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Musikhochschule

Eine Musikhochschule, Hochschule für Musik, Musikakademie oder Musikuniversität ist eine Hochschule für die musikalische Berufsausbildung und eine …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Einordnung
  2. 2. Besonderer hochschulpolitischer Status
  3. 3. Musikhochschulen in Deutschland
  4. 4. Hinweise zu anderen Ländern

Aufgabe und Einordnung

Eine Musikhochschule, auch Hochschule für Musik, Musikakademie oder Musikuniversität genannt, ist eine Hochschule für die musikalische Berufsausbildung. Sie ist eine Sonderform der Kunsthochschule. Auch Konservatorien können universitären Charakter haben.

Musikhochschulen dienen damit der berufsqualifizierenden Ausbildung im Musikbereich. Bei ihrer Gestaltung wird berücksichtigt, dass sich künstlerische Fähigkeiten und die Künstlerpersönlichkeit individuell entwickeln.

Besonderer hochschulpolitischer Status

In vielen Mitgliedsländern des Europäischen Hochschulraums erhalten Kunst- und Musikhochschulen gegenüber nicht-musischen Hochschulen Sonderrechte. Begründet wird dies mit der Eigendynamik und Individualität persönlicher künstlerischer Reifungsprozesse bei Studienbewerbenden und Studierenden.

Die Sonderrechte erlauben ein bewusstes Abweichen vom Bologna-Prozess, dessen Regelwerk auf Quantifizierung und Schematisierung angelegt ist. Dadurch soll das berufsqualifizierende Musikstudium mehr strukturellen und inhaltlichen Spielraum bieten und die freie Entfaltung der Künstlerpersönlichkeit unterstützen.

Musikhochschulen in Deutschland

1843 wurde in Leipzig das Conservatorium der Musik gegründet. Die heutige Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig gilt als älteste Musikhochschule Deutschlands. Den Titel „Hochschule“ führte erstmals die 1869 gegründete Königliche Hochschule für Musik in Berlin.

Deutschland verfügt – gemessen an der Relation von Studienbewerbenden und Studienplätzen – über eine sehr hohe Zahl eigenständiger Musikhochschulen und Hochschulinstitute für Musik, die berufsqualifizierende Grade vergeben. In der hochschul- und kulturpolitischen Diskussion wird deshalb mitunter kritisiert, es gebe „zu viele“ Musikhochschulen. Wegen hoher fachlicher Standards und vergleichsweise niedriger Studiengebühren ist das Studium auch für Ausländer attraktiv; mittlerweile kommt jeder zweite Studierende an einer deutschen Musikhochschule aus dem Ausland.

Der Anteil nicht festangestellter Lehrbeauftragter liegt an deutschen Musikhochschulen teilweise bei mehr als 60 oder sogar 70 Prozent. Zum Vergleich: An Universitäten führen sie bis zu 20 Prozent der Lehrveranstaltungen durch, an Fachhochschulen zwischen 25 und 50 Prozent. Dieser hohe Anteil wird von Betroffenen und zunehmend im öffentlichen Diskurs als unsozial und systemisch prekarisierend bewertet.

Einige Bundesländer räumen Kunst- und Musikhochschulen aufgrund ihrer Kulturhoheit besondere Rechte ein. Diese stehen in den Hochschulgesetzen der Länder und sind mit den Studienakkreditierungsverordnungen abgestimmt. Nordrhein-Westfalen hat ein eigenes Kunsthochschulgesetz, das auch Musikhochschulen umfasst; das Saarland ein Musikhochschulgesetz. Mögliche Sonderrechte sind:

  • Zugang zum Studium ohne formelle Hochschulreife bei nachgewiesener besonderer studiengangbezogener Eignung oder künstlerischer Begabung sowie einer angemessenen Allgemeinbildung.
  • Ausnahmen vom Akkreditierungsgrundsatz, etwa eine reduzierte oder veränderte Anwendung von Modularisierung und Leistungspunktsystem.
  • Andere Abschlussgrade als Bachelor und Master.

Zur Exzellenzförderung schreibt die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen (RKM) jährlich den „Hochschulwettbewerb der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ aus. Die gestaffelt dotierte Auszeichnung finanzieren die vertretenen Musikhochschulen gemeinsam mit dem Bundesland, in dem der Wettbewerb stattfindet.

Derzeit gibt es in Deutschland 24 eigenständige Musikhochschulen, 9 Hochschulen für Kirchenmusik und 5 Hochschulinstitute für Musik unter dem Dach einer Volluniversität.

Hinweise zu anderen Ländern

Der Artikel verweist auf Listen von Musikhochschulen und Konservatorien in Italien und Österreich sowie auf Listen von Musikhochschulen in Polen und in der Volksrepublik China.

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