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Nichtschülerprüfung
Volkshochschulen und normale Schulen bieten mit der Schulfremdenprüfung eine staatliche Prüfung für den Erwerb des Hauptschulabschlusses EHAS und MSA es an.
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Grundprinzip und Bedeutung
Die Nichtschülerprüfung, auch Schulfremdenprüfung genannt, ermöglicht den Erwerb eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses durch eine Prüfung, ohne zuvor eine entsprechende Schule besucht zu haben. Sie ist damit ein Weg des sogenannten zweiten Bildungswegs und richtet sich an Menschen, die einen Schulabschluss nachholen oder auf anderem Weg erwerben möchten.
Am bekanntesten ist das Abitur für Nichtschüler. Grundsätzlich können jedoch alle in Deutschland anerkannten Schulabschlüsse über eine solche Prüfung erworben werden. Dazu gehören der Hauptschulabschluss, die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife.
Die Vorbereitung erfolgt selbstständig, also autodidaktisch, oder mit Unterstützung externer Anbieter. Ein Beispiel ist eine Fernschule im zweiten Bildungsweg. Die Zulassung zur Prüfung erteilt das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Für die Durchführung der Prüfungen werden meist bereits bestehende Schulen beauftragt.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Voraussetzungen für die Nichtschülerprüfung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland. In manchen Ländern muss zuvor eine auf der Grundschule aufbauende Schulart besucht worden sein. Als solche Schulart kommen zum Beispiel die Hauptschule oder die Abschlussklasse einer Förderschule infrage.
Die Prüfung ermöglicht daher zwar grundsätzlich den Erwerb verschiedener staatlich anerkannter Abschlüsse, die konkreten Zulassungsbedingungen, Prüfungsformen und Fächer werden jedoch durch die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes bestimmt.
Schulfremdenprüfung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können alle staatlichen Abschlüsse als Schulfremdenprüfung abgelegt werden. Dazu zählen das Abitur beziehungsweise die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife und die Mittlere Reife. Die Prüfung findet einmal jährlich für Menschen ohne Schulabschluss statt. Volkshochschulen und normale Schulen bieten staatliche Prüfungen unter anderem zum Erwerb des Hauptschulabschlusses EHAS und des MSA an.
Die Prüfung richtet sich an Bewerber, die einen Schulabschluss nachholen möchten, an Schüler einer Förderschule oder eines nicht staatlich anerkannten Bildungsinstituts sowie an Personen, die nicht oder nicht mehr die Hauptschule, Realschule oder das Gymnasium besuchen. Außerdem dürfen Bewerber bisher nicht öfter als einmal an einer solchen Prüfung teilgenommen haben.
Das Zeugnis enthält ausschließlich die Ergebnisse der abgelegten Prüfungen. Deshalb müssen Schulfremde auch in Fächern Prüfungen ablegen, in denen Schüler staatlicher Schulen keine Prüfung machen müssen.
Prüfungsfächer in Baden-Württemberg
Für die einzelnen Abschlüsse nennt der Artikel folgende Prüfungsfächer:
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Hauptschulabschlussprüfung: schriftlich Mathematik, Deutsch, Englisch und Gemeinschaftskunde/Wirtschaftslehre; mündlich Mathematik, Deutsch, Englisch, MNT (Naturwissenschaften) sowie WZG (Erdkunde/Geschichte).
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Hauptschulabschlussprüfung 2009: schriftlich Mathematik, Deutsch und Biologie; mündlich Englisch und AL (Arbeitslehre).
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Realschulabschlussprüfung: schriftlich Deutsch, Mathematik und die 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch); mündlich der Fächerverbund NWA, zwei Fächer aus EWG, Geschichte, Religion oder Ethik sowie Mathematik oder Deutsch und die 1. Fremdsprache in der EuroKom-Prüfung.
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Allgemeine Hochschulreife: schriftlich Mathematik, Deutsch, die 1. Fremdsprache und Geschichte; mündlich Mathematik, Deutsch, die 1. Fremdsprache, Geschichte, die 2. Fremdsprache, eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) sowie Gemeinschaftskunde.
Regelung in Brandenburg
In Brandenburg ist eine Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler eine genehmigte, aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen. Der Schulbesuch an einer solchen Ersatzschule ersetzt die Prüfung zum Erwerb des entsprechenden Abschlusses somit nicht.