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Einfach erklärt: Der Deutsche Bundestag
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 39 Zeilen
- Der Deutsche Bundestag Im Grundgesetz von Deutschland steht, dass alle Macht vom Volk ausgeht.
- Aber was heißt das eigentlich für unsere Demokratie? Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden nicht unmittelbar
- über die Regeln des Zusammenlebens. Denn Deutschland ist eine mittelbare Demokratie.
- Das heißt, sie wählen Vertreterinnen und Vertreter, die Abgeordneten.
- Diese treffen die Entscheidungen für das ganze Volk. Die Abgeordneten werden alle vier Jahre gewählt
- und bilden den Deutschen Bundestag. Der Bundestag ist die einzige
- direkt vom Volk gewählte Institution auf Bundesebene und wird auch deswegen „Das Herz der Demokratie“ genannt.
- Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Dort halten die Abgeordneten
- die Plenarsitzungen ab. Alle Abgeordneten einer Partei
- bilden Fraktionen und sitzen im Plenarsaal zusammen.
- Wie viele Abgeordnete und Fraktionen es gibt,
- hängt von der Wahl ab. Es sind aber immer
- mindestens 598 Abgeordnete. Die Kernaufgaben des Bundestages
- sind die Gesetzgebung, die Wahl der Bundeskanzlerin
- oder des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung
- und die Bewilligung des Bundeshaushalts. Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ist geheim
- und ein wichtiger Schritt zur Bildung der Bundesregierung. Um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren,
- können Abgeordnete und Fraktionen Anfragen stellen, die dann von der Regierung beantwortet werden müssen.
- Die Abgeordneten tagen aber nicht nur im Plenarsaal. Ein großer Teil ihrer inhaltlichen Arbeit
- findet in den Fraktionen und Ausschüssen statt.
- Dazu kommt die Arbeit in den Wahlkreisen.
- Alle Abgeordneten haben spezielles Fachwissen, das sie in den jeweiligen Ausschüssen einbringen.
- Es gibt zum Beispiel einen Ausschuss für Gesundheit, für Arbeit und Soziales oder für Umweltschutz.
- Die Ausschüsse beraten über Gesetzentwürfe und bereiten die Beschlüsse des Bundestages vor.
- Im Plenum werden die Gesetzentwürfe dann diskutiert,
- und am Ende stimmen die Abgeordneten über sie ab.
- Die Diskussionen im Parlament folgen festen Regeln.
- Zum Beispiel gibt es festgelegte Redezeiten.
- Die Sitzungen des Bundestages werden von dem Bundestagspräsidenten
- oder der Bundestagspräsidentin oder deren Vertretung geleitet.
- Sie achten darauf, dass die parlamentarischen Regeln
- eingehalten werden. Die Plenardebatten
- und einige Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich.
- Das heißt, Bürgerinnen und Bürger können sie persönlich besuchen.
- Außerdem werden die Plenardebatten im Parlamentsfernsehen und auf der Internetseite
- des Deutschen Bundestages veröffentlicht. So können alle die Diskussionen mitverfolgen,
- sich über die politischen Vorgänge in Deutschland informieren und kontrollieren,
- wofür sich ihre Vertreterinnen und Vertreter, die Abgeordneten, einsetzen.
- Du möchtest mehr über das Parlament und die Arbeit der Abgeordneten wissen? Dann klick auf mitmischen.de, das Jugendportal des Deutschen Bundestages.
Zum Nachlesen
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