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Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10
Mit den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, auch ZP oder ZP 10 bis einschließlich 2007, jetzt umgangssprachlich ZAP (Zentrale Abschlussprüfung) …
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Grundidee und Teilnahme in Nordrhein-Westfalen
Die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, bis einschließlich 2007 auch ZP und ZP 10 genannt und heute umgangssprachlich ZAP (Zentrale Abschlussprüfung), sind ein Abschlussverfahren für den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Nordrhein-Westfalen führte dieses Verfahren ab dem Schuljahr 2006/07 ein.
Teilnehmen müssen alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen im Bildungsgang 10A, Realschulen im Bildungsgang 10B, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Förderschulen. An Gymnasien mit 8-jährigem Bildungsgang (G8) gehörte die Jahrgangsstufe 10 bereits zur Sekundarstufe II; deshalb nahmen diese Schülerinnen und Schüler zunächst nicht an den ZP10 teil. Da alle öffentlichen Gymnasien in NRW zum Schuljahr 2019/20 auf den neunjährigen Bildungsgang (G9) umgestellt wurden, finden die zentralen Prüfungen nun wieder für alle Gymnasiasten am Ende der zehnten Klasse statt.
Der Artikel weist darauf hin, dass er vor allem die Regelungen in NRW behandelt und Informationen zu anderen Bundesländern noch unvollständig sind. Zugleich wird genannt, dass es inzwischen in 15 von 16 Bundesländern zentrale Prüfungen am Ende der 10. Klasse gibt; Rheinland-Pfalz wird dabei als Ausnahme genannt. Die anschließend aufgeführte Tabelle enthält jedoch auch Rheinland-Pfalz mit einer Einführung 2017/2018.
Prüfungsfächer und Aufgaben
Den Kern des Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen in drei Fächern: Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, meistens Englisch. Die Aufgaben werden zentral gestellt, aber dezentral, also an den einzelnen Schulen, bewertet.
Auf Wunsch kann Englisch durch ein anderes fremdsprachliches Fach ersetzt werden, wenn dieses Fach seit Klasse 5 unterrichtet wurde. Diese Möglichkeit besteht laut Artikel nur an der Gesamtschule. Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen müssen die Prüfung in Englisch ablegen.
Zusammensetzung der Abschlussnote
Die Abschlussnote in den drei Prüfungsfächern setzt sich grundsätzlich je zur Hälfte aus der Vornote und der Prüfungsnote zusammen. Die Vornote beruht auf den schulischen Leistungen in der Klasse 10; dabei werden beide Schulhalbjahre berücksichtigt. In die Vornote fließen insbesondere die mündliche Beteiligung während des gesamten Jahres sowie drei bis vier schriftliche Arbeiten ein.
Findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt, wird die Abschlussnote im Verhältnis 5:3:2 gebildet: Die Vornote zählt 50 %, die schriftliche Prüfung 30 % und die mündliche Abweichprüfung 20 %.
Zusätzliche mündliche Prüfung
Weicht die Vornote von der schriftlichen Prüfungsnote um zwei Notenstufen ab, können sich Schülerinnen und Schüler freiwillig für eine zusätzliche mündliche Prüfung entscheiden. Bei einer Abweichung um mehr als zwei Notenstufen ist die mündliche Prüfung verpflichtend.
Nach der Bekanntgabe der Prüfungsnote müssen die Schülerinnen und Schüler innerhalb weniger Tage entscheiden, ob sie die mündliche Prüfung ablegen wollen, sofern die Differenz zur Vornote zwei Noten beträgt. Der Artikel nennt außerdem eine geplante Änderung von § 30 Abs. 1 APO-S I: Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer soll in jedem Prüfungsfach vor den mündlichen Prüfungen und nicht erst vor den schriftlichen Prüfungen eine Vornote festsetzen und sie der Schülerin oder dem Schüler bekannt geben.
Zentrale Prüfungen in anderen Bundesländern
Die Tabelle nennt folgende zentrale Prüfungen beziehungsweise vergleichbare Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10:
- Bayern: Einführung in den 1950er-Jahren, schrittweise; Deutsch, Mathematik und Englisch; QA, Qualifizierender Mittelschulabschluss.
- Berlin: Einführung 2005/2006; Deutsch, Mathematik und Englisch; MSA, Mittlerer Schulabschluss.
- Brandenburg: Einführung 2005/2006; Deutsch, Mathematik und Englisch; MSA, Mittlerer Schulabschluss.
- Nordrhein-Westfalen: Einführung 2006/2007; Deutsch, Mathematik und Englisch; ZP10, Zentrale Prüfungen 10.
- Niedersachsen: Einführung 2006/2007; Deutsch, Mathematik und Englisch; Sek I Abschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.
- Hamburg: Einführung 2009/2010; Deutsch, Mathematik und Englisch; MSA, Mittlerer Schulabschluss.
- Baden-Württemberg: Einführung 2011/2012; Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache; RSA, Realschulabschlussprüfung.
- Bremen: Einführung 2013/2014; Deutsch, Mathematik und Englisch; MSA, Mittlerer Schulabschluss.
- Schleswig-Holstein: Einführung 2014/2015; Deutsch, Mathematik und Englisch; MSA, Mittlerer Schulabschluss.
- Sachsen-Anhalt: Einführung 2016/2017; Deutsch, Mathematik und Englisch; Sek I, Sekundarabschluss I (Realschulabschluss).
- Rheinland-Pfalz: Einführung 2017/2018; Deutsch, Mathematik und Englisch; MSA, Mittlerer Schulabschluss.