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National Coalition Deutschland
In der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention haben sich rund 120 bundesweit tätige Organisationen und …
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Aufgabe des Netzwerks
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist ein gemeinnütziger Verein mit Geschäftsstelle in Berlin. In ihm haben sich rund 120 bundesweit tätige deutsche Kinderrechtsorganisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen. Sein Ziel ist, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannter zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen. Der Verein überwacht damit die Kinderrechte in Deutschland vor allem durch Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen.
UN-Kinderrechtskonvention und Berichte
Die UN-Kinderrechtskonvention (Konvention über die Rechte des Kindes, UN-KRK) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Sie erkennt Menschenrechte von Kindern international an und legt in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards für das Wohl von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren fest. Sie wurde nahezu universell ratifiziert und gilt deshalb als Menschenrechtsinstrument mit der höchsten Akzeptanz durch die internationale Staatengemeinschaft.
Nach Art. 44 UN-KRK müssen Vertragsstaaten zwei Jahre nach der Ratifizierung und danach alle fünf Jahre einen Rechenschaftsbericht bei den Vereinten Nationen vorlegen. Darin beschreiben sie Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte. Deutschland legte den ersten Staatenbericht 1995, den zweiten 2004 sowie den dritten und vierten gleichzeitig 2013 vor. Der kombinierte fünfte und sechste Staatenbericht der Bundesregierung wurde am 4. April 2019 veröffentlicht. Den zivilgesellschaftlichen Bericht veröffentlichte die National Coalition Deutschland am 22. Oktober 2019.
Prüfung durch die Vereinten Nationen
Die Staatenberichte werden dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf vorgelegt. Dieser Ausschuss besteht aus 18 Sachverständigen, die in persönlicher Eigenschaft tätig sind, also keiner Regierung angehören. Bei der Prüfung beraten auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus den jeweiligen Ländern den Ausschuss, darunter UNICEF und weitere Organisationen.
In vielen Ländern arbeiten Organisationen in sogenannten National Coalitions zusammen. Diese werden gemäß Art. 45 UN-KRK aufgefordert, einen ergänzenden Bericht zum Staatenbericht zu erstellen. Auf Grundlage der Berichte und Anhörungen veröffentlicht der Ausschuss „Abschließende Beobachtungen“ (Concluding Observations). Sie enthalten Lob, Rügen und Empfehlungen zum jeweiligen Staatenbericht.
Organisation und Arbeitsweise
Seit 2013 ist die National Coalition Deutschland ein eingetragener Verein; zuvor war die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Rechtsträgerin. Sie wird finanziell durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Koordinierungsstelle stellt auf Anfrage umfangreiche Informationen über den nationalen und internationalen Umsetzungsprozess bereit.
Die Politik trägt vor allem die Verantwortung, geeignete Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen zu schaffen. Für die Umsetzung der Konvention ist nach Darstellung des Artikels zugleich ein umfassender gesellschaftlicher Dialog nötig: Ziele sollen festgelegt, konkrete Handlungsschritte aufgezeigt sowie deren Umsetzung überwacht und angemahnt werden. Innerhalb des Netzwerks gibt es Arbeitsgruppen zu kinderrechtlichen Themen, etwa die Themennetzwerke Flüchtlingskinder und Bildung. Außerdem ist die National Coalition Deutschland Mitglied im Forum Menschenrechte, bei CoRA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und Child Rights Connect sowie national partner network für Eurochild.
Ziele und Aufgaben
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört, die nach Art. 44 UN-KRK erforderliche Berichterstattung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem UN-Ausschuss kritisch zu begleiten. Zudem fördert das Netzwerk die Auseinandersetzung mit dieser Berichterstattung auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene.
Es organisiert einen breiten fachlichen Dialog über die Verwirklichung der UN-KRK in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Es unterstützt Formen der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Diskussion über die Umsetzung der Konvention und fördert für Organisationen in der Bundesrepublik den internationalen Austausch über ihre Verwirklichung.