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Liste von Rechtswissenschaftlern
Diese Liste von Rechtswissenschaftlern ordnet die Rechtswissenschaftler jeweils ihrer letzten Universität, Hochschule oder Institut zu.
Inhalt5 Abschnitte
Zweck und Aufbau der Liste
Die Liste ist ein Verzeichnis von Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern. Sie ordnet jede Person ihrer jeweils letzten Universität, Hochschule oder ihrem letzten Institut zu. Damit bildet sie keine Rangfolge und keine systematische Einführung in einzelne Rechtsgebiete, sondern eine institutionell und geografisch gegliederte Übersicht.
Zu vielen Personen nennt die Liste Geburts- und Sterbejahre sowie wissenschaftliche Schwerpunkte. Häufige Angaben sind etwa Bürgerliches Recht oder Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Prozessrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung, Europa- und Völkerrecht. Teilgebiete wie Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Wirtschafts-, Umwelt-, Medizin-, Medien-, Informations- oder Kirchenrecht zeigen die fachliche Breite der Rechtswissenschaft. Bei manchen Einträgen fehlen Fachgebiete; teilweise werden außerdem Funktionen oder Statusangaben wie Honorarprofessor, Richter, Direktor oder emeritiert genannt.
Deutschland
Der mit Abstand umfangreichste Teil erfasst deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Aufgeführt sind Universitäten in zahlreichen Städten, darunter Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt am Main, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Heidelberg, Jena, Kiel, Köln, Konstanz, Leipzig, Mainz, München, Münster, Passau, Potsdam, Regensburg, Tübingen, Trier und Würzburg. Hinzu kommen technische Universitäten, Fachhochschulen, private Hochschulen und spezialisierte Einrichtungen.
Die großen traditionellen Rechtsbereiche prägen die Einträge: Das Bürgerliche Recht regelt privatrechtliche Beziehungen und erscheint häufig zusammen mit Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Wirtschafts- oder Zivilprozessrecht. Das Öffentliche Recht betrifft insbesondere Staat und Verwaltung und wird oft mit Verfassungs-, Verwaltungs-, Europa-, Völker-, Finanz- oder Steuerrecht verbunden. Das Strafrecht behandelt strafbares Verhalten und staatliche Sanktionen; häufige Ergänzungen sind Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugend-, Wirtschafts- oder Medizinstrafrecht.
Zahlreiche Personen stehen zugleich für theoretische, historische oder internationale Perspektiven. Genannt werden etwa Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Römisches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Neuere oder stärker spezialisierte Felder umfassen Rechtsinformatik, Legal Tech, Datenschutz-, Telekommunikations-, Internet-, Energie-, Technik-, Sport-, Gesundheits- und Biorecht.
Beispiele für die institutionelle Zuordnung sind Friedrich Carl von Savigny (1779–1861) an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Römischem und Preußischem Recht sowie Strafrecht, Gustav Radbruch (1878–1949) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit Strafrecht und Rechtsphilosophie und Hans Kelsen an der Universität Wien außerhalb Deutschlands mit Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtslehre. In Deutschland nennt die Liste außerdem spezialisierte Forschungsstätten wie das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
Österreich und Schweiz
Für Österreich verzeichnet die Liste die Karl-Franzens-Universität Graz, die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck sowie mehrere Einrichtungen in Wien. Besonders umfangreich ist die Universität Wien. Dort reichen die vertretenen Gebiete vom Römischen Recht, Zivilrecht und Zivilprozessrecht über Strafrecht und Kriminologie bis zu Verfassungs-, Verwaltungs-, Europa- und Völkerrecht. Hinzu kommen Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Unternehmens- und Steuerrecht sowie Menschenrechte. Neben Hans Kelsen werden unter anderem Franz Bydlinski für Zivilrecht und Methodenlehre, Manfred Nowak für Verfassungsrecht und Menschenrechte sowie Verica Trstenjak für Europarecht genannt. Die Wirtschaftsuniversität Wien konzentriert zahlreiche Einträge aus dem Unternehmens-, Arbeits-, Wirtschafts- und öffentlichen Recht; Gerald Bast wird an der Universität für angewandte Kunst Wien dem Hochschulrecht zugeordnet.
