Zum Inhalt springen
L

Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).

Die 7 wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss

Betriebsrat Wissen - Dr. Kluge Seminare9:39 3.011 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 70 Zeilen
Herunterladen
  1. bei allen Arbeitgebern die mehr als 100 Arbeitnehmer und mindestens ein Betriebsratsgremium haben muss es einen Wirtschaftsausschuss geben in diesem
  2. Video beantworte ich die wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss unter anderem die fragen was genau ein wirtschaftsausschluss eigentlich ist und
  3. welche Aufgaben er hat wie ein Wirtschaftsausschuss arbeitet warum ein Wirtschaftsausschuss für den Betriebsrat so wichtig ist und was passiert wenn der
  4. Arbeitgeber seineen Verpflichtungen gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht ordnungsgemäß nachkommt was ist ein
  5. Wirtschaftsausschuss ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium das aus mindestens drei bis maximal sieben Personen besteht und dass die Aufgabe
  6. hat sich vom Arbeitgeber in den sogenannten wirtschaftlichen Angelegenheiten informieren zu lassen der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet
  7. den Wirtschaftsausschuss regelmäßig über diese wirtschaftlichen Angelegenheiten zu informieren und der Wirtschaftsausschuss muss die vom
  8. Arbeitgeber erhaltenen Informationen dann anschließend an den Betriebsrat weiterleiten der Wirtschaftsausschuss ist deshalb eine Art Hilfsorgan des
  9. Betriebsrats das den Betriebsrat mit Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten versorgt welche Informationen der
  10. Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss liefern muss dazu kommen wir gleich noch wann muss ein Wirtschaftsausschuss errichtet werden ein
  11. Wirtschaftsausschuss muss zwingend errichtet werden wenn es in einem Unternehmen also z.B in einer GmbH mindestens einen Betriebsrat und und
  12. mehr als 100 Arbeitnehmer gibt wenn ein Arbeitgeber mehrere Standorte hat werden bei der Beantwortung der Frage ob dieser Schwellenwert von 100 Arbeitnehmern
  13. überschritten wird die Arbeitnehmer sämtlicher Standorte zusammengerechnet wie wird ein Wirtschaftsausschuss
  14. errichtet ein Wirtschaftsausschuss wird errichtet indem der Betriebsrat per Beschluss eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern für den Wirtschaftsausschuss
  15. bestellt es müssen mindestens drei Mitglieder sein maximal dürfen es sieben sein unter diesen vom Betriebsrat bestellten
  16. wirtschaftsausschussmitgliedern muss mindestens ein Betriebsratsmitglied sein bei den restlichen wirtschaftsausschussmitgliedern muss
  17. sich nicht zwingend um Betriebsratsmitglieder handeln aber um Arbeitnehmer die dem Unternehmen angehören nach dem Gesetz soll der
  18. Betriebsrat bei der Auswahl der Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss darauf achten dass diese die zu Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche
  19. fachliche und persönliche Eignung besitzen das bedeutet es sollten Arbeitnehmer sein die ein gewisses Verständnis für wirtschaftliche Fragen
  20. haben und von denen man erwarten kann dass sie mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich umgehen falls es im Unternehmen auch
  21. einen Gesamtbetriebsrat geben sollte ist die Bestellung der Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss übrigens Sache des Gesamtbetriebsrats denn in einem
  22. Unternehmen kann es immer nur einen Wirtschaftsausschuss geben der für sämtliche Betriebe des Unternehmens zuständig ist wenn das Unternehmen
  23. mehrere Betriebe hat wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss im Gesetz ist vorgesehen dass sich der
  24. Wirtschaftsausschuss in der Regel einmal pro Monat mit dem Arbeitgeber zu einer Sitzung trifft und sich vom Arbeitgeber über die wirtschaftlichen
  25. Angelegenheiten des Unternehmens informieren lässt es gibt aber keine detaillierten Vorgaben im Gesetz was die Einberufung und den Ablauf dieser
  26. wirtschaftsausschussitzungen angeht die Sitzungstermine und die Tagesordnung der Sitzungen sollte der Wirtschaftsausschuss deshalb am besten
  27. im Einvernehmen mit dem Arbeit Geber festlegen auf den Sitzungen hat dann der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen
  28. Angelegenheiten zu informieren und mit dem Wirtschaftsausschuss über diese Angelegenheiten zu beraten und jetzt ganz wichtig im Anschluss an eine jede
  29. wirtschaftsausschussitzung hat der Wirtschaftsausschuss die vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen unverzüglich an den Betriebsrat weiterzugeben oder an
  30. den Gesamtbetriebsrat falls es einen solchen gibt und das jeweilige Thema in die Zuständigkeit des gesamtbetriebs stsfeld welche Informationen muss der
  31. Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss liefern welche Informationen der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss liefern muss ist in paragraph 106 Absatz
  32. 3 Betriebsverfassungsgesetz geregelt dort gibt es einen Katalog in dem insgesamt 13 Themen aufgezählt sind und zu jedem dieser Themen muss der
  33. Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss etwas sagen falls es zu dem jeweiligen Thema etwas zu berichten gibt man könnte deshalb diesen them
