abgedeckt. Du darfst es hochladen und so weiter. Was viele jetzt aber nicht
- wissen, Suno behält sich ebenfalls Nutzungsrechte bei. Sie können den Song speichern, bearbeiten oder zur Verbesserung ihres Services benutzen.
- Was das jetzt natürlich im Detail bedeutet, das ist eine sehr breite Auslegungssache. Und ganz wichtig an dieser Stelle, das gilt nicht nur für
- den Output, sondern auch für den Input. Wenn du also einen Songtext vorgibst, den du selbst entwickelt hast, dann überträgst du hiermit an Suno eine
- Nutzungslizenz, dass Suno damit machen kann, was er will im Prinzip und zwar unbegrenzt. Das ist nicht befristet und du bekommst dafür
- auch kein Geld, das muss klar sein. Die GEMA ist ein Musikrechter Verwerter. Musiker oder Künstler besser gesagt, die
- können sich bei der GEMA anmelden, bezahlen dann eine Eintrittsgebühr und eine Jahresgebühr und dafür verwertet die GMA quasi die Nutzungslizenzen.
- Das bedeutet, wenn dann dein Song äh in einer öffentlichen Platz einem öffentlichen Platz gespielt wird, dann bekommst du da ein Geld dafür. Dafür
- verlierst du aber ein ganz bestimmtes Recht. Alle Werke, die du erstellst, musst du der GEMA melden und du darfst sie auch nicht mehr ähm, ich nenn es
- jetzt mal gemeinfrei verwenden lassen. Also, sie fallen dann immer unter die GEM Lizenz, damit die GEMA die Möglichkeit hat, das Geld einzutreiben.
- Ist ja irgendwo logisch. Wenn du jetzt GER Mitglied bist und mit Zo einen Song erstellst, was bedeutet das dann, wenn dieser Song öffentlich
- gespielt wird? Hier sind wir jetzt wieder beim Thema Urheberrecht. Das Urheberrecht besteht eigentlich
- nicht auf KI generierte Inhalte. Insofern wäre es dann gemafrei. Wenn du aber in einem bestimmten Maße an dem Song selbst eingewirkt hast, du hast
- z.B. eigene äh Musikstücke mit einfließen lassen oder der Text ist sehr sehr individuell, sehr aufwendig, dann kann dadurch ein Urheberrecht entstehen
- an dem KI Song. Und wenn das der Fall ist, dann gehen automatisch als Gamer Mitglied die Verwertungsrechte in die GEMA über. Das bedeutet, dann wäre
- dieser Song nicht gemafrei. Ja, das darfst du, sofern du natürlich die Nutzungslizenz dieser Songs hast.
- Z.B. wenn du in Suno einen Bezahlabo hast. Inzwischen kennen wir das System. Du solltest die Songs dann auch als KI generiert kennzeichnen. Zu erwähnen ist
- hier außerdem noch, dass die Plattformen stärker gegen KI generierte Inhalte vorgehen möchten. Das betrifft jetzt einerseits z.B. in YouTube ähm gegen,
- ich nenn es jetzt mal sinnlose KI, die keinen Mehrwert haben, aber vor allem auch in Falle von Spotify z.B. Spiel oder TikTok möchte man ähm stärker
- dagegen vorgehen, dass mit KI Songs echte Künstler nachgebildet werden. Dem ganzen möchte man jetzt natürlich ein bisschen entgegenwirken.
- Na ja, es kommt drauf an. Wenn du einen Song erstellt hast mit KI, der sich zufällig anhört wie ein anderer bekannter Sänger, dann verletzt du hier
- höchstwahrscheinlich sein Persönlichkeitsrecht, denn die Stimme zählt in Deutschland zum Persönlichkeitsrecht.
- Wenn du von diesem Sänger die Nutzungserlaubnis hast, ja, dann darfst du es natürlich machen, aber ansonsten nicht. Bei Suno ist es zurzeit so, dass
- du die Stimme nicht unbedingt steuern kannst. Du hast ein paar Einflussmöglichkeiten, aber du kannst jetzt nicht einfach die Stimme von einem
- anderen bekannten Zänger nachbilden, wenn es gehen würde oder wenn du ein Tool verwendest, wo das wo das geht oder wo vielleicht sogar damit geworben wird,
- sei auf der Hut, denn du bist dann der, der dafür angezeigt wird, nicht die Plattform.
