Die 7 wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss Betriebsrat Wissen - Dr. Kluge Seminare https://www.youtube.com/watch?v=hvtg2nquZpY Transkript (automatisch erstellt) 0:00 bei allen Arbeitgebern die mehr als 100 Arbeitnehmer und mindestens ein Betriebsratsgremium haben muss es einen Wirtschaftsausschuss geben in diesem 0:09 Video beantworte ich die wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss unter anderem die fragen was genau ein wirtschaftsausschluss eigentlich ist und 0:17 welche Aufgaben er hat wie ein Wirtschaftsausschuss arbeitet warum ein Wirtschaftsausschuss für den Betriebsrat so wichtig ist und was passiert wenn der 0:25 Arbeitgeber seineen Verpflichtungen gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht ordnungsgemäß nachkommt was ist ein 0:33 Wirtschaftsausschuss ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium das aus mindestens drei bis maximal sieben Personen besteht und dass die Aufgabe 0:41 hat sich vom Arbeitgeber in den sogenannten wirtschaftlichen Angelegenheiten informieren zu lassen der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet 0:49 den Wirtschaftsausschuss regelmäßig über diese wirtschaftlichen Angelegenheiten zu informieren und der Wirtschaftsausschuss muss die vom 0:56 Arbeitgeber erhaltenen Informationen dann anschließend an den Betriebsrat weiterleiten der Wirtschaftsausschuss ist deshalb eine Art Hilfsorgan des 1:04 Betriebsrats das den Betriebsrat mit Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten versorgt welche Informationen der 1:11 Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss liefern muss dazu kommen wir gleich noch wann muss ein Wirtschaftsausschuss errichtet werden ein 1:21 Wirtschaftsausschuss muss zwingend errichtet werden wenn es in einem Unternehmen also z.B in einer GmbH mindestens einen Betriebsrat und und 1:30 mehr als 100 Arbeitnehmer gibt wenn ein Arbeitgeber mehrere Standorte hat werden bei der Beantwortung der Frage ob dieser Schwellenwert von 100 Arbeitnehmern 1:39 überschritten wird die Arbeitnehmer sämtlicher Standorte zusammengerechnet wie wird ein Wirtschaftsausschuss 1:47 errichtet ein Wirtschaftsausschuss wird errichtet indem der Betriebsrat per Beschluss eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern für den Wirtschaftsausschuss 1:56 bestellt es müssen mindestens drei Mitglieder sein maximal dürfen es sieben sein unter diesen vom Betriebsrat bestellten 2:03 wirtschaftsausschussmitgliedern muss mindestens ein Betriebsratsmitglied sein bei den restlichen wirtschaftsausschussmitgliedern muss 2:10 sich nicht zwingend um Betriebsratsmitglieder handeln aber um Arbeitnehmer die dem Unternehmen angehören nach dem Gesetz soll der 2:17 Betriebsrat bei der Auswahl der Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss darauf achten dass diese die zu Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche 2:24 fachliche und persönliche Eignung besitzen das bedeutet es sollten Arbeitnehmer sein die ein gewisses Verständnis für wirtschaftliche Fragen 2:33 haben und von denen man erwarten kann dass sie mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich umgehen falls es im Unternehmen auch 2:42 einen Gesamtbetriebsrat geben sollte ist die Bestellung der Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss übrigens Sache des Gesamtbetriebsrats denn in einem 2:49 Unternehmen kann es immer nur einen Wirtschaftsausschuss geben der für sämtliche Betriebe des Unternehmens zuständig ist wenn das Unternehmen 2:56 mehrere Betriebe hat wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss im Gesetz ist vorgesehen dass sich der 3:05 Wirtschaftsausschuss in der Regel einmal pro Monat mit dem Arbeitgeber zu einer Sitzung trifft und sich vom Arbeitgeber über die wirtschaftlichen 3:12 Angelegenheiten des Unternehmens informieren lässt es gibt aber keine detaillierten Vorgaben im Gesetz was die Einberufung und den Ablauf dieser 3:21 wirtschaftsausschussitzungen angeht die Sitzungstermine und die Tagesordnung der Sitzungen sollte der Wirtschaftsausschuss deshalb am besten 3:28 im Einvernehmen mit dem Arbeit Geber festlegen auf den Sitzungen hat dann der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen 3:35 Angelegenheiten zu informieren und mit dem Wirtschaftsausschuss über diese Angelegenheiten zu beraten und jetzt ganz wichtig im Anschluss an eine jede 3:45 wirtschaftsausschussitzung hat der Wirtschaftsausschuss die vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen unverzüglich an den Betriebsrat weiterzugeben oder an 3:53 den Gesamtbetriebsrat falls es einen solchen gibt und das jeweilige Thema in die Zuständigkeit des gesamtbetriebs stsfeld welche Informationen muss der 4:03 Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss liefern welche Informationen der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss liefern muss ist in paragraph 106 Absatz 4:12 3 Betriebsverfassungsgesetz geregelt dort gibt es einen Katalog in dem insgesamt 13 Themen aufgezählt sind und zu jedem dieser Themen muss der 4:21 Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss etwas sagen falls es zu dem jeweiligen Thema etwas zu berichten gibt man könnte deshalb diesen them 4:29 Katalog aus Paragraph 106 Absatz 3 eigentlich auch direkt