Einfach erklärt: Die Gesetzgebung Deutscher Bundestag https://www.youtube.com/watch?v=GD-D6ii9Q50 Transkript (automatisch erstellt) 0:08 Der Deutsche Bundestag und Gesetzgebung Gesetze bestimmen unseren Alltag in vielen Bereichen. 0:18 Aber wie entsteht ein Gesetz eigentlich? Gesetze, 0:23 an die sich alle Menschen in Deutschland halten müssen, nennt man Bundesgesetze. 0:28 Diese beschließt der Deutsche Bundestag. Daneben gibt es noch Landesgesetze. 0:34 Sie gelten nur in dem jeweiligen Bundesland und werden von den Parlamenten der einzelnen Bundesländer erlassen. 0:43 Vorschläge für neue Bundesgesetze können nicht von jedermann eingebracht werden. 0:48 Das können nur Gruppen von Bundestagsabgeordneten, Fraktionen, 0:53 der Bundesrat oder die Bundesregierung. 0:56 Die meisten Gesetzentwürfe kommen von der Bundesregierung. 1:00 Zu jedem Gesetzentwurf gibt es im Bundestag in der Regel drei Beratungen, 1:05 die sogenannten Lesungen. In der ersten Lesung wird über die politische Bedeutung 1:12 und die Ziele des neuen Gesetzentwurfs diskutiert. Anschließend wird er 1:17 an die fachlich zuständigen Ausschüsse weitergegeben. Die Ausschüsse beraten ausführlich über den Gesetzentwurf. 1:25 Sie schreiben dann einen Bericht über das Ergebnis der Beratungen. 1:29 Und sie geben eine Empfehlung ab, in welcher Fassung der Gesetzentwurf 1:34 durch den Bundestag beschlossen werden soll. In der zweiten Lesung wird dann 1:38 die vom Ausschuss empfohlene Fassung des Gesetzentwurfs im Plenum beraten. 1:43 Jeder Abgeordnete kann Anträge stellen, um das Gesetz zu verändern. 1:48 Änderungen können aber nur mit der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen werden. 1:53 Wenn keine Änderungen in der zweiten Lesung vorgenommen wurden, folgt direkt die dritte Lesung. 1:59 In dieser stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf ab. Wenn Änderungen in der zweiten Lesung beschlossen wurden, 2:07 findet die dritte Lesung später statt, damit die Abgeordneten mehr Zeit haben, 2:12 um sich die Änderungen anzuschauen. In der dritten Lesung können nur noch 2:18 Änderungen an Bestimmungen vorgenommen werden, die in der zweiten Lesung verändert wurden 2:23 oder neu dazugekommen sind. Anschließend findet die Schlussabstimmung statt. 2:30 Wenn ein Gesetz im Bundestag angenommen wurde, muss es dem Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer, 2:36 zur Abstimmung vorgelegt werden. Ist der Bundesrat mit dem Gesetz nicht einverstanden, 2:41 kann der Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommen. Dort sitzen Vertreter des Bundesrates 2:47 und des Bundestages, die einen Kompromissvorschlag erarbeiten sollen. 2:51 Wenn eine Vermittlung scheitert oder gar nicht erst stattfindet, 2:55 hängt das weitere Verfahren von der Art des Gesetzes ab. Zustimmungsgesetze können nur 3:01 mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden. Wenn dieser nicht zustimmt, 3:06 kommt das Gesetz nicht zustande. Bei Einspruchsgesetzen 3:11 kann der Bundesrat zwar Einspruch erheben. Der Bundestag kann diesen aber zurückweisen. 3:16 Dann kommt das Gesetz trotzdem zustande. Ist ein Gesetz zustande gekommen, 3:22 wird die sogenannte Urschrift des Gesetzes erstellt. Sie wird von der Bundesregierung 3:28 und vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet. 3:34 Erst damit tritt das neue Gesetz in Kraft und ist für uns alle verbindlich. 3:40 Du möchtest mehr über das Parlament und die Arbeit der Abgeordneten wissen? Dann klick auf mitmischen.de, das Jugendportal des Deutschen Bundestages.