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Menschenrechte: Geschichte und Inhalt

Ethik-Abi by BOE14:48 28.280 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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  1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Aber was versteht man eigentlich
  2. unter Menschenrechten, wie sind sie entstanden und was beinhalten sie genau? Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen nur auf Grund seines Menschseins zustehen.
  3. Es handelt sich um angeborene Rechte, die universal gelten, also für jeden Menschen überall auf der Welt. Außerdem gelten die Menschenrechte für jeden
  4. Menschen gleichermaßen, und zwar unabhängig von Ethnie, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Alter und so weiter. Die Menschenrechte haben das Ziel, die Würde
  5. und die Freiheit der Menschen zu schützen. Die Idee der Menschenrechte ist einen langen Weg gegangen. Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Geschichte der Menschenrechte.
  6. Bereits in der Antike gab es die Idee von natürlichen Rechten und der Gleichheit aller Menschen. Unter Menschen wurden damals jedoch nur freie Männer gefasst.
  7. Sklaverei war allgemein akzeptiert. 1215 wurden mit der Magna Charta Libertatum Menschenrechte erstmals schriftlich festgehalten und damit einklagbar. Damit wurde
  8. der Machtmissbrauch des englischen Königs beschränkt. Die Magna Charta Libertatum verbot unter anderem die willkürliche Verhaftung, Enteignung und Hinrichtung englischer Bürger.
  9. Das zweite wichtige Gesetz der Rechte des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt wurde ebenfalls in England erlassen. Die 1679 erlassene Habeas-Corpus-Akte legte fest,
  10. dass niemand ohne richterliche Anordnung verhaftet werden, ohne Verhör in Haft behalten und ohne Anhörung länger als 3 Tage festgehalten werden durfte.
  11. Doch erst die Aufklärung legte im 18. Jahrhundert wesentliche Merkmale für eine Definition von Menschenrechten fest: Die Menschenrechte sind unveräußerlich und weder an bestimmte Räume
  12. noch an bestimmte Zeiten gebunden. Sie sind ewig gültig und dürfen damit nicht wie das positive Recht verändert oder beschränkt werden. Sie können weder aberkannt, noch freiwillig abgegeben werden.
  13. Bei den Menschenrechten handelt es sich also um ein Naturrecht, und zwar um ein ausschließlich aus der Vernunft begründetes Naturrecht. Da der
  14. Mensch ein vernunftbegabtes und damit autonomes Wesen ist, stehen ihm bestimmte - der Vernunft unmittelbar einsichtige - Rechte zu. Mit diesem Gedanken befreite die Aufklärung den
  15. Menschen vor einer Fremdbestimmung von religiösen und politischen Lehrsätzen. Auch Vertröstungen auf ein besseres Leben im Jenseits ließ die Aufklärung nicht mehr gelten:
  16. Glück und Wohlfahrt sollten im Hier und Jetzt garantiert werden. Mit dem Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum bestimmte die Aufklärung die
  17. Basis für fundamentale Rechte, auf der die einzelnen Menschenrechte ausformuliert und ausdifferenziert werden konnten. In Nordamerika geschah eine solche
  18. Ausformulierung mit der Lossagung der Kolonien von Großbritannien in der „Virginia Bill of Rights“ vom 12. Juni 1776. Inhalte dieser Erklärung waren unter anderem, dass alle Menschen von
  19. Natur aus frei sind und unveräußerliche Rechte besitzen. Zu diesen Rechten zählen Leben, Freiheit, Eigentum und Streben nach Glück und Sicherheit. Außerdem müssen prozessurale Rechte,
  20. sowie Presse- und Religionsfreiheit jedem Menschen garantiert werden. Die Virginia Bill of Rights mündete gut einen Monat später, am 4. Juli 1776,
  21. in der Unabhängigkeitserklärung der USA. In Frankreich erließ die Nationalversammlung am 26. August 1789 die „Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“, die Erklärung der
  22. Menschen- und Bürgerrechte. Im Zentrum dieser Erklärung stehen ebenfalls Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Schutz vor Unterdrückung. All diese Rechte galten jedoch immer noch
  23. nur für weiße Männer mit Eigentum, also nur für eine kleine Minderheit. Doch die grundlegende Menschenrechtsidee war von diesem Moment an nicht mehr aufzuhalten.
  24. Die Aufklärung ist der erste große Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte. Zu internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte kam
  25. es jedoch erst im 20. Jahrhundert. Der zweite große Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte ist das Ende des Zweiten Weltkriegs.
