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Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention (DGS)

Deutsches Institut für Menschenrechte4:09 77 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

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  1. Alle Kinder haben Rechte. Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention
  2. hilft dabei, Kinderrechte zu verwirklichen. Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen
  3. einen Vertrag über die Rechte von Kindern beschlossen. In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte auf
  4. Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern festgeschrieben. Ziel ist: Die Staaten sollen Kinder als Menschen mit eigenen Rechten betrachten
  5. und ihre Interessen besser in den Blick nehmen. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet.
  6. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
  7. Die Vereinten Nationen überprüfen alle fünf Jahre, ob Deutschland und andere Vertragsstaaten
  8. diese Verpflichtung auch wirklich einhalten. Hierfür gibt es das sogenannte Staatenberichtsverfahren.
  9. Ein Berichtskreislauf umfasst acht Schritte. Das Berichtsverfahren wird durch den UN-Ausschuss
  10. für die Rechte des Kindes durchgeführt. Als Erstes können Organisationen, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen,
  11. wie zum Beispiel National Coalitions, nationale Menschenrechtsinstitutionen
  12. oder auch UN-Organisationen wie UNICEF beim UN-Kinderrechtsausschuss Eingaben einreichen.
  13. Darin beschreiben sie, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland steht.
  14. Auch Selbstorganisationen von Kindern können eigene Berichte, Bilder oder Videos einreichen.
  15. So erhält der Ausschuss ein umfassendes Bild von der Situation in Deutschland.
  16. Der UN-Ausschuss schaut sich diese Eingaben an und stellt dann eine Liste mit Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte zusammen.
  17. und stellt dann eine Liste mit Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte zusammen. Diese schickt der UN-Ausschuss an die Bundesregierung.
  18. Die Bundesregierung hat dann etwas Zeit, um auf die Fragen des UN-Ausschusses zu antworten.
  19. Sie muss dafür viele Informationen zusammentragen, um sagen zu können, was seit dem letzten Berichtsverfahren für die Kinderrechte getan wurde
  20. und wie es aktuell mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland aussieht. Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragenliste nennt man auch Staatenbericht.
  21. Bevor der UN-Ausschuss die Bundesregierung zum Staatenbericht befragt,
  22. haben die Kinderrechtsorganisationen noch einmal die Gelegenheit, Eingaben einzureichen.
  23. Wie am Anfang des Verfahrens können auch Kinder und ihre Selbstorganisationen eigene Berichte, Bilder oder Videos einreichen.
  24. In diesen Eingaben können die Organisationen den Staatenbericht kommentieren und dem UN-Ausschuss ergänzende Informationen mitteilen.
  25. Nach Erhalt der Eingaben lädt der UN-Ausschuss einzelne Kinderrechtsorganisationen ein
  26. und berät sich mit ihnen in einer nichtöffentlichen vorbereitenden Sitzung. Auch Kinder können sich im Rahmen einer Nebenveranstaltung
  27. oder Videokonferenz mit dem UN-Ausschuss austauschen. Dabei werden sie von Erwachsenen unterstützt.
  28. Nach der vorbereitenden Sitzung folgt die Ausschusssitzung mit der öffentlichen Anhörung der Regierungsdelegation in Genf.
  29. In einem konstruktiven Dialog werden alle eingereichten Berichte und Eingaben diskutiert.
  30. Die Sitzung wird von der Presse begleitet und auch im Internet live übertragen. Nach der Anhörung veröffentlicht
  31. der UN-Ausschuss die sogenannten Abschließenden Bemerkungen.
  32. Darin stehen die wichtigsten Hausaufgaben für Deutschland, nämlich was der Staat für die Stärkung der Kinderrechte unternehmen soll.
  33. Die Zeit bis zum nächsten Berichtskreislauf, in der die Hausaufgaben umgesetzt werden sollen, nennt man Follow-up.
  34. Dabei beraten Kinderrechtsorganisationen die Regierung und bemerken kritisch, wenn die Empfehlungen des UN-Ausschusses nicht angemessen umgesetzt werden.
  35. Und dann? Dann fängt alles wieder von vorne an.
  36. Der Berichtskreislauf beginnt von neuem. Mehr Informationen auf der Internetseite der Monitoring-Stelle
  37. UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

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