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Kinderarbeit in Indien

Die indische Verfassung (Artikel 24) und die Richtlinie Principles of State Policy (Grundsätze staatlicher Politik) verbieten Kinderarbeit unter 14 Jahren …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Ausmaß
  2. 2. Rechtslage und schulische Pflichten
  3. 3. Wichtige Einsatzbereiche
  4. 4. Ursachen: Armut, Bildung und Wirtschaftsstruktur
  5. 5. Schuldknechtschaft und besondere Verträge
  6. 6. Maßnahmen und ihre Grenzen

Begriff und Ausmaß

Nach indischem Recht bezeichnet Kinderarbeit die Beschäftigung Minderjähriger unter 14 Jahren. Sie ist in Indien weitgehend eingeschränkt und reglementiert, aber nicht grundsätzlich verboten. Wie viele Kinder als arbeitend gelten, hängt von der jeweiligen Definition und den Erfassungskriterien ab.

Die nationale Volkszählung von 2001 ermittelte 12,6 Millionen arbeitende Kinder zwischen 5 und 14 Jahren. Erfasst wurden dabei Personen unter 17 Jahren, die wirtschaftlich produktive Arbeit mit oder ohne Entschädigung, Lohn oder Gewinn ausübten. Dazu zählten auch Tätigkeiten im elterlichen Betrieb und Teilzeitarbeit.

UNICEF schätzt, dass Indien wegen seiner hohen Bevölkerungszahl absolut die meisten arbeitenden Kinder aufweist. In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara ist der prozentuale Anteil jedoch höher. UNICEF verwendet andere Kriterien als die indische Regierung: Als Kinderarbeit gelten bei 5- bis 11-Jährigen mindestens eine Stunde wirtschaftliche Arbeit pro Tag oder 28 Stunden häusliche Arbeit pro Woche. Bei 12- bis 14-Jährigen sind es mindestens 14 Stunden wirtschaftliche Tätigkeit oder mindestens 42 Stunden wirtschaftliche und häusliche Arbeit pro Woche.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) betont, dass Entwicklungsländer wirtschaftlich davon profitieren, wenn Kinder zur Schule gehen. Bildung kann ihre Produktivität und ihre Chancen auf höher qualifizierte Arbeit erhöhen und dadurch helfen, Armut zu überwinden.

Rechtslage und schulische Pflichten

Artikel 24 der indischen Verfassung und die Grundsätze staatlicher Politik verbieten Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren in Fabriken und gefährlichen Tätigkeiten. Für Fabriken gelten der Factories Act von 1948 mit Sonderbedingungen für 15- bis 18-Jährige, für Bergwerke der Mines Act von 1952, der Beschäftigung unter 18 Jahren untersagt. Der Child Labour Act von 1986 wurde 2006 und 2008 erweitert und erfasst 16 Berufe sowie 65 Gefahrenbereiche.

Die Verfassung sieht außerdem vor, dass Indien ab 1960 die Schulpflicht für Kinder von sechs bis 14 Jahren einführt und freie Bildung mit der nötigen Infrastruktur und den erforderlichen Ressourcen bereitstellt. Der Right of Children to Free and Compulsory Education Act von 2009 schreibt kostenlose Bildung und Schulpflicht für alle 6- bis 14-Jährigen vor. Private Schulen müssen 25 Prozent ihrer Plätze mit behinderten Kindern und Kindern aus benachteiligten Gruppen besetzen.

Nach dem Juvenile Justice of Children Act von 2000 sind die Beschäftigung Minderjähriger in gefährlicher Arbeit und ihre Vermittlung dorthin Straftaten. Darauf können bis zu drei Jahre Haft stehen. Erlaubte Kinderarbeit ist unter anderem auf höchstens fünf Stunden tagsüber, ohne Überstunden und auf