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Die 7 wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 70 Zeilen
- bei allen Arbeitgebern die mehr als 100 Arbeitnehmer und mindestens ein Betriebsratsgremium haben muss es einen Wirtschaftsausschuss geben in diesem
- Video beantworte ich die wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss unter anderem die fragen was genau ein wirtschaftsausschluss eigentlich ist und
- welche Aufgaben er hat wie ein Wirtschaftsausschuss arbeitet warum ein Wirtschaftsausschuss für den Betriebsrat so wichtig ist und was passiert wenn der
- Arbeitgeber seineen Verpflichtungen gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht ordnungsgemäß nachkommt was ist ein
- Wirtschaftsausschuss ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium das aus mindestens drei bis maximal sieben Personen besteht und dass die Aufgabe
- hat sich vom Arbeitgeber in den sogenannten wirtschaftlichen Angelegenheiten informieren zu lassen der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet
- den Wirtschaftsausschuss regelmäßig über diese wirtschaftlichen Angelegenheiten zu informieren und der Wirtschaftsausschuss muss die vom
- Arbeitgeber erhaltenen Informationen dann anschließend an den Betriebsrat weiterleiten der Wirtschaftsausschuss ist deshalb eine Art Hilfsorgan des
- Betriebsrats das den Betriebsrat mit Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten versorgt welche Informationen der
- Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss liefern muss dazu kommen wir gleich noch wann muss ein Wirtschaftsausschuss errichtet werden ein
- Wirtschaftsausschuss muss zwingend errichtet werden wenn es in einem Unternehmen also z.B in einer GmbH mindestens einen Betriebsrat und und
- mehr als 100 Arbeitnehmer gibt wenn ein Arbeitgeber mehrere Standorte hat werden bei der Beantwortung der Frage ob dieser Schwellenwert von 100 Arbeitnehmern
- überschritten wird die Arbeitnehmer sämtlicher Standorte zusammengerechnet wie wird ein Wirtschaftsausschuss
- errichtet ein Wirtschaftsausschuss wird errichtet indem der Betriebsrat per Beschluss eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern für den Wirtschaftsausschuss
- bestellt es müssen mindestens drei Mitglieder sein maximal dürfen es sieben sein unter diesen vom Betriebsrat bestellten
- wirtschaftsausschussmitgliedern muss mindestens ein Betriebsratsmitglied sein bei den restlichen wirtschaftsausschussmitgliedern muss
- sich nicht zwingend um Betriebsratsmitglieder handeln aber um Arbeitnehmer die dem Unternehmen angehören nach dem Gesetz soll der
- Betriebsrat bei der Auswahl der Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss darauf achten dass diese die zu Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche
- fachliche und persönliche Eignung besitzen das bedeutet es sollten Arbeitnehmer sein die ein gewisses Verständnis für wirtschaftliche Fragen
- haben und von denen man erwarten kann dass sie mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich umgehen falls es im Unternehmen auch
- einen Gesamtbetriebsrat geben sollte ist die Bestellung der Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss übrigens Sache des Gesamtbetriebsrats denn in einem
- Unternehmen kann es immer nur einen Wirtschaftsausschuss geben der für sämtliche Betriebe des Unternehmens zuständig ist wenn das Unternehmen
- mehrere Betriebe hat wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss im Gesetz ist vorgesehen dass sich der
- Wirtschaftsausschuss in der Regel einmal pro Monat mit dem Arbeitgeber zu einer Sitzung trifft und sich vom Arbeitgeber über die wirtschaftlichen
- Angelegenheiten des Unternehmens informieren lässt es gibt aber keine detaillierten Vorgaben im Gesetz was die Einberufung und den Ablauf dieser
- wirtschaftsausschussitzungen angeht die Sitzungstermine und die Tagesordnung der Sitzungen sollte der Wirtschaftsausschuss deshalb am besten
- im Einvernehmen mit dem Arbeit Geber festlegen auf den Sitzungen hat dann der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen
- Angelegenheiten zu informieren und mit dem Wirtschaftsausschuss über diese Angelegenheiten zu beraten und jetzt ganz wichtig im Anschluss an eine jede
- wirtschaftsausschussitzung hat der Wirtschaftsausschuss die vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen unverzüglich an den Betriebsrat weiterzugeben oder an
- den Gesamtbetriebsrat falls es einen solchen gibt und das jeweilige Thema in die Zuständigkeit des gesamtbetriebs stsfeld welche Informationen muss der
- Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss liefern welche Informationen der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss liefern muss ist in paragraph 106 Absatz
- 3 Betriebsverfassungsgesetz geregelt dort gibt es einen Katalog in dem insgesamt 13 Themen aufgezählt sind und zu jedem dieser Themen muss der
- Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss etwas sagen falls es zu dem jeweiligen Thema etwas zu berichten gibt man könnte deshalb diesen them
- Katalog aus Paragraph 106 Absatz 3 eigentlich auch direkt als Tagesordnung für jede wirtschaftsausschussitzung nehmen wobei dann aber der eine oder
