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Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention (DGS)
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Transkriptautomatisch erstellt · 37 Zeilen
- Alle Kinder haben Rechte. Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention
- hilft dabei, Kinderrechte zu verwirklichen. Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen
- einen Vertrag über die Rechte von Kindern beschlossen. In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte auf
- Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern festgeschrieben. Ziel ist: Die Staaten sollen Kinder als Menschen mit eigenen Rechten betrachten
- und ihre Interessen besser in den Blick nehmen. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet.
- Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
- Die Vereinten Nationen überprüfen alle fünf Jahre, ob Deutschland und andere Vertragsstaaten
- diese Verpflichtung auch wirklich einhalten. Hierfür gibt es das sogenannte Staatenberichtsverfahren.
- Ein Berichtskreislauf umfasst acht Schritte. Das Berichtsverfahren wird durch den UN-Ausschuss
- für die Rechte des Kindes durchgeführt. Als Erstes können Organisationen, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen,
- wie zum Beispiel National Coalitions, nationale Menschenrechtsinstitutionen
- oder auch UN-Organisationen wie UNICEF beim UN-Kinderrechtsausschuss Eingaben einreichen.
- Darin beschreiben sie, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland steht.
- Auch Selbstorganisationen von Kindern können eigene Berichte, Bilder oder Videos einreichen.
- So erhält der Ausschuss ein umfassendes Bild von der Situation in Deutschland.
- Der UN-Ausschuss schaut sich diese Eingaben an und stellt dann eine Liste mit Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte zusammen.
- und stellt dann eine Liste mit Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte zusammen. Diese schickt der UN-Ausschuss an die Bundesregierung.
- Die Bundesregierung hat dann etwas Zeit, um auf die Fragen des UN-Ausschusses zu antworten.
- Sie muss dafür viele Informationen zusammentragen, um sagen zu können, was seit dem letzten Berichtsverfahren für die Kinderrechte getan wurde
- und wie es aktuell mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland aussieht. Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragenliste nennt man auch Staatenbericht.
- Bevor der UN-Ausschuss die Bundesregierung zum Staatenbericht befragt,
- haben die Kinderrechtsorganisationen noch einmal die Gelegenheit, Eingaben einzureichen.
- Wie am Anfang des Verfahrens können auch Kinder und ihre Selbstorganisationen eigene Berichte, Bilder oder Videos einreichen.
- In diesen Eingaben können die Organisationen den Staatenbericht kommentieren und dem UN-Ausschuss ergänzende Informationen mitteilen.
- Nach Erhalt der Eingaben lädt der UN-Ausschuss einzelne Kinderrechtsorganisationen ein
- und berät sich mit ihnen in einer nichtöffentlichen vorbereitenden Sitzung. Auch Kinder können sich im Rahmen einer Nebenveranstaltung
- oder Videokonferenz mit dem UN-Ausschuss austauschen. Dabei werden sie von Erwachsenen unterstützt.
- Nach der vorbereitenden Sitzung folgt die Ausschusssitzung mit der öffentlichen Anhörung der Regierungsdelegation in Genf.
- In einem konstruktiven Dialog werden alle eingereichten Berichte und Eingaben diskutiert.
- Die Sitzung wird von der Presse begleitet und auch im Internet live übertragen. Nach der Anhörung veröffentlicht
- der UN-Ausschuss die sogenannten Abschließenden Bemerkungen.
- Darin stehen die wichtigsten Hausaufgaben für Deutschland, nämlich was der Staat für die Stärkung der Kinderrechte unternehmen soll.
- Die Zeit bis zum nächsten Berichtskreislauf, in der die Hausaufgaben umgesetzt werden sollen, nennt man Follow-up.
- Dabei beraten Kinderrechtsorganisationen die Regierung und bemerken kritisch, wenn die Empfehlungen des UN-Ausschusses nicht angemessen umgesetzt werden.
- Und dann? Dann fängt alles wieder von vorne an.
- Der Berichtskreislauf beginnt von neuem. Mehr Informationen auf der Internetseite der Monitoring-Stelle
- UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
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