  26. Die Menschenrechte waren eine wesentliche Grundlage der Gründungscharta der UNO und sind damit Teil des Völkerrechts. Anlass zum Verfassen der „Allgemeinen Erklärung
  27. der Menschenrechte“ waren die Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkriegs, vor allem die Erfahrung des Holocaust und des NS-Unrechts. Die Verfasser der Allgemeinen Erklärung der
  28. Menschenrechte wollten Verbrechen, wie sie während der NS-Zeit begangen worden waren, ein für alle Mal verhindern. Die „Allgemeine Erklärung der
  29. Menschenrechte“ wurde am 10. Dezember 1948 von der UNO-Generalversammlung mit 48 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Mittlerweile haben 147 Länder die Menschenrechte anerkannt.
  30. Ergänzend wurden am 16. Dezember 1966 der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
  31. Rechte geschlossen. Mit diesen Ergänzungen gelten Menschenrechte jetzt international, sie gelten ausnahmslos für alle Menschen und ihre Umsetzung wird von einem Gremium überwacht. Diese
  32. Pakte traten 1976 in Kraft und machten aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte internationale, rechtsverbindliche Standards. Sie bildeten die Grundlage weiterer universeller
  33. Menschenrechtsabkommen, die einzelne Rechte (wie zum Beispiel das Folterverbot) oder gefährdete Personengruppen wie Flüchtlinge, Frauen, Kinder, Wanderarbeiter oder Menschen mit Behinderung,
  34. besonders schützen sollen. So entstanden eine Reihe von weiteren Konventionen, wie zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention, die Kinderrechtskonvention,
  35. die Antifolterkonvention und die Behindertenkonvention. In Europa, Amerika und Afrika wurden zudem regionale Menschenrechtsschutzsysteme entwickelt
  36. und zwar die Europäische Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, die Amerikanische Konvention über Menschenrechte und die Afrikanische Charta
  37. der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Gleichzeitig wirkte die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes auf die nationale Ebene zurück, so dass wir
  38. vor allem in jüngeren Verfassungen ein breites Spektrum an Grund- und Menschenrechten finden. Auch unser deutsches Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten.
  39. Zudem gewann auch das internationale Strafrecht durch die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes erheblich an Bedeutung. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den
  40. Haag werden seit 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet. Aber was beinhalten die Menschenrechte denn eigentlich genau?
  41. Gehen wir einmal gemeinsam die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch. Ich habe versucht, die einzelnen Artikel möglichst kurz und prägnant zu
  42. formulieren. Die Originalfassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte habe ich dir in der Beschreibung zum Video verlinkt. (1) Alle Menschen sind frei und
  43. gleich an Würde und Rechten geboren. (2) Jeder Mensch hat Anspruch auf diese Menschenrechte und niemand darf - aus welchem Grund auch immer - diskriminiert werden.
  44. (3) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. (4) Sklaverei ist verboten. (5) Niemand darf gefoltert
  45. oder unmenschlich behandelt und erniedrigt werden. (6) Jeder wird überall als Rechtsperson anerkannt. (7) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (8) Jeder Mensch hat Anspruch auf Rechtsschutz,
  46. wenn seine Rechte verletzt werden. (9) Niemand darf willkürlich verhaftet, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. (10) Jeder hat das Recht auf ein
  47. faires Gerichtsverfahren. (11) Jeder gilt als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen wurde. (12) Jeder hat das Recht auf ein
  48. Privatleben sowie auf Schutz von Ehre und Ruf. (13) Jeder darf sich im eigenen Land frei bewegen, sein oder ein anderes Land verlassen und in sein Land zurückkehren.
  49. (14) Jeder darf in anderen Ländern Schutz in Form von Asyl suchen. (15) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  50. (16) Jeder darf heiraten und eine Familie gründen, aber keiner darf dazu gezwungen werden. (17) Jeder hat das Recht auf Eigentum. (18) Jeder hat das Recht auf Gedanken-,
  51. Gewissens- und Religionsfreiheit. (19) Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. (20) Alle Menschen dürfen
  52. sich friedlich versammeln (21) Jeder hat das Recht auf Demokratie und freie Wahlen. (22) Jeder hat das Recht auf
  53. so viel soziale Sicherheit, dass ein würdevolles Leben möglich ist. (23) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, faire Arbeitsbedingungen
  54. und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. (24) Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit, dazu gehören vor allem vernünftig begrenzte
  55. Arbeitszeiten und regelmäßiger bezahlter Urlaub. (25) Jeder hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, also Essen, Kleidung, Wohnung und ärztliche Versorgung. Vor allem Mütter und Kinder
  56. müssen besonders unterstützt werden. (26) Jeder hat das Recht auf Bildung. (27) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen, und auf Schutz des Urheberrechts.
