Zum Inhalt springen
L

Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).

Grundrechte (Art. 1 - 5)

Milchschaum Politik8:29 28.924 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 52 Zeilen
Herunterladen
  1. Hallo, ich bin Liah und heute erkläre ich ein bisschen was über die Grundrechte. Das sind die Artikel 1-19, also so der Anfang, von unserem Grundgesetz. Die Grundrechte sind
  2. Rechte und Freiheiten, die den Menschen in Deutschland zugesichert werden, und die vor zu starken Eingriffen des Staates in das Leben der Menschen und in ihre Privatsphäre schützen.
  3. Man spricht deshalb auch von Abwehrrechten gegenüber dem Staat. Zuständig für die Einhaltung der Grundrechte ist das Bundesverfassungsgericht. Das entscheidet nämlich darüber, ob ein
  4. Gesetz oder die Folgen daraus irgendwelche Grundrechte verletzen. Die Grundrechte sind alle nur sehr allgemein formuliert, weshalb es außerdem die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
  5. ist, die Grundrechte in jedem Einzelfall neu zu interpretieren. Zuletzt ist es noch gut zu wissen, dass man bei den Grundrechten zwischen zwei verschiedenen Arten unterscheiden kann:
  6. die Menschenrechte gelten für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, Bürgerrecht hingegen stehen nur denen zu, die auch eine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
  7. Der Artikel 1 ist so der wichtigste Artikel der Grundrechte und steht deshalb auch ganz am Anfang. Er beginnt mit „die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das bedeutet,
  8. dass kein Mensch menschenunwürdig behandelt werden darf. Das heißt zum Beispiel, dass niemand gefoltert oder mit Folter bedroht werden darf. Es ist das wichtigste Ziel unseres
  9. Staates, die Menschenwürde zu garantieren. Deshalb gibt es in Deutschland auch zum Beispiel Sozialhilfe für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten, sodass eigentlich niemand
  10. unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Straße leben muss. Als nächstes wird beschrieben, dass für Deutschland die Menschenrechte die Grundlage
  11. vom gemeinsamen Leben und Miteinander sein sollen: bei uns aber auch in der ganzen Welt. Die Menschenrechte wurden 1948, also kurz nach dem 2. Weltkrieg von ganz vielen Ländern
  12. beschlossen, um sicher zu stellen, dass alle Menschen Freiheiten haben und Schutz bekommen. Am Ende von Artikel 1 wird dann auch noch betont, dass die Grundrechte rechtsverbindlich
  13. sind. Es handelt sich also nicht nur um irgendwelche Empfehlungen, sondern die Grundrechte sind gesetzlich festgelegt. Sie müssen beim Erstellen und Umsetzen von Gesetze geachtet werden,
  14. und auch die Gerichte müssen sich bei ihren Entscheidungen an die Grundrechte halten. Der Artikel 2 garantiert zu Beginn die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“. Das beutet,
  15. dass sich jeder Mensch so entwickeln und so leben kann, wie er oder sie will. Jeder darf den Lebensstil haben, der einem gefällt. Allerding darf jeder Mensch nur so weit das
  16. machen, was er oder sie will, so lang man nicht andere schadet oder deren Rechte einschränkt. Beispielsweise darf jeder und jede über 18 Alkohol konsumieren und sich selbst entscheiden,
  17. was und wie viel man trinkt, weil das eben nur einen selbst betrifft. Man darf dann aber betrunken kein Auto mehr fahren weil man dadurch Mitfahrende oder andere Verkehrsteilnehmende
  18. stark gefährden würde. An dieser Stelle eine kleine Bemerkung: das Grundgesetz und die Grundrechte wurden ja von Menschen mit vielen verschiedenen politischen
  19. Meinungen entwickelt und ein paar Grundrechten kann man auch dementsprechend sehr gut den politischen Grundrichtungen zuordnen. Und eben diese Freiheit jetzt, sich so zu entwickeln
  20. und so leben zu können, wie man will zeigt eben ganz starke Einflüsse vom Liberalismus. In diesem Artikel geht es dann weiter mit dem Recht auf Leben – also, niemand darf
  21. getötet werden. Deshalb gibt es auch bei uns in Deutschland zum Beispiel keine Todesstrafen mehr. Zudem hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit, also darf auch nicht absichtlich
  22. verletzt werden. Eltern dürfen deshalb auch nicht ihre Kinder schlagen. Aber hier gibt es, wie bei vielen anderen Grundrechten auch Einschränkungen. Man darf sich beispielsweise
  23. zur Selbstverteidigung auch gewaltsam währen, oder bei einer Schießerei darf die Polizei die- oder denjenigen auch absichtlich verletzen oder töten, um die anderen Menschen zu schützen.
  24. Zuletzt wird noch die „Freiheit der Person“ garantiert, damit ist gemeint dass man sich frei bewegen kann, außer etwa man muss wegen einer Straftat ins Gefängnis.
  25. Der Artikel beginnt damit, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Eigentlich gab es fast schon immer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, zwischen Menschen