- Wenn ich jetzt z.B. keine Promt schreibe. Ich möchte einen Song von einem fallenden Mond im Herbst im Stile von Ramstein haben, dann ist es erstmal
- nicht verboten, denn der Musikstil an sich, der ist nicht geschützt. Was verboten ist, ist natürlich, wenn dann die KI aufgrund von Rammstein
- anfängt Textpassagen zu übernehmen von einem originalen Ramsteinlied oder wenn er es die KI schafft, die Stimme des Sängers quasi nachzubilden oder wenn die
- KI Melodien nachbildet. Also bei solchen Bromformulierungen musst du natürlich sehr gut aufpassen, dass ja nicht ausversehen eine Kopie irgendwie
- entsteht, aber ansonsten ist es erstmal machbar. In Suno würde die Eingabe von Künstlern erstmal quasi gar nicht akzeptiert. Wenn du das versuchst
- abzuschicken, kommt gleich eine Fehlermeldung, dass dein Künstlername drin ist. Es gibt hier aber zwei Workers, die du nutzen kannst. Das eine
- ist, du gehst in Chat GBT und lässt dir den Musikstil beschreiben. Das funktioniert mal besser, mal schlechter. Die andere Möglichkeit ist, du gehst in
- Suno in die simple Songenerierung rein und verfasst hier eben deinen Promt im Stile von Ramstein und machst dann einfach ein Leerzeichen nach dem ersten
- Buchstaben. Das geht genauso und dann wird hier Suno die den Musikstil selbst beschreiben. Das ist quasi ähnlich wie die Methode mit Jet GBT.
- Na ja, es kommt drauf an. Wir haben ja schon festgestellt, dass generell eigentlich kein Urheberrecht auf KI generierte Werke besteht. Das bedeutet,
- es gehört eigentlich niemanden. Aber wenn die Eigenleistung hoch genug ist, wenn die Schöpfungshöhe im Bromt groß genug ist, dann kann dadurch durchaus
- ein äh ein Urheberrecht entstehen. Die Frage ist natürlich, ab wann ist das der Fall? Das muss erstmal gerichtig geklärt werden und es muss jeder Fall einzeln
- geprüft werden. Das Ganze ist also bis hierhin noch eine riesige Grauzone und es bleibt abzuwarten, wie sich das entwickelt.
- Na ja, wenn du weißt, du möchtest den Song später öffentlich verwenden, könnte es durchaus sinnvoll sein, den Entstehungsprozess zu dokumentieren.
- Also, dass du z.B. den Brom speicherst, dass du einen Screenshot von der Eingabe machst, dass du dir vielleicht einen Versionsverlauf
- anlegst, also immer wieder die Songs herunterlässt und abspeicherst mit Datum. Das Ganze ist aber natürlich super aufwendig und es wird
- wahrscheinlich werden es die wenigsten machen. Der wohl noch einfachste Weg wäre es vermutlich, wenn du einfach eine Aufnahme, eine Bildschirmaufnahme
- startest und den Entstehungsprozess filmst. Da musst du nicht ständig daran denken, selber einen Screenshot oder sowas zu machen, sondern du hast dann
- ein Video oder mehrere Videos und kannst sie einfach irgendwo ablegen. Und wenn es dann zu einem Fall kommt, dann kannst du das herausgraben. Wenn es dann nichts
- bringt, dann war es wenigstens kein großer Aufwand, das Ganze zu erstellen. Und damit kommen wir jetzt auch schon zum Ende von diesem Video. Wenn dir das
- Video gefallen hat, dann lass gerne einen Like da. Wenn du kein Video mehr verpassen willst, dann abonniere gerne den Kanal. Wenn du noch irgendwelche
- Fragen hast, dann stell sie gerne in die Kommentare. Wenn du möchtest, dass ich bestimmte Fragen aufgreife, dann kannst du mir die auch gerne in die Kommentare
- schreiben. Und ansonsten würde ich sagen, bis zum nächsten Mal. Co?
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