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Firmengrundsätze (nach HGB)

hanzKurz erklärt6:18 5.205 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 36 Zeilen
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  1. servus miteinander in diesem Video schauen wir gemeinsam auf die firmengrundsätze entsprechend dem Handelsgesetzbuch HGB dabei handelt es
  2. sich um firmenwahrheit und Klarheit Rechtsform Zusatz Firmen Ausschließlichkeit Firmen Beständigkeit und firmenöffentlichkeit zunächst müssen
  3. wir noch eine Sache klären nämlich was ist denn überhaupt eine Firma und die Regelung finden wir im Paragraph 17 im HGB hier heißt es die Firma eines
  4. Kaufmanns ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt also ganz wichtig wenn jemand davon spricht dass er eine
  5. Firma kauft ja dann kauft er einen Namen er kauft nicht ein Unternehmen mit Gebäuden dann müssen wir tatsächlich begrifflich scharf unterwegs sein also
  6. Firma das meint den Namen entsprechend und nicht das ganze Unternehmen wichtig ist dann eben auch noch ein Kaufmann kann unter seiner Firma also unter
  7. diesem klagen und verklagt werden im § 18 HGB stoßen wir auf den ersten Grundsatz firmenwahrheit und Klarheit hier heißt
  8. es die Firma DAF keine Angaben enthalten die ihre führenden sind also wenn wir ein Unternehmen sind das seine Geschäftstätigkeit nur auf ein
  9. Bundesland begrenzt dann dürfen wir halt nicht entsprechend weltweit irgendwas heißen all das wäre ja irreführend weil wir entsprechend nur in einem Bundesland
  10. geschäftlich aktiv sind in § 19 HGB finden wir den firmengrundsatz Rechtsform Zusatz das heißt die Firma muss einen Rechtsform Zusatz enthalten
  11. bei einzelkaufleuten beispielsweise die Bezeichnung eingetragener Kaufmann eingetragener Kauffrau oder eben eine
  12. Abkürzung die allgemein verständlich ist das könnte dann so etwas sein wie E Punkt K Punkt für eingetragener Kaufmann bei einer offenen Handelsgesellschaft
  13. muss dementsprechend auch die Bezeichnung offene Handelsgesellschaft oder halt auch wieder eine entsprechend allgemein verständliche Abkürzung
  14. enthalten sein gleiches gilt dann auch bei einer Kommanditgesellschaft auch hier entweder die Bezeichnung kommentiert Gesellschaft oder eine
  15. entsprechende Abkürzung muss da in der Firma im Namen enthalten sein kommen wir zur Firmen Ausschließlichkeit in § 18 finden wir den Hinweis dass eine Firma
  16. geeignet sein muss und Unterscheidungskraft besitzen muss das heißt es darf halt nicht zu ähnlich klingen zu ähnlich sein wie eine andere
  17. Firma wichtig ist hier auch § 30 ist das dann im HGB dass jede neue Firma von allen an denselben Ort eingetragenen Firmen also im
  18. Handelsregister eingetragenen Firmen sich deutlich unterscheiden muss also das auch wieder wichtig hier steht deutlich unterscheiden man kann also
  19. nicht den Namen eines anderen Unternehmens nehmen und daraus dann die eigene Firma ableiten die ganz ganz ähnlich ist kommen wir nun zum Grundsatz
  20. der firmenbeständigkeit entsprechende Regelung Paragraph 21 22 und 24 im HGB hier gibt es unterschiedliche Dinge
  21. beispielsweise ist es so dass wenn ein Handelsgeschäft besteht und in der Firma ist der Name des Geschäftsinhabers drin also zum Beispiel Stefan Mayer jetzt
  22. stirbt dieser Stefan Meier wenn jetzt eine andere Person das Unternehmen und auch die Firma erwirbt kann dieses Unternehmen trotzdem noch
  23. unter den Namen Stefan Meier irgendwas also unter der Firma entsprechend fortgeführt werden wenn eben die Erben entsprechend zustimmen
  24. Hintergedanke ist natürlich einfach dass auch der Name eines Unternehmens in aller Regel einen großen Wert hat weil er eben ja mit einem gewissen Image
  25. verknüpft wird und dementsprechend ist es ja sinnvoll wenn man sich vielleicht dieses Unternehmen dann kauft oder es kann es sinnvoll sein dass man das unter
  26. der entsprechenden Firma weiterführt außerdem gibt es auch noch den Fall dass ein neuer Gesellschafter in ein Unternehmen hinzu kommt und zum Beispiel
  27. ein Gesellschafter der bisher in der Firma auftauchte mit seinen Namen das Unternehmen verlässt auch dann kann die bisherige Firma also der fortgeführt
  28. werden und dementsprechend also der bisherige Name bei Gehalt beibehalten werden eben auch wenn diese Firma den Namen des vorherigen Gesellschaft das
  29. enthält der jetzt nicht mehr im Unternehmen ist für den letzten firmengrundsatz die Firmen Öffentlichkeit brauchen wir jetzt noch
  30. Paragraph 29 und 37a im HGB laut Paragraph 29 ist jeder Kaufmann verpflichtet seine Firma den Ort und die inländische
  31. Geschäftsanschrift bei dem Gericht in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet zur Eintragung im Handelsregister anzumelden kann das
  32. ausgedrückt man muss seine Firma im Handelsregister eintragen und zwar dort wo halt entsprechend der Sitz ist der Niederlassung also wenn der Sitz des
  33. Unternehmens in Bremen ist und na dann muss ich das entsprechend dort beim Gericht tun und mich in das dortige Handelsregister eintragen lassen
  34. dann kommen wir noch zu Paragraph 37a und hier geht es um Geschäftsbriefe und auch hier müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein zumindest wenn das Brief
  35. ist sind die in einen bestimmten Empfänger gerichtet sind also an einen einzelnen Empfänger beispielsweise und hier muss dann die Firma der Rechtsform
  36. Zusatz der Ort der Handelsniederlassung das Registergericht und die Nummer unter der die Firma entsprechend eingetragen ist angegeben werden

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