  26. verschiedener Religionen oder verschiedener Herkunft. Diese Ungleichheiten sind zwar leider noch in den Köpfen von vielen Menschen, aber durch das Grundgesetz wurde gesetzlich festgelegt,
  27. dass man niemanden benachteiligen darf – sollte das doch der Fall sein, könnten die Benachteiligten vor Gericht gehen und diese Gleichheit, die ihnen eben versprochen wurde, einfordern.
  28. Das bedeutet auf der einen Seite, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und es die Aufgabe des Staates ist, diese Gleichberechtigung auch praktisch umzusetzen. Das heißt, es
  29. muss dafür gesorgt werden, dass gleiche Berufe für jedes Geschlecht gleich bezahlt werden oder dass alle die gleichen Chancen darauf haben, Führungspositionen zu erreichen aber
  30. es muss sich eben auch das Denken verändert, weg von der Vorstellung, dass Männer die Chefs seien. Auf der anderen Seite darf auch niemand auf Grund seiner ethnischen Herkunft,
  31. Sprache, Heimat, aufgrund seiner Politischen Meinung, seines Glaubens oder einer Behinderung benachteiligt werden. Arbeitnehmer dürfen beispielsweise nicht einfach Bewerbern mit
  32. gleichen Qualifikationen eine Absagen erteilen, nur weil sie einen Migrationshintergrund haben oder etwa auf dem Bewerbungsbild ein Kopftuch tragen.
  33. In Artikel 4 geht es um die Glaubensfreiheit. Damit ist auf der einen Seite der Glaube an einen oder mehrere Götter, also die Religionsfreiheit gemeint. Das bedeutet eben, dass man sich
  34. frei für oder gegen eine Religion entscheiden darf. Deshalb ist man bei uns auch schon ab 14 Jahren „religionsmündig“, man darf also selbst entscheiden, welcher Religion
  35. man angehören will und an was man glaubt. Außerdem hat jeder das Recht, seine Religion ungestört ausüben zu können. Jeder darf zum Beispiel Gottesdienste besuchen oder Beten
  36. wann er oder sie das will, oder kann sich auch dagegen entscheiden. Mit dem Glaube ist aber nicht nur die Religion gemeint, sondern auch eigene Überzeugungen,
  37. man spricht hier dann von der Gewissensfreiheit. Das sind dann vor allem so ethische oder moralische Fragen bei denen jeder selbst entscheiden kann, ob das dem eigenen Gewissen entspricht:
  38. beispielsweise, ob man gerne Organe spenden will. In diesem Artikel wird zur Gewissensfreiheit noch ein anderes wichtiges Beispiel erwähnt: nämlich darf niemand beim Kriegsdienst, also
  39. beispielsweise beim Militär, gezwungen werden, eine Waffe zu verwenden, wenn das eben gegen das eigene Gewissen spricht.
  40. Im Artikel 5 werden direkt mehrere Rechte genannt und zwar ist das zuerst die Meinungsfreiheit, also das bedeutet, dass man sich zu allem eine Meinung bilden darf. Wichtig ist hierbei
  41. aber zu beachten, dass sich das eben nur auf Meinungen und nicht auf Tatsachen bezieht. Das heißt, wenn in einem Test nicht nach der eigenen Meinung, sondern nach Fakten gefragt
  42. wird, dann kann man bei einer falschen Antwort auch nicht mit der Meinungsfreiheit argumentieren. Dazu kommt dann die Pressefreiheit, also dass man seine Meinung auch frei äußern und verbreiten
  43. kann, etwa über die Presse, das Radio, das Internet oder das Fernsehen. Außerdem gibt es noch die Informationsfreiheit, die garantieren soll, dass sich alle darüber informieren
  44. dürfen, was gerade so in der Welt passiert. Dafür gibt es auch ein ziemlich interessantes Beispiel: nämlich hatten sich Mieter beschwert, dass es ihnen nicht erlaubt wurde, eine Satellitenschüssel
  45. an ihrer Wohnung anzubringen. Ohne diese konnte sie aber keine Fernsehprogramme aus ihrem Herkunftsland schauen. Vor Gericht habe sie dann Rechte bekommen, denn diese Möglichkeit,
  46. sich zu informieren fällt eben auch unter die Informationsfreiheit. Allerdings gelten diese Freiheiten nur, wenn man sich dabei an bestimmte „Regeln“ hält:
  47. mit dem was man sagt und verbreitet, darf man nicht gegen Gesetze verstoßen, etwa in dem man andere Menschen stark diskriminiert oder zu einer Straftat aufruft. Außerdem
  48. muss das Jugendschutzgesetz geachtet werden, in dem zum Beispiel Filme Altersbeschränkungen bekommen und zuletzt darf man natürlich auch nicht die Meinung anderer als die eigene verkaufen.
  49. Zuletzt wird noch die Freiheit der Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst garantiert, die eben besagt, dass man die Sachen erforschen und untersuchen darf, die man möchte, dass
  50. Lehrkräfte so unterrichten dürfen wie sie es möchten und dass man auch in der Kunst sich so ausdrücken darf, wie man es will – natürlich auch wieder nur, wer sich an
  51. die „Regeln" hält und die Gesetze beachtet. Das waren jetzt nur die ersten 5 Artikel der Grundrechte, aber bei denen ist es schon mal
  52. richtig wichtig, die zu kennen um eben auch zu wissen, was man selbst so für Rechte hat.

Zum Nachlesen