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New Zealand Bill of Rights Act 1990
Der New Zealand Bill of Rights Act 1990 (NZBORA) (Neuseeland-Grundrechte-Gesetz) ist ein Gesetz, das die Menschenrechte und Grundrechte in Neuseeland …
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Zweck und rechtliche Einordnung
Der New Zealand Bill of Rights Act 1990 (NZBORA), das neuseeländische Grundrechte-Gesetz, soll Menschenrechte und Grundrechte in Neuseeland bestätigen, schützen und fördern. Außerdem bekräftigt er Neuseelands Bekenntnis zum International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Das Gesetz schuf kein neues Recht, sondern bestätigte bestehendes allgemeines Recht in Neuseeland. Es gehört zu den verfassungsgebenden Gesetzen des Landes. Es wurde 1990 beschlossen, erhielt am 28. August 1990 die Royal Assent und trat am 25. September 1990 in Kraft. Die letzte im Artikel genannte Fassung stammt vom 1. Juli 2013.
Garantierte Rechte und mögliche Einschränkungen
Der NZBORA garantiert mehrere Gruppen von Rechten:
- Leben und Sicherheit der Person: Niemand darf in seinem Leben benachteiligt, inhuman behandelt oder gefoltert werden. Niemand darf Objekt medizinischer oder wissenschaftlicher Experimente sein. Jeder hat außerdem das Recht, medizinische Hilfe abzulehnen.
- Demokratische und zivile Rechte: Jede Person ab 18 Jahren hat das Wahlrecht. Geschützt sind außerdem die Freiheit der Gedanken, des Gewissens und der religiösen Anschauung, die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit einschließlich des Glaubens, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Bewegungsfreiheit.
- Minderheitenschutz: Dazu gehören Minderheitenrechte und das Recht, nicht diskriminiert zu werden.
- Schutz im Strafverfahren: Jeder hat das Recht, vor unbegründeter Verfolgung und Festnahme geschützt zu sein. Bei einer Festnahme bestehen Rechte auf Information, Rechtsbeistand und ein gerechtes Verfahren.
Diese Rechte sind nicht absolut. Ein Richter kann sie im Einzelfall einschränken, wenn anderes Recht entgegensteht. Bei der Ausarbeitung neuer Gesetze muss der Gesetzgeber den NZBORA jedoch berücksichtigen.
Verfassungsrang, Kritik und Reformvorschläge
Der NZBORA hat trotz seiner grundrechtlichen Inhalte nicht den Rang eines Supreme Law, also einer übergeordneten Verfassung. Das Parlament kann ihn mit einfacher Mehrheit ändern, und er steht nicht über anderen Gesetzen. Forderungen, ihn auf Verfassungsebene zu heben, wurden bisher nicht umgesetzt.
Befürworter der bestehenden Regelung betonen ihre Flexibilität: Das Gesetz könne dadurch leichter an veränderte gesellschaftliche Bedingungen angepasst werden. Kritiker weisen dagegen darauf hin, dass Richter bei Konflikten mit anderen Gesetzen den NZBORA im Einzelfall auslegen müssen, weil er wegen seines fehlenden Verfassungsrangs nicht automatisch Vorrang hat. Außerdem wurde kritisiert, dass der Treaty of Waitangi und die Rechte der Māori nicht berücksichtigt wurden.
Im Dezember 2013 legte das Constitutional Advisory Panel dem neuseeländischen Parlament einen Bericht mit Reformvorschlägen vor. Empfohlen wurden die Aufnahme ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte sowie von Eigentums- und Umweltrechten, eine bessere Abstimmung des Executive Council und des Parlaments mit dem Gesetz und mehr Befugnisse für das Rechtswesen, um die Übereinstimmung der Gesetzgebung mit dem NZBORA zu sichern. Parlamentarisch umgesetzt wurden diese Vorschläge bisher nicht.