als Tagesordnung für jede wirtschaftsausschussitzung nehmen wobei dann aber der eine oder 4:39 andere Tagesordnungspunkt entfallen würde wenn es zu dem jeweiligen Thema einfach nichts zu berichten gibt zu den Themen die in paragraph 106 4:48 Absatz 3 aufgezählt sind gehören z. BEP die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens die Einschränkung des Betriebs wozu auch ein vom Arbeitgeber 4:58 in Betracht gezogener Personal Abbau gehören kann aber auch alle sonstigen Vorgänge und Vorhaben die die Interessen der Arbeitnehmer wesentlich berühren 5:06 können die sitationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss ist deshalb sehr weitgehend wie muss der Arbeitgeber den 5:15 Wirtschaftsausschuss informieren der Arbeitgeber muss den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert rechtzeitig und umfassend informieren 5:25 rechtzeitig bedeutet hier insbesondere dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss informieren muss noch bevor er eine endgültige 5:32 Entscheidung zu dem jeweiligen Thema getroffen hat Grund dafür ist dass der Wirtschaftsausschuss und der Betriebsrat die Möglichkeit haben sollen auf die 5:41 Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss nehmen zu können der Arbeitgeber darf den Wirtschaftsausschuss deshalb nicht vor vollendete Tatsachen 5:49 stellen dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss umfassend informieren muss bedeutet dass der Arbeitgeber alle Informationen 5:57 übermitteln muss die der Wirtschaftsausschuss für eine sinnvolle Beratung des jeweiligen Themas benötigt der Wirtschaftsausschuss soll 6:05 grundsätzlich den gleichen Informationsstand haben wie der Arbeitgeber weil eigentlich nur dann gleichberechtigte Beratungen möglich 6:12 sind allerdings kann es sein dass der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss bestimmte Betriebs oder Geschäftsgeheimnisse nicht mitteilen 6:20 muss und zu guter Letzt heißt es im Gesetz dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen informieren 6:28 muss zu diesen Unterlagen die der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss vorlegen muss können z.B gehören der Jahresabschluss 6:37 wirtschaftsprüferberichte Gutachten von Beratern Verträge Statistiken Marktanalysen organisationspläne und so weiter was ist wenn der Arbeitgeber 6:48 seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss verletzt wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht 6:56 ordnungsgemäß erfüllt dann begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswiedrigkeit und diese Ordnungswiedrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10 000 € 7:06 geahnet werden daran sieht man dass der Gesetzgeber es als sehr wichtig ansieht dass der Wirtschaftsausschuss vom Arbeitgeber immer ordnungsgemäß 7:14 informiert wird und die zweite Folge wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nicht ordnungsgemäß 7:22 erfüllt insbesondere wenn der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss eine Information oder Unterlage nicht liefert die die er eigentlich liefern 7:30 müsste der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auch gegen dessen Willen dazu zwingen seiner Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss 7:38 nachzukommen allerdings ist der Weg den der Betriebsrat dazu gehen muss etwas ungewöhnlich der Betriebsrat müsste ein Einigungsstellenverfahren einleiten und 7:48 in diesem Einigungsstellenverfahren würde dann die Einigungsstelle entscheiden ob und wenn ja welche Informationen der Arbeitgeber an den 7:56 Wirtschaftsausschuss übermitteln muss warum ist ein Wirtschaftsausschuss so wichtig ein Wirtschaftsausschuss ist für 8:04 den Betriebsrat aus mehreren Gründen wichtig vor allem aber deshalb weil der Betriebsrat mit einem Wirtschaftsausschuss sehr viel früher an 8:12 sehr wichtige Informationen kommt die der Betriebsrat für die Wahrnehmung bestimmter Betriebsratsaufgaben benötigt als das ohne Wirtschaftsausschuss der 8:19 Fall wäre und je früher ein Betriebsrat solche Informationen bekommt desto mehr Zeit hat der Betriebsrat dann für die Vorbereitung von Verhandlungen mit dem 8:27 Arbeitgeber zu dem jeweiligen Thema und diese Vorbereitungszeit kann für den Erfolg der Verhandlungen sehr wichtig sein nehmen wir als Beispiel einfach mal 8:36 den Fall dass eine Arbeitgeber einen größeren Personalabbau plant ohne einen Wirtschaftsausschuss müsste der Arbeitgeber den Betriebsrat über diesen 8:44 Personalabbau erst informieren wenn er sich zu dem Personalabbau entschieden hat und die Planung abgeschlossen ist und es dann darum geht mit dem 8:53 Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln den wirtschaftsaus uss müsste 9:00 der Arbeitgeber schon zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt informieren und zwar noch bevor sich der Arbeitgeber zu dem Personalabbau entschieden hat 9:07 entsprechend frühzeitig würde dann auch der Betriebsrat über den Wirtschaftsausschuss über die Planungen des Arbeitgebers informiert werden und 9:15 der Betriebsrat könnte sich dann also schon frühzeitig auf diesen Personalabbau einstellen und hätte mehr Zeit um sich auf die Verhandlungen mit 9:22 dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und Sozialplan vorzubereiten 9:32 [Musik]