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Einfach erklärt: Die Gesetzgebung

Deutscher Bundestag3:57 254.869 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 39 Zeilen
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  1. Der Deutsche Bundestag und Gesetzgebung Gesetze bestimmen unseren Alltag in vielen Bereichen.
  2. Aber wie entsteht ein Gesetz eigentlich? Gesetze,
  3. an die sich alle Menschen in Deutschland halten müssen, nennt man Bundesgesetze.
  4. Diese beschließt der Deutsche Bundestag. Daneben gibt es noch Landesgesetze.
  5. Sie gelten nur in dem jeweiligen Bundesland und werden von den Parlamenten der einzelnen Bundesländer erlassen.
  6. Vorschläge für neue Bundesgesetze können nicht von jedermann eingebracht werden.
  7. Das können nur Gruppen von Bundestagsabgeordneten, Fraktionen,
  8. der Bundesrat oder die Bundesregierung.
  9. Die meisten Gesetzentwürfe kommen von der Bundesregierung.
  10. Zu jedem Gesetzentwurf gibt es im Bundestag in der Regel drei Beratungen,
  11. die sogenannten Lesungen. In der ersten Lesung wird über die politische Bedeutung
  12. und die Ziele des neuen Gesetzentwurfs diskutiert. Anschließend wird er
  13. an die fachlich zuständigen Ausschüsse weitergegeben. Die Ausschüsse beraten ausführlich über den Gesetzentwurf.
  14. Sie schreiben dann einen Bericht über das Ergebnis der Beratungen.
  15. Und sie geben eine Empfehlung ab, in welcher Fassung der Gesetzentwurf
  16. durch den Bundestag beschlossen werden soll. In der zweiten Lesung wird dann
  17. die vom Ausschuss empfohlene Fassung des Gesetzentwurfs im Plenum beraten.
  18. Jeder Abgeordnete kann Anträge stellen, um das Gesetz zu verändern.
  19. Änderungen können aber nur mit der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen werden.
  20. Wenn keine Änderungen in der zweiten Lesung vorgenommen wurden, folgt direkt die dritte Lesung.
  21. In dieser stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf ab. Wenn Änderungen in der zweiten Lesung beschlossen wurden,
  22. findet die dritte Lesung später statt, damit die Abgeordneten mehr Zeit haben,
  23. um sich die Änderungen anzuschauen. In der dritten Lesung können nur noch
  24. Änderungen an Bestimmungen vorgenommen werden, die in der zweiten Lesung verändert wurden
  25. oder neu dazugekommen sind. Anschließend findet die Schlussabstimmung statt.
  26. Wenn ein Gesetz im Bundestag angenommen wurde, muss es dem Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer,
  27. zur Abstimmung vorgelegt werden. Ist der Bundesrat mit dem Gesetz nicht einverstanden,
  28. kann der Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommen. Dort sitzen Vertreter des Bundesrates
  29. und des Bundestages, die einen Kompromissvorschlag erarbeiten sollen.
  30. Wenn eine Vermittlung scheitert oder gar nicht erst stattfindet,
  31. hängt das weitere Verfahren von der Art des Gesetzes ab. Zustimmungsgesetze können nur
  32. mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden. Wenn dieser nicht zustimmt,
  33. kommt das Gesetz nicht zustande. Bei Einspruchsgesetzen
  34. kann der Bundesrat zwar Einspruch erheben. Der Bundestag kann diesen aber zurückweisen.
  35. Dann kommt das Gesetz trotzdem zustande. Ist ein Gesetz zustande gekommen,
  36. wird die sogenannte Urschrift des Gesetzes erstellt. Sie wird von der Bundesregierung
  37. und vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet.
  38. Erst damit tritt das neue Gesetz in Kraft und ist für uns alle verbindlich.
  39. Du möchtest mehr über das Parlament und die Arbeit der Abgeordneten wissen? Dann klick auf mitmischen.de, das Jugendportal des Deutschen Bundestages.

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