In der Schweiz umfasst die Liste die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Luzern, St. Gallen und Zürich. Basel und Bern gliedern ihre Einträge teilweise nach Fachgruppen: Grundlagenfächer, Öffentliches Recht, Privat- und Zivilprozessrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie sowie Wirtschaftsrecht. An der Universität Basel werden beispielsweise Luzius Wildhaber (1937–2020) für Völkerrecht, Günter Stratenwerth (1924–2015) für Strafrecht und Ingeborg Schwenzer für Privatrecht genannt. Die Universität Luzern weist ein breites Spektrum von Rechts- und Staatsphilosophie über Familien-, Erb-, Gesellschafts- und Sozialversicherungsrecht bis zu internationalem Strafrecht und Wirtschaftsvölkerrecht auf. Für die Universität Zürich verweist der Artikel lediglich auf eine eigene Liste der Lehrstuhlinhaber ihrer Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Übriges Europa
Außerhalb des deutschsprachigen Raums erfasst die Liste europäische Einrichtungen in Belgien, Italien, Litauen, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Belgien ist mit den Universitäten Antwerpen und Gent sowie der Katholieke Universiteit Leuven vertreten. Genannt werden unter anderem Christine Van Den Wyngaert (* 1952) für Straf- und Strafprozessrecht und Koen Lenaerts (* 1954) für Europarecht.
In Italien erscheinen Gratian an der Universität Bologna mit Kirchenrecht sowie mehrere Wissenschaftler am Europäischen Hochschulinstitut, darunter Hans-W. Micklitz für Europäisches Wirtschaftsrecht. Für Spanien nennt die Liste Felipe Gómez Isa an der Universidad de Deusto mit Völkerrecht. An der Universität Oxford im Vereinigten Königreich werden Ian Brownlie für Völkerrecht, Horst Eidenmüller (* 1963) für Handelsrecht und Adriaan Johan Boudewijn Sirks für Civil Law aufgeführt.
Besonders ausführlich ist Litauen vertreten. Die Einträge verteilen sich auf Hochschulen in Kaunas und Vilnius, die General J. Žemaitis Militärakademie sowie die Internationale Hochschule für Recht und Wirtschaft. An der Universität Vilnius reichen die Fächer von Agrar-, Verwaltungs-, Arbeits- und Verfassungsrecht über Zivil- und Strafrecht bis zu Umweltrecht, Insolvenzrecht und Völkerrecht. Die Mykolas-Romer-Universität Vilnius umfasst zusätzlich Kriminalistik, Viktimologie, Rechtspsychologie, Asyl-, Polizei-, Kirchen- und humanitäres Völkerrecht. Pranas Kūris und Vilenas Vadapalas werden gesondert als an den Europäischen Gerichtshof berufen gekennzeichnet.
Andere Kontinente
Der Abschnitt zu anderen Kontinenten ist deutlich kürzer. Für Äthiopien wird Abdullah al-Harari in Harar dem islamischen Recht zugeordnet. In Chile nennt die Liste Thomas Vogt Geisse an der Universidad de Chile für Prozessrecht und Rechtsvergleichung.
Japan ist mit Shinichi Ishizuka an der Ryūkoku-Universität Kyoto für Kriminologie sowie Makoto Takizawa an der Dokkyō-Universität Tokyo für Strafprozessrecht und Makoto Tadaki an der Chūō-Universität Tokyo für Strafrecht vertreten.
Für die USA erscheinen Friedrich Kessler (1901–1998) an der University of California, Berkeley, mit Vertrags- und Handelsrecht, Lawrence Lessig (* 1961) an der Harvard University mit Verfassungs- und Urheberrecht, Eben Moglen (* 1959) an der Columbia University in New York mit Recht und Rechtsgeschichte sowie Barbara von Schewick (* 1972) an der Stanford University mit Rechtsinformatik. Insgesamt zeigt dieser Teil dieselbe Zuordnungslogik wie die europäischen Abschnitte, enthält aber wesentlich weniger Personen und Institutionen.