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Jugendarbeitsschutzgesetz einfach erklärt | Arbeitszeit, Pausen & Urlaub für Azubis | JArbSchG
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 38 Zeilen
- Hallo zusammen. Kinder und Jugendliche befinden sich mitten in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung. Genau deshalb ist es besonders wichtig,
- sie vor zu schwerer, gefährlicher oder zu lange dauernder Arbeit zu schützen. Der Gesetzgeber hat Kinderarbeit grundsätzlich verboten und Jugendliche
- zwischen 15 und 17 Jahren durch das Jugendarbeitschutzgesetz besonders geschützt. Und genau darum geht es in diesem
- Video. Schauen wir uns zunächst einmal die Arbeitszeit an. Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich
- arbeiten. An einzelnen Tagen kann die Arbeitszeit auf 8inhalb Stunden verlängert werden. Das geht aber nur, wenn du an anderen Tagen weniger
- arbeitest, sodass du insgesamt nicht über 40 Wochenstunden kommst. Jetzt bedeutet dein 8 Stunden Arbeitstag nicht, dass du z.B. von 8 bis 16 Uhr im
- Betrieb bist. Du musst ja auch Pausen machen. Pausen gehört natürlich nicht zu deiner Arbeitszeit. An einem normalen Arbeitstag mit mehr als 6 Stunden stehen
- dir mindestens 60 Minuten Pause zu. Diese können am Stück gewährt werden oder auch über den Tag verteilt. Wichtig ist nur, dass eine Pause mindestens 15
- Minuten dauern muss. Die Pausenregelung darf nicht zu große Lücken aufweisen. Du darfst nicht länger als viereinhalb Stunden am Stück
- [Musik] arbeiten. Und das macht hoffentlich Sinn, dass Pausen nicht direkt am Anfang oder ganz am Ende gewährt
- werden. Durch die Pausen beträgt deine Schichtzeit, also die gesamte Zeit im Betrieb inklusive Pausen 9 Stunden. Bei einer verlängerten Arbeitszeit auf
- 8inhalb Stunden sogar 9inhalb Stunden. Die maximale Schichtzeit für Jugendliche darf 10 Stunden nicht
- überschreiten. Nachts sollen sich Jugendliche ausruhen. Deshalb dürfen Jugendliche zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
- Für Nachtschichten dürfen Jugendliche also nicht eingeteilt werden. Jetzt könnte man auf die Idee kommen. Wir nehmen Jugendliche Auszubildende mit auf
- die Messe. Die geht etwas länger und die Schichtzeit endet um 8 Uhr abends. Was nun nicht geht, ist, dass der Auszubildende am Tag darauf wieder um 6
- Uhr morgens für die Frühschicht eingeteilt wird, da eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 12 Stunden vorgeschrieben ist. Um 8 Uhr
- morgens wäre es aber kein Problem. Auch an Wochenenden gilt ein besonderer Schutz. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht an Samstagen und
- Sonntagen beschäftigt werden. Beim Thema Urlaub gibt es häufig Missverständnisse. Viele glauben, Jugendlichen stünden mindestens 30 Tage
- Urlaub zu. Schauen wir genau hin. Zum einen hängt der gesetzliche Urlaubsanspruch vom Alter ab. Entscheidend dabei ist dein Alter am 1.
- Januar des jeweiligen Jahres. Wirst du z.B. im März 16 Jahre alt. warst du am 1. Januar noch 15. Somit stehen dir für dieses Jahr 30 Werktage
- Urlaub zu. Zum anderen spricht das Gesetz von Werktagen. Wichtig zu verstehen, Werktage sind keine Arbeitstage. Das
- Jugendarbeitschutzgesetz stammt aus den 70er Jahren, als die sechs Tage Woche von Montag bis Samstag verbreitet war. Bei heutiger fünf Tagewoche musst du
- umrechnen. Du arbeitest nur fünf sechst der Werktage, also stehen die auch nur fünf sech des Jahresurlaubs zu. Also bei 30 Werktagen wären es 30 x 5/6 25
- Arbeitstage. Bei einer 5 Tagewoche stehen Jugendlichen also umgerechnet mindestens 25 23 bzw. 21 Arbeitstage je nach Alter zu. Wie ihr seht, können sich
- bei Urlaubstagen auch Kommazahlen ergeben. Bei 0,5 oder mehr wird auf volle Tage aufgerundet. Bei unter 0,5 wird aber nicht abgerundet, sondern z.B.
- bei 6,33 hättest du Anspruch auf sechs volle Urlaubstage und zusätzlich auf ein Drittel deines regulären Arbeitstages als Urlaub.
- Übrigens, falls du während deines Urlaubs krank wirst und ein ärztliches Attest vorlegen kannst, zählen die Krankheitsstage nicht als
- Urlaubstage. Jugendlichen darf nicht jede Art von Arbeit übertragen werden. Verboten sind unter anderem Arbeiten, mit gefährlichen oder giftigen Stoffen,
- arbeiten bei extremer Hitze oder Kälte, das Tragen schwerer Lasten. Auch arbeiten unter hohem Zeitdruck im Akkord, wo man z.B. nach
- Stückzahl bezahlt wird und Fließbandarbeit sind ebenfalls verboten. Selbst wenn alle Regeln eingehalten werden, kann Arbeit die
- Entwicklung Jugendlicher beeinträchtigen. Daher gibt es zwei wichtige verpflichtende ärztliche Untersuchungen. Die Erstuntersuchung
- muss vorbeginn der Tätigkeit erfolgens 14 Monate zurückliegen. Muss also aktuell sein. Spätestens 12 Monate Nach
- Arbeitsbeginn muss dann eine Nachuntersuchung erfolgen, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen. Nach dem 18. Geburtstag
- endet der Schutz durch das Jugendarbeitschutzgesetz. Dennoch gelten weiterhin Regelungen aus anderen Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz,
- Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz. Die mögliche Arbeitszeit wird länger, Pausen und Urlaub werden kürzer.
- auch bestimmte Tätigkeitsverbote entfallen. Auch hier sei betont, dass es gesetzliche Mindeststandards sind. Viele
- Tarifverträge enthalten für Arbeitnehmer deutlich günstigere Regelungen. Okay, so viiel zum Jugendarbeitschutzgesetz. Eine zusammenfassende Checkliste findest du
- in der Videobeschreibung. Ich wünsche dir noch viel Spaß beim Lernen und bis dann.
Zum Nachlesen
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