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Die Schranken der Grundrechte I Grundrechte Grundlagen 24
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 67 Zeilen
- herzlich willkommen zum heutigen video wir besprechen heute die schranken der grundrechte und hierfür habe ich folgende grafik mitgebracht wir haben
- einen strahl und auf der linken seite je weiter links eingesetztes vorfall steht desto geringere anforderungen sind eben an die schranke zu stellen und hier
- weiter rechts dieser steht desto höhere anforderungen sind an die schranke zu stellen und bei dem einfachen gesetzesvorbehalt er steht natürlich
- ganz weit links auch diesen teil dieser ist gekennzeichnet durch die wörter durch oder aufgrund eines gesetzes zum beispiel eben in artikel 2 absatz 2
- darin steht jeder das recht auf leben und körperliche unversehrtheit die freiheit der person ist unverletzlich in diese rechte darf nur auf grund eines
- gesetzes eingegriffen werden und hier die man eben in diese rechte darf nur auf grund eines gesetzes daran erkennen wir dass es sich hier um einen einfachen
- gesetzes vor wald handelt abzutrennen ist der einfache gesetzes vorwahl von dem qualifizierten gesetzesvorbehalt da gibt es noch
- zusätzliche voraussetzungen die beachtet werden müssen damit das grundrecht eingeschränkt werden kann beispielsweise artikel 5 absatz 2 grundgesetz
- darin steht diese rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze den gesetzlichen bestimmungen zum schutze der jugend und
- in dem recht der persönlichen ehre hier muss die schranke also noch ein allgemeines gesetz sein um in diese rechte eingreifen zu können
- sowohl für den einfachen gesetzesvorbehalt als auch für den qualifizierten gesetzesvorbehalt ist ein formelles gesetz notwendig grund das
- licht haben wir nämlich in grundrechte nur eingreifen wenn ein formelles gesetz vorhanden ist also entweder das formelle gesetz sagt direkt dass man eingreifen
- dass man in die rechte eingreift oder das formelle gesetz ermächtigt jemanden dort einzugreifen bei artikel 2 absatz 1 grundgesetz weil
- dieser so weit gefasst ist die allgemeine handlungsfreiheit da gibt es noch ein meinungsstreit da gibt es eine ansicht die sagt artikel 2 absatz 1 das
- kann man durch alles einschränken also bundesgesetze verordnung satzung richter und so weiter aber das ist strittig andere sagen auch hier ist wieder ein
- formelles gesetz notwendig aber man kann natürlich eben die eingriffe auf grundlage eines formellen gesetzes vornehmen also also mein
- lieblingsbeispiel leben die straßenverkehrsordnung ich darf nur 130 fahren auf der autobahn das ist natürlich eine einschränkung
- eines meiner allgemeinen handlungsfreiheit die straßenverkehrsordnung ist eigentlich nur ein materielles gesetz also eine
- rechtsverordnung aber sie basiert eben auch den formeln gesetzt der des straßengesetzes und damit ist auch eben dieser eingriff in artikel 2 absatz 1
- nämlich die geschwindigkeitsbegrenzung fußt auf einem formellen gesetz dann als dritten punkt haben wir die vorbehaltlos gewährleisteten grundrechte
- bei einem vorbehaltlos gewährleistet in grundrechte da gibt es kein gesetzesvorbehalt aber die können eben durch kollidieren das verfassungsrecht
- trotzdem eingeschränkt werden das folgt aus dem grundsatz der einheit der verfassung beispiel ist hier artikel 4 grundgesetz die freiheit des glaubens
- des gewissens und die freiheit des religiösen und weltanschaulichen bekenntnisses sind unverletzlich da gibt es keine schranke jedoch kann
- man trotzdem eben diese grundrechte einschränken wie schon gesagt durch ein formelles gesetz plus kollidieren das verfassungsrecht
- und dann gibt es noch auf der ganz ganz rechten seite artikel 1 absatz 1 die menschenwürde die es nicht einschränkt also jeder eingriff in die menschenwürde
- stellt sofort eine verletzung dar nämlich den eingriff niemals rechtfertigen perfekt kommen wir dann zu diesem durch
- und auf grund eines gesetzes grundsatz ist wie schon gesagt jeder grundrechtseingriffs bedarf eines formellen gesetzes egal ob es eine
- formel das landesgesetz oder informell des bundesgesetz ist es gibt aber natürlich ein ausnahme und zwar dieses aufgrund das bedeutet dass eingriffe die
- auf ein formelles gesetz gestützt sind zulässig sind zusätzlich müssen wir noch die wesentlichkeit theorie beachten das
- bedeutet der parlamentarischen gesetzgeber der soll die wesentlichen entscheidung soll der selbst treffen und nicht durch wollen nicht irgendeine
- dritte personen dritte in anführungszeichen durch rechtsverordnung hatten also die exekutive soll die eben nicht durch rechtsrat nun treffen und
- beispiel ist hier eben corona ich bin jetzt hier gerade in 2021 ich weiß ja nicht wann ihr das video schaut und da war das problematische hier war dass die
- ausgangs beschränkung und auch noch andere beschränkungen die in unsere grundrechte eingegriffen und immer noch eingreifen die haben auf einer