  34. Katalog aus Paragraph 106 Absatz 3 eigentlich auch direkt als Tagesordnung für jede wirtschaftsausschussitzung nehmen wobei dann aber der eine oder
  35. andere Tagesordnungspunkt entfallen würde wenn es zu dem jeweiligen Thema einfach nichts zu berichten gibt zu den Themen die in paragraph 106
  36. Absatz 3 aufgezählt sind gehören z. BEP die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens die Einschränkung des Betriebs wozu auch ein vom Arbeitgeber
  37. in Betracht gezogener Personal Abbau gehören kann aber auch alle sonstigen Vorgänge und Vorhaben die die Interessen der Arbeitnehmer wesentlich berühren
  38. können die sitationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss ist deshalb sehr weitgehend wie muss der Arbeitgeber den
  39. Wirtschaftsausschuss informieren der Arbeitgeber muss den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert rechtzeitig und umfassend informieren
  40. rechtzeitig bedeutet hier insbesondere dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss informieren muss noch bevor er eine endgültige
  41. Entscheidung zu dem jeweiligen Thema getroffen hat Grund dafür ist dass der Wirtschaftsausschuss und der Betriebsrat die Möglichkeit haben sollen auf die
  42. Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss nehmen zu können der Arbeitgeber darf den Wirtschaftsausschuss deshalb nicht vor vollendete Tatsachen
  43. stellen dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss umfassend informieren muss bedeutet dass der Arbeitgeber alle Informationen
  44. übermitteln muss die der Wirtschaftsausschuss für eine sinnvolle Beratung des jeweiligen Themas benötigt der Wirtschaftsausschuss soll
  45. grundsätzlich den gleichen Informationsstand haben wie der Arbeitgeber weil eigentlich nur dann gleichberechtigte Beratungen möglich
  46. sind allerdings kann es sein dass der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss bestimmte Betriebs oder Geschäftsgeheimnisse nicht mitteilen
  47. muss und zu guter Letzt heißt es im Gesetz dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen informieren
  48. muss zu diesen Unterlagen die der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss vorlegen muss können z.B gehören der Jahresabschluss
  49. wirtschaftsprüferberichte Gutachten von Beratern Verträge Statistiken Marktanalysen organisationspläne und so weiter was ist wenn der Arbeitgeber
  50. seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss verletzt wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht
  51. ordnungsgemäß erfüllt dann begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswiedrigkeit und diese Ordnungswiedrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10 000 €
  52. geahnet werden daran sieht man dass der Gesetzgeber es als sehr wichtig ansieht dass der Wirtschaftsausschuss vom Arbeitgeber immer ordnungsgemäß
  53. informiert wird und die zweite Folge wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht ordnungsgemäß
  54. erfüllt insbesondere wenn der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss eine Information oder Unterlage nicht liefert die die er eigentlich liefern
  55. müsste der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auch gegen dessen Willen dazu zwingen seiner Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
  56. nachzukommen allerdings ist der Weg den der Betriebsrat dazu gehen muss etwas ungewöhnlich der Betriebsrat müsste ein Einigungsstellenverfahren einleiten und
  57. in diesem Einigungsstellenverfahren würde dann die Einigungsstelle entscheiden ob und wenn ja welche Informationen der Arbeitgeber an den
  58. Wirtschaftsausschuss übermitteln muss warum ist ein Wirtschaftsausschuss so wichtig ein Wirtschaftsausschuss ist für
  59. den Betriebsrat aus mehreren Gründen wichtig vor allem aber deshalb weil der Betriebsrat mit einem Wirtschaftsausschuss sehr viel früher an
  60. sehr wichtige Informationen kommt die der Betriebsrat für die Wahrnehmung bestimmter Betriebsratsaufgaben benötigt als das ohne Wirtschaftsausschuss der
  61. Fall wäre und je früher ein Betriebsrat solche Informationen bekommt desto mehr Zeit hat der Betriebsrat dann für die Vorbereitung von Verhandlungen mit dem
  62. Arbeitgeber zu dem jeweiligen Thema und diese Vorbereitungszeit kann für den Erfolg der Verhandlungen sehr wichtig sein nehmen wir als Beispiel einfach mal
  63. den Fall dass eine Arbeitgeber einen größeren Personalabbau plant ohne einen Wirtschaftsausschuss müsste der Arbeitgeber den Betriebsrat über diesen
  64. Personalabbau erst informieren wenn er sich zu dem Personalabbau entschieden hat und die Planung abgeschlossen ist und es dann darum geht mit dem
  65. Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln den wirtschaftsaus uss müsste
  66. der Arbeitgeber schon zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt informieren und zwar noch bevor sich der Arbeitgeber zu dem Personalabbau entschieden hat
  67. entsprechend frühzeitig würde dann auch der Betriebsrat über den Wirtschaftsausschuss über die Planungen des Arbeitgebers informiert werden und
  68. der Betriebsrat könnte sich dann also schon frühzeitig auf diesen Personalabbau einstellen und hätte mehr Zeit um sich auf die Verhandlungen mit
  69. dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und Sozialplan vorzubereiten
  70. [Musik]

Zum Nachlesen