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Einfach erklärt: Die Gesetzgebung
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 39 Zeilen
- Der Deutsche Bundestag und Gesetzgebung Gesetze bestimmen unseren Alltag in vielen Bereichen.
- Aber wie entsteht ein Gesetz eigentlich? Gesetze,
- an die sich alle Menschen in Deutschland halten müssen, nennt man Bundesgesetze.
- Diese beschließt der Deutsche Bundestag. Daneben gibt es noch Landesgesetze.
- Sie gelten nur in dem jeweiligen Bundesland und werden von den Parlamenten der einzelnen Bundesländer erlassen.
- Vorschläge für neue Bundesgesetze können nicht von jedermann eingebracht werden.
- Das können nur Gruppen von Bundestagsabgeordneten, Fraktionen,
- der Bundesrat oder die Bundesregierung.
- Die meisten Gesetzentwürfe kommen von der Bundesregierung.
- Zu jedem Gesetzentwurf gibt es im Bundestag in der Regel drei Beratungen,
- die sogenannten Lesungen. In der ersten Lesung wird über die politische Bedeutung
- und die Ziele des neuen Gesetzentwurfs diskutiert. Anschließend wird er
- an die fachlich zuständigen Ausschüsse weitergegeben. Die Ausschüsse beraten ausführlich über den Gesetzentwurf.
- Sie schreiben dann einen Bericht über das Ergebnis der Beratungen.
- Und sie geben eine Empfehlung ab, in welcher Fassung der Gesetzentwurf
- durch den Bundestag beschlossen werden soll. In der zweiten Lesung wird dann
- die vom Ausschuss empfohlene Fassung des Gesetzentwurfs im Plenum beraten.
- Jeder Abgeordnete kann Anträge stellen, um das Gesetz zu verändern.
- Änderungen können aber nur mit der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen werden.
- Wenn keine Änderungen in der zweiten Lesung vorgenommen wurden, folgt direkt die dritte Lesung.
- In dieser stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf ab. Wenn Änderungen in der zweiten Lesung beschlossen wurden,
- findet die dritte Lesung später statt, damit die Abgeordneten mehr Zeit haben,
- um sich die Änderungen anzuschauen. In der dritten Lesung können nur noch
- Änderungen an Bestimmungen vorgenommen werden, die in der zweiten Lesung verändert wurden
- oder neu dazugekommen sind. Anschließend findet die Schlussabstimmung statt.
- Wenn ein Gesetz im Bundestag angenommen wurde, muss es dem Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer,
- zur Abstimmung vorgelegt werden. Ist der Bundesrat mit dem Gesetz nicht einverstanden,
- kann der Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommen. Dort sitzen Vertreter des Bundesrates
- und des Bundestages, die einen Kompromissvorschlag erarbeiten sollen.
- Wenn eine Vermittlung scheitert oder gar nicht erst stattfindet,
- hängt das weitere Verfahren von der Art des Gesetzes ab. Zustimmungsgesetze können nur
- mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden. Wenn dieser nicht zustimmt,
- kommt das Gesetz nicht zustande. Bei Einspruchsgesetzen
- kann der Bundesrat zwar Einspruch erheben. Der Bundestag kann diesen aber zurückweisen.
- Dann kommt das Gesetz trotzdem zustande. Ist ein Gesetz zustande gekommen,
- wird die sogenannte Urschrift des Gesetzes erstellt. Sie wird von der Bundesregierung
- und vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Erst damit tritt das neue Gesetz in Kraft und ist für uns alle verbindlich.
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