  57. (28) Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, die den Schutz der Menschenrechte garantiert. (29) Jeder hat Verantwortung gegenüber der
  58. Gemeinschaft, in welcher er lebt. Die Rechte und Freiheiten des einen enden dort, wo sie die Rechte und Freiheiten des anderen behindern. (30) Die Rechte dürfen nicht so ausgelegt werden,
  59. dass sie andere Rechte beschränken. Die einzelnen Menschenrechte dürfen also nicht gegeneinander ausgespielt werden. Und wer soll all diese Menschenrechte durchsetzen?
  60. Das sind vor allem die einzelnen Staaten. Sie sollen hauptverantwortlich die Menschenrechte durchsetzen. Das bedeutet, sie müssen selbst die Menschenrechte
  61. achten und dürfen die einzelnen Menschen nicht an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Sie müssen die Menschenrechte schützen, sollen also Menschenrechtsverletzungen verhindern.
  62. Und sie müssen die Menschenrechte gewährleisten, das heißt Bedingungen schaffen, unter denen die Menschenrechte verwirklicht werden können. Die völkerrechtlichen Pflichten der Staaten
  63. werden in der sogenannten Pflichtentrias Respect, Protect, Fulfill konkretisiert. In Deutschland überwacht das Bundesverfassungsgericht die
  64. Einhaltung der Menschenrechte. Jeder deutsche Bürger kann sich bei einem Verstoß gegen die Menschenrechte an das Bundesverfassungsgericht wenden und eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
  65. Der Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf überprüft regelmäßig, ob die Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten der UNO respektiert werden. Andere Gremien, die sich um die Durchsetzung
  66. der Menschenrechte kümmern, also überprüfen, ob die Menschenrechte eingehalten werden, und Menschenrechte sichern, sind von offizieller Seite aus der UNO-Sicherheitsrat in New York
  67. sowie der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Eine ganz bedeutende Rolle spielen aber auch Nichtregierungsorganisationen wie z.B. Amnesty International oder Human Rights Watch,
  68. die immer wieder auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen und auf deren Einhaltung drängen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein Gesetzestext, sondern nur eine Erklärung,
  69. die zum Beispiel vor einem Gericht nicht gültig ist. Sie ist ein Ideal. Doch die meisten Staaten der Welt haben mittlerweile die Menschenrechte in ihrer
  70. Verfassung verankert und sich damit verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auf die Frage, wo Menschenrechte anfangen,
  71. sagte Eleanor Roosevelt, die Vorsitzende der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, nach der Verabschiedung der Erklärung durch die Generalversammlung am 10. Dezember 1948:
  72. „An den kleinen Plätzen, nahe dem eigenen Heim. So nah und so klein, dass diese Plätze auf keiner Landkarte der Welt gefunden werden können. Und doch sind diese Plätze die Welt des Einzelnen:
  73. Die Nachbarschaft, in der er lebt, die Schule oder die Universität, die er besucht, die Fabrik, der Bauernhof oder das Büro, in dem er arbeitet. Das sind die Plätze, wo jeder Mann,
  74. jede Frau und jedes Kind gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde ohne Diskriminierung sucht. Solange diese Rechte dort keine Geltung haben, sind sie auch woanders nicht von Bedeutung.
  75. Wenn die betroffenen Bürger nicht selbst aktiv werden, um diese Rechte in ihrem persönlichen Umfeld zu schützen, werden wir vergeblich nach Fortschritten in der weiteren Welt suchen.“
  76. Das Bemühen, Menschenrechte zu begründen, zu formulieren und rechtlich zu verankern, war im Laufe der Geschichte immer der Versuch, eine Antwort auf historisch
  77. erfahrenes Unrecht zu geben. Konkrete Erfahrungen von Gewalt, Unrecht und Unterdrückung machen auch heute noch die Aktualität und
  78. Überzeugungskraft der Menschenrechte aus. Menschenrechte sind jedoch immer noch nicht selbstverständlich und müssen verteidigt, eingefordert und erstritten werden.
  79. Mit den Quizlet-Lernsets „Menschenrechte“ und „Menschenrechtsverletzungen“ kannst du dein Wissen jetzt überprüfen und vertiefen. Viel Spaß beim Lernen und bis bald!

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