- andere Tagesordnungspunkt entfallen würde wenn es zu dem jeweiligen Thema einfach nichts zu berichten gibt zu den Themen die in paragraph 106
- Absatz 3 aufgezählt sind gehören z. BEP die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens die Einschränkung des Betriebs wozu auch ein vom Arbeitgeber
- in Betracht gezogener Personal Abbau gehören kann aber auch alle sonstigen Vorgänge und Vorhaben die die Interessen der Arbeitnehmer wesentlich berühren
- können die sitationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss ist deshalb sehr weitgehend wie muss der Arbeitgeber den
- Wirtschaftsausschuss informieren der Arbeitgeber muss den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert rechtzeitig und umfassend informieren
- rechtzeitig bedeutet hier insbesondere dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss informieren muss noch bevor er eine endgültige
- Entscheidung zu dem jeweiligen Thema getroffen hat Grund dafür ist dass der Wirtschaftsausschuss und der Betriebsrat die Möglichkeit haben sollen auf die
- Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss nehmen zu können der Arbeitgeber darf den Wirtschaftsausschuss deshalb nicht vor vollendete Tatsachen
- stellen dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss umfassend informieren muss bedeutet dass der Arbeitgeber alle Informationen
- übermitteln muss die der Wirtschaftsausschuss für eine sinnvolle Beratung des jeweiligen Themas benötigt der Wirtschaftsausschuss soll
- grundsätzlich den gleichen Informationsstand haben wie der Arbeitgeber weil eigentlich nur dann gleichberechtigte Beratungen möglich
- sind allerdings kann es sein dass der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss bestimmte Betriebs oder Geschäftsgeheimnisse nicht mitteilen
- muss und zu guter Letzt heißt es im Gesetz dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen informieren
- muss zu diesen Unterlagen die der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss vorlegen muss können z.B gehören der Jahresabschluss
- wirtschaftsprüferberichte Gutachten von Beratern Verträge Statistiken Marktanalysen organisationspläne und so weiter was ist wenn der Arbeitgeber
- seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss verletzt wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht
- ordnungsgemäß erfüllt dann begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswiedrigkeit und diese Ordnungswiedrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10 000 €
- geahnet werden daran sieht man dass der Gesetzgeber es als sehr wichtig ansieht dass der Wirtschaftsausschuss vom Arbeitgeber immer ordnungsgemäß
- informiert wird und die zweite Folge wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht ordnungsgemäß
- erfüllt insbesondere wenn der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss eine Information oder Unterlage nicht liefert die die er eigentlich liefern
- müsste der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auch gegen dessen Willen dazu zwingen seiner Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- nachzukommen allerdings ist der Weg den der Betriebsrat dazu gehen muss etwas ungewöhnlich der Betriebsrat müsste ein Einigungsstellenverfahren einleiten und
- in diesem Einigungsstellenverfahren würde dann die Einigungsstelle entscheiden ob und wenn ja welche Informationen der Arbeitgeber an den
- Wirtschaftsausschuss übermitteln muss warum ist ein Wirtschaftsausschuss so wichtig ein Wirtschaftsausschuss ist für
- den Betriebsrat aus mehreren Gründen wichtig vor allem aber deshalb weil der Betriebsrat mit einem Wirtschaftsausschuss sehr viel früher an
- sehr wichtige Informationen kommt die der Betriebsrat für die Wahrnehmung bestimmter Betriebsratsaufgaben benötigt als das ohne Wirtschaftsausschuss der
- Fall wäre und je früher ein Betriebsrat solche Informationen bekommt desto mehr Zeit hat der Betriebsrat dann für die Vorbereitung von Verhandlungen mit dem
- Arbeitgeber zu dem jeweiligen Thema und diese Vorbereitungszeit kann für den Erfolg der Verhandlungen sehr wichtig sein nehmen wir als Beispiel einfach mal
- den Fall dass eine Arbeitgeber einen größeren Personalabbau plant ohne einen Wirtschaftsausschuss müsste der Arbeitgeber den Betriebsrat über diesen
- Personalabbau erst informieren wenn er sich zu dem Personalabbau entschieden hat und die Planung abgeschlossen ist und es dann darum geht mit dem
- Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln den wirtschaftsaus uss müsste
- der Arbeitgeber schon zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt informieren und zwar noch bevor sich der Arbeitgeber zu dem Personalabbau entschieden hat
- entsprechend frühzeitig würde dann auch der Betriebsrat über den Wirtschaftsausschuss über die Planungen des Arbeitgebers informiert werden und
- der Betriebsrat könnte sich dann also schon frühzeitig auf diesen Personalabbau einstellen und hätte mehr Zeit um sich auf die Verhandlungen mit
- dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und Sozialplan vorzubereiten
- [Musik]
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