- rechtsform basiert und das infektionsschutzgesetz das war das vor meldegesetz was eben zu diesen rechtsverordnung ermächtigt hat und da
- hat man also auf grundlage von rechtsverordnung die grundrechte massiv eingeschränkt und da gab es viel kritik dass hier die wesentlichkeit theorie
- nicht beachtet wurde hier ein beispiel hat die bach vom bundesverfassungsgericht hat die fachqualifikation für die bereiche
- innere medizin und röntgen erworben auf seinem praxisschild führt er beide facharzt bezeichnung damit verstößt er gegen eine satzung der dann das erste
- kammer und hier dann das bundesverfassungsgericht oder zumindest in manchen in dem lehrbuch steht dann hier dass es eigentlich hier einer
- formellen gesetzes bedarf und man kann nicht mit einer satzung in die berufsfreiheit eingreifen okay das war ein beispiel dafür für die
- wesentlichkeit theorie eine ausnahme ist wie schon gerade gesagt artikel 2 absatz 1 da gibt es eben die ansicht dass die handlungsfreiheit soweit ist dass man
- die auch mit richterrecht und satzungen und so weiter einschränken kann als letzten punkt in dieser folie möchte ich noch auf eine entscheidung hinweisen vom
- bundesverwaltungsgericht da ging es nämlich um einen qualifizierten gesetzesvorbehalt nämlich der aus artikel 5 absatz 2 grundgesetz und kann
- man in artikel 5 absatz 1 durch ein materielles gesetz eingreifen und das bundesverwaltungsgericht hat das folgende gesagt nach artikel 5 absatz 2
- findet das recht der freien meinungsäußerung hier ging es also um die meinungsfreiheit seine schranken in den
- vorschriften der allgemeinen gesetze hierzu gehört auch § 13 absatz einzelner drei post dem steht nicht entgegen dass es sich bei der post ordnung nicht um
- ein gesetz im formellen sinne sondern um eine rechtsverordnung handelt denn mit den allgemeinen gesetzen sind in artikel 5 absatz 2 sind auch die gesetze
- materiellen sinn gemeint zu denen die rechtsverordnung gehören also hier gibt es eben noch die ansicht des bundesverwaltungsgerichts oder hier gibt
- es also noch ja die ansicht dass man eben auch auf grundlage von rechtsverordnung grundrechte mit qualifizierten
- gesetzesvorbehalt einschränken kann aber auch hier müsst ihr wirklich diese wesentlichkeit theorie beachten also mit einer satzung in die berufsfreiheit
- einzugreifen bruder also das würde mit der wesentlichkeit theorie in 99 999 prozent der fälle wahrscheinlich nicht im
- einklang stehen aber das war das halt einzelfall abhängig und das muss man dann halt oder das bundesverfassungsgericht entscheidet
- dann eben darüber im einzelfall grundrecht einfach nie gesetzes vor wald sind die folgenden artikel 2 absatz 2 satz 3 hatte er gedacht habe das 2 die
- versammlungsfreiheit artikel 10 absatz 2 artikel 12 die berufsfreiheit artikel 14 da nur die inhalt und schranken bestimmung ganz wichtig und artikel 3
- absatz 1 in klammern weil eben die schranke us effektiv eine einfache gesetzes vor wald ist deswegen habe ich sie jetzt hier
- eingeordnet und ok vielleicht habe ich auch noch ein zwei vergessen was bin ich mir nicht sicher grundrechte mit qualifizierten gesetzt ist vorbei sind
- die folgenden hat sich gefühl passt zwei die also artikel 5 absatz 1 sind in meinungsfreiheit rundfunkfreiheit und so
- weiter da sich die 52 ist eben diese schranke dann artikel 14 grundgesetz artikel 14 absatz 3 das ist der qualifizierte gesetzesvorbehalt für die
- enteignung artikel 11 absatz 2 und das war's auch schon dann kommen wir zu den vorbehaltlos gewährleisteten grundrechten hier sind zum beispiel
- artikel 4 absatz 1 artikel 5 absatz 3 und die versammlung in geschlossenen räumen zu erwähnen wichtig in klausuren ist bei den vorbehaltlos gewährleisteten
- grundrechten dass ihr die analoge anwendbarkeit von bereits vorhandenen schranken thematisieren solltet ein klassisches beispiel hierfür ist immer
- artikel 5 absatz 2 für artikel 5 absatz 3 und das von 1 man dann hier sehen wir es noch mal jeder das recht seine meinung in wort schrift und bild frei zu
- äußern und so weiter und dann stehen absatz 2 diese rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze und so weiter und
- dann kommt in absatz 3 kunstfreiheit forschung und lehre sind frei und wenn man dann eben artikel 5 liest dann liest man zuerst artikel 5 absatz 1 artikel 5
- absatz 2 und artikel 5 absatz 2 sagte diese rechte das heißt diese rechte bezieht sich eben nur auch den absatz 1 und nicht mehr auf den absatz drei
- beispiele zu kollidieren des verfassungsrechts sind die folgenden und insbesondere grundrechte dritter dann noch der tierschutz denn das
- demokratieprinzip und so weiter man hat zwei aufbau möglichkeiten in der klausur hier seht sie sie einmal und ich werde in einem anderen video da mehr
- drauf eingehen das war es auch schon wieder von dem heutigen video ihr könnt wieder was kommentare da lassen und wir sehen uns beim nächsten mal tschüss
Zum Nachlesen
GrundrechteGrundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
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