Die Schranken der Grundrechte I Grundrechte Grundlagen 24 Der Jurastudent https://www.youtube.com/watch?v=YC928RBeF1w Transkript (automatisch erstellt) 0:00 herzlich willkommen zum heutigen video wir besprechen heute die schranken der grundrechte und hierfür habe ich folgende grafik mitgebracht wir haben 0:08 einen strahl und auf der linken seite je weiter links eingesetztes vorfall steht desto geringere anforderungen sind eben an die schranke zu stellen und hier 0:17 weiter rechts dieser steht desto höhere anforderungen sind an die schranke zu stellen und bei dem einfachen gesetzesvorbehalt er steht natürlich 0:25 ganz weit links auch diesen teil dieser ist gekennzeichnet durch die wörter durch oder aufgrund eines gesetzes zum beispiel eben in artikel 2 absatz 2 0:35 darin steht jeder das recht auf leben und körperliche unversehrtheit die freiheit der person ist unverletzlich in diese rechte darf nur auf grund eines 0:44 gesetzes eingegriffen werden und hier die man eben in diese rechte darf nur auf grund eines gesetzes daran erkennen wir dass es sich hier um einen einfachen 0:53 gesetzes vor wald handelt abzutrennen ist der einfache gesetzes vorwahl von dem qualifizierten gesetzesvorbehalt da gibt es noch 1:02 zusätzliche voraussetzungen die beachtet werden müssen damit das grundrecht eingeschränkt werden kann beispielsweise artikel 5 absatz 2 grundgesetz 1:11 darin steht diese rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze den gesetzlichen bestimmungen zum schutze der jugend und 1:20 in dem recht der persönlichen ehre hier muss die schranke also noch ein allgemeines gesetz sein um in diese rechte eingreifen zu können 1:29 sowohl für den einfachen gesetzesvorbehalt als auch für den qualifizierten gesetzesvorbehalt ist ein formelles gesetz notwendig grund das 1:38 licht haben wir nämlich in grundrechte nur eingreifen wenn ein formelles gesetz vorhanden ist also entweder das formelle gesetz sagt direkt dass man eingreifen 1:48 dass man in die rechte eingreift oder das formelle gesetz ermächtigt jemanden dort einzugreifen bei artikel 2 absatz 1 grundgesetz weil 1:58 dieser so weit gefasst ist die allgemeine handlungsfreiheit da gibt es noch ein meinungsstreit da gibt es eine ansicht die sagt artikel 2 absatz 1 das 2:07 kann man durch alles einschränken also bundesgesetze verordnung satzung richter und so weiter aber das ist strittig andere sagen auch hier ist wieder ein 2:18 formelles gesetz notwendig aber man kann natürlich eben die eingriffe auf grundlage eines formellen gesetzes vornehmen also also mein 2:27 lieblingsbeispiel leben die straßenverkehrsordnung ich darf nur 130 fahren auf der autobahn das ist natürlich eine einschränkung 2:35 eines meiner allgemeinen handlungsfreiheit die straßenverkehrsordnung ist eigentlich nur ein materielles gesetz also eine 2:42 rechtsverordnung aber sie basiert eben auch den formeln gesetzt der des straßengesetzes und damit ist auch eben dieser eingriff in artikel 2 absatz 1 2:52 nämlich die geschwindigkeitsbegrenzung fußt auf einem formellen gesetz dann als dritten punkt haben wir die vorbehaltlos gewährleisteten grundrechte 3:03 bei einem vorbehaltlos gewährleistet in grundrechte da gibt es kein gesetzesvorbehalt aber die können eben durch kollidieren das verfassungsrecht 3:12 trotzdem eingeschränkt werden das folgt aus dem grundsatz der einheit der verfassung beispiel ist hier artikel 4 grundgesetz die freiheit des glaubens 3:22 des gewissens und die freiheit des religiösen und weltanschaulichen bekenntnisses sind unverletzlich da gibt es keine schranke jedoch kann 3:31 man trotzdem eben diese grundrechte einschränken wie schon gesagt durch ein formelles gesetz plus kollidieren das verfassungsrecht 3:40 und dann gibt es noch auf der ganz ganz rechten seite artikel 1 absatz 1 die menschenwürde die es nicht einschränkt also jeder eingriff in die menschenwürde 3:50 stellt sofort eine verletzung dar nämlich den eingriff niemals rechtfertigen perfekt kommen wir dann zu diesem durch 4:01 und auf grund eines gesetzes grundsatz ist wie schon gesagt jeder grundrechtseingriffs bedarf eines formellen gesetzes egal ob es eine 4:10 formel das landesgesetz oder informell des bundesgesetz ist es gibt aber natürlich ein ausnahme und zwar dieses aufgrund das bedeutet dass eingriffe die 4:21 auf ein formelles gesetz gestützt sind zulässig sind zusätzlich müssen wir noch die wesentlichkeit theorie beachten das 4:29 bedeutet der parlamentarischen gesetzgeber der soll die wesentlichen entscheidung soll der selbst treffen und nicht durch wollen nicht irgendeine 4:39 dritte personen dritte in anführungszeichen durch rechtsverordnung hatten also die exekutive soll die eben nicht durch rechtsrat nun treffen und 4:47 beispiel ist hier eben corona ich bin jetzt hier gerade in 2021 ich weiß ja nicht wann ihr das video schaut und da war das problematische hier war dass die 4:57 ausgangs beschränkung und auch noch andere beschränkungen die in unsere grundrechte eingegriffen und immer noch eingreifen die haben auf einer 5:07 rechtsform basiert und das infektionsschutzgesetz das war das vor meldegesetz was eben zu diesen rechtsverordnung ermächtigt hat und da 5:17 hat man also auf grundlage von rechtsverordnung die grundrechte massiv eingeschränkt und da gab es viel kritik dass hier die wesentlichkeit theorie 5:25 nicht beachtet wurde hier ein beispiel hat die bach vom bundesverfassungsgericht hat die fachqualifikation für die bereiche 5:35 innere medizin und röntgen erworben auf seinem praxisschild führt er beide facharzt bezeichnung damit verstößt er gegen eine satzung der dann das erste 5:43 kammer und hier dann das bundesverfassungsgericht oder zumindest in manchen in dem lehrbuch steht dann hier dass es eigentlich hier einer 5:52 formellen gesetzes bedarf und man kann nicht mit einer satzung in die berufsfreiheit eingreifen okay das war ein beispiel dafür für die 6:01 wesentlichkeit theorie eine ausnahme ist wie schon gerade gesagt artikel 2 absatz 1 da gibt es eben die ansicht dass die handlungsfreiheit soweit ist dass man 6:11 die auch mit richterrecht und satzungen und so weiter einschränken kann als letzten punkt in dieser folie möchte ich noch auf eine entscheidung hinweisen vom 6:21 bundesverwaltungsgericht da ging es nämlich um einen qualifizierten gesetzesvorbehalt nämlich der aus artikel 5 absatz 2 grundgesetz und kann 6:30 man in artikel 5 absatz 1 durch ein materielles gesetz eingreifen und das bundesverwaltungsgericht hat das folgende gesagt nach artikel 5 absatz 2 6:40 findet das recht der freien meinungsäußerung hier ging es also um die meinungsfreiheit seine schranken in den 6:46 vorschriften der allgemeinen gesetze hierzu gehört auch § 13 absatz einzelner drei post dem steht nicht entgegen dass es sich bei der post ordnung nicht um 6:56 ein gesetz im formellen sinne sondern um eine rechtsverordnung handelt denn mit den allgemeinen gesetzen sind in artikel 5 absatz 2 sind auch die gesetze 7:05 materiellen sinn gemeint zu denen die rechtsverordnung gehören also hier gibt es eben noch die ansicht des bundesverwaltungsgerichts oder hier gibt 7:15 es also noch ja die ansicht dass man eben auch auf grundlage von rechtsverordnung grundrechte mit qualifizierten 7:24 gesetzesvorbehalt einschränken kann aber auch hier müsst ihr wirklich diese wesentlichkeit theorie beachten also mit einer satzung in die berufsfreiheit 7:33 einzugreifen bruder also das würde mit der wesentlichkeit theorie in 99 999 prozent der fälle wahrscheinlich nicht im 7:42 einklang stehen aber das war das halt einzelfall abhängig und das muss man dann halt oder das bundesverfassungsgericht entscheidet 7:50 dann eben darüber im einzelfall grundrecht einfach nie gesetzes vor wald sind die folgenden artikel 2 absatz 2 satz 3 hatte er gedacht habe das 2 die 8:02 versammlungsfreiheit artikel 10 absatz 2 artikel 12 die berufsfreiheit artikel 14 da nur die inhalt und schranken bestimmung ganz wichtig und artikel 3 8:11 absatz 1 in klammern weil eben die schranke us effektiv eine einfache gesetzes vor wald ist deswegen habe ich sie jetzt hier 8:18 eingeordnet und ok vielleicht habe ich auch noch ein zwei vergessen was bin ich mir nicht sicher grundrechte mit qualifizierten gesetzt ist vorbei sind 8:28 die folgenden hat sich gefühl passt zwei die also artikel 5 absatz 1 sind in meinungsfreiheit rundfunkfreiheit und so 8:36 weiter da sich die 52 ist eben diese schranke dann artikel 14 grundgesetz artikel 14 absatz 3 das ist der qualifizierte gesetzesvorbehalt für die 8:46 enteignung artikel 11 absatz 2 und das war's auch schon dann kommen wir zu den vorbehaltlos gewährleisteten grundrechten hier sind zum beispiel 8:56 artikel 4 absatz 1 artikel 5 absatz 3 und die versammlung in geschlossenen räumen zu erwähnen wichtig in klausuren ist bei den vorbehaltlos gewährleisteten 9:05 grundrechten dass ihr die analoge anwendbarkeit von bereits vorhandenen schranken thematisieren solltet ein klassisches beispiel hierfür ist immer 9:16 artikel 5 absatz 2 für artikel 5 absatz 3 und das von 1 man dann hier sehen wir es noch mal jeder das recht seine meinung in wort schrift und bild frei zu 9:26 äußern und so weiter und dann stehen absatz 2 diese rechte finden ihre schranken in den vorschriften der allgemeinen gesetze und so weiter und 9:34 dann kommt in absatz 3 kunstfreiheit forschung und lehre sind frei und wenn man dann eben artikel 5 liest dann liest man zuerst artikel 5 absatz 1 artikel 5 9:44 absatz 2 und artikel 5 absatz 2 sagte diese rechte das heißt diese rechte bezieht sich eben nur auch den absatz 1 und nicht mehr auf den absatz drei 9:55 beispiele zu kollidieren des verfassungsrechts sind die folgenden und insbesondere grundrechte dritter dann noch der tierschutz denn das 10:03 demokratieprinzip und so weiter man hat zwei aufbau möglichkeiten in der klausur hier seht sie sie einmal und ich werde in einem anderen video da mehr 10:13 drauf eingehen das war es auch schon wieder von dem heutigen video ihr könnt wieder was kommentare da lassen und wir sehen uns beim nächsten mal tschüss