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Jugendarbeitsschutzgesetz einfach erklärt | Arbeitszeit, Pausen & Urlaub für Azubis | JArbSchG

Berufskolleg Hückeswagen6:21 15.618 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 38 Zeilen
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  1. Hallo zusammen. Kinder und Jugendliche befinden sich mitten in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung. Genau deshalb ist es besonders wichtig,
  2. sie vor zu schwerer, gefährlicher oder zu lange dauernder Arbeit zu schützen. Der Gesetzgeber hat Kinderarbeit grundsätzlich verboten und Jugendliche
  3. zwischen 15 und 17 Jahren durch das Jugendarbeitschutzgesetz besonders geschützt. Und genau darum geht es in diesem
  4. Video. Schauen wir uns zunächst einmal die Arbeitszeit an. Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich
  5. arbeiten. An einzelnen Tagen kann die Arbeitszeit auf 8inhalb Stunden verlängert werden. Das geht aber nur, wenn du an anderen Tagen weniger
  6. arbeitest, sodass du insgesamt nicht über 40 Wochenstunden kommst. Jetzt bedeutet dein 8 Stunden Arbeitstag nicht, dass du z.B. von 8 bis 16 Uhr im
  7. Betrieb bist. Du musst ja auch Pausen machen. Pausen gehört natürlich nicht zu deiner Arbeitszeit. An einem normalen Arbeitstag mit mehr als 6 Stunden stehen
  8. dir mindestens 60 Minuten Pause zu. Diese können am Stück gewährt werden oder auch über den Tag verteilt. Wichtig ist nur, dass eine Pause mindestens 15
  9. Minuten dauern muss. Die Pausenregelung darf nicht zu große Lücken aufweisen. Du darfst nicht länger als viereinhalb Stunden am Stück
  10. [Musik] arbeiten. Und das macht hoffentlich Sinn, dass Pausen nicht direkt am Anfang oder ganz am Ende gewährt
  11. werden. Durch die Pausen beträgt deine Schichtzeit, also die gesamte Zeit im Betrieb inklusive Pausen 9 Stunden. Bei einer verlängerten Arbeitszeit auf
  12. 8inhalb Stunden sogar 9inhalb Stunden. Die maximale Schichtzeit für Jugendliche darf 10 Stunden nicht
  13. überschreiten. Nachts sollen sich Jugendliche ausruhen. Deshalb dürfen Jugendliche zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
  14. Für Nachtschichten dürfen Jugendliche also nicht eingeteilt werden. Jetzt könnte man auf die Idee kommen. Wir nehmen Jugendliche Auszubildende mit auf
  15. die Messe. Die geht etwas länger und die Schichtzeit endet um 8 Uhr abends. Was nun nicht geht, ist, dass der Auszubildende am Tag darauf wieder um 6
  16. Uhr morgens für die Frühschicht eingeteilt wird, da eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 12 Stunden vorgeschrieben ist. Um 8 Uhr
  17. morgens wäre es aber kein Problem. Auch an Wochenenden gilt ein besonderer Schutz. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht an Samstagen und
  18. Sonntagen beschäftigt werden. Beim Thema Urlaub gibt es häufig Missverständnisse. Viele glauben, Jugendlichen stünden mindestens 30 Tage
  19. Urlaub zu. Schauen wir genau hin. Zum einen hängt der gesetzliche Urlaubsanspruch vom Alter ab. Entscheidend dabei ist dein Alter am 1.
  20. Januar des jeweiligen Jahres. Wirst du z.B. im März 16 Jahre alt. warst du am 1. Januar noch 15. Somit stehen dir für dieses Jahr 30 Werktage
  21. Urlaub zu. Zum anderen spricht das Gesetz von Werktagen. Wichtig zu verstehen, Werktage sind keine Arbeitstage. Das
  22. Jugendarbeitschutzgesetz stammt aus den 70er Jahren, als die sechs Tage Woche von Montag bis Samstag verbreitet war. Bei heutiger fünf Tagewoche musst du
  23. umrechnen. Du arbeitest nur fünf sechst der Werktage, also stehen die auch nur fünf sech des Jahresurlaubs zu. Also bei 30 Werktagen wären es 30 x 5/6 25
  24. Arbeitstage. Bei einer 5 Tagewoche stehen Jugendlichen also umgerechnet mindestens 25 23 bzw. 21 Arbeitstage je nach Alter zu. Wie ihr seht, können sich
  25. bei Urlaubstagen auch Kommazahlen ergeben. Bei 0,5 oder mehr wird auf volle Tage aufgerundet. Bei unter 0,5 wird aber nicht abgerundet, sondern z.B.
  26. bei 6,33 hättest du Anspruch auf sechs volle Urlaubstage und zusätzlich auf ein Drittel deines regulären Arbeitstages als Urlaub.
  27. Übrigens, falls du während deines Urlaubs krank wirst und ein ärztliches Attest vorlegen kannst, zählen die Krankheitsstage nicht als
  28. Urlaubstage. Jugendlichen darf nicht jede Art von Arbeit übertragen werden. Verboten sind unter anderem Arbeiten, mit gefährlichen oder giftigen Stoffen,
  29. arbeiten bei extremer Hitze oder Kälte, das Tragen schwerer Lasten. Auch arbeiten unter hohem Zeitdruck im Akkord, wo man z.B. nach
  30. Stückzahl bezahlt wird und Fließbandarbeit sind ebenfalls verboten. Selbst wenn alle Regeln eingehalten werden, kann Arbeit die
  31. Entwicklung Jugendlicher beeinträchtigen. Daher gibt es zwei wichtige verpflichtende ärztliche Untersuchungen. Die Erstuntersuchung
  32. muss vorbeginn der Tätigkeit erfolgens 14 Monate zurückliegen. Muss also aktuell sein. Spätestens 12 Monate Nach
  33. Arbeitsbeginn muss dann eine Nachuntersuchung erfolgen, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen. Nach dem 18. Geburtstag
  34. endet der Schutz durch das Jugendarbeitschutzgesetz. Dennoch gelten weiterhin Regelungen aus anderen Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz,
  35. Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz. Die mögliche Arbeitszeit wird länger, Pausen und Urlaub werden kürzer.
  36. auch bestimmte Tätigkeitsverbote entfallen. Auch hier sei betont, dass es gesetzliche Mindeststandards sind. Viele
  37. Tarifverträge enthalten für Arbeitnehmer deutlich günstigere Regelungen. Okay, so viiel zum Jugendarbeitschutzgesetz. Eine zusammenfassende Checkliste findest du
  38. in der Videobeschreibung. Ich wünsche dir noch viel Spaß beim Lernen und bis dann.

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