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Ultima Ratio

Vor allem zur Begründung eines sogenannten gerechten Krieges ist die Ultima Ratio ein zu erfüllender Punkt. Auch in der Rechtswissenschaft wird vom Ultima-ratio …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Anwendung
  2. 2. Begriffsherkunft und historische Verwendung
  3. 3. Ultima-Ratio-Prinzip im Recht

Bedeutung und Anwendung

Ultima Ratio bezeichnet allgemein den letzten Lösungsweg, das letzte Mittel oder den letzten Ausweg in einem Interessenkonflikt. Gemeint ist eine Maßnahme, die erst eingesetzt wird, wenn alle anderen Lösungsvorschläge verworfen wurden, weil mit ihnen keine oder angeblich keine Einigung erzielt werden konnte.

In der internationalen Politik wurden und werden mit der Ultima Ratio kriegerische Handlungen gerechtfertigt, wenn vorherige nicht-kriegerische Interventionen einen Konflikt nicht lösen konnten. Für die Begründung eines sogenannten gerechten Krieges gilt die Ultima Ratio als ein zu erfüllender Punkt.

Begriffsherkunft und historische Verwendung

Der Ausdruck geht auf die Formel „Ultima ratio regum“ zurück, lateinisch für „das letzte Mittel der Könige“. Kardinal Richelieu ließ diese Inschrift während des Dreißigjährigen Krieges auf Geschützrohre gießen.

Ursprünglich bezeichnete die Formel jedoch noch nicht das letzte Mittel nach dem Ausschöpfen aller anderen Möglichkeiten. Sie meinte vielmehr das letzte Wort des Königs, mit dem ein Konflikt endgültig entschieden werden sollte. Zeitgenössisch erkannte auch Pedro Calderón de la Barca in einem Drama, dass im Felde Waffen die „última razón“ der Könige seien. Ab 1742 trugen die Kanonen Friedrichs II. von Preußen die nahezu wortgleiche Inschrift „Ultima ratio regis“ („das letzte Mittel des Königs“).

Ultima-Ratio-Prinzip im Recht

In der Rechtswissenschaft betont das Ultima-Ratio-Prinzip, dass juristische Mittel dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Im Strafrecht kommt das Strafrecht in Deutschland wie in anderen demokratischen Rechtsstaaten erst als letztes Mittel zum Einsatz, um den Rechtsfrieden zu erzwingen. Nach Heribert Ostendorf ist es das „schärfste Steuerungsinstrument des Staates“, weil es in der Regel am härtesten in die Privatsphäre eingreift.

Vor dem Einsatz des Strafrechts sollen andere Steuerungsinstrumente geprüft werden, insbesondere das Zivilrecht oder das Verwaltungsrecht. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird außerdem bei Bagatelldelikten, also weniger schwerwiegenden Delikten, und im Jugendstrafrecht angewandt. Im Arbeitsrecht spielt es insbesondere im Streikrecht und bei betriebsbedingten Kündigungen eine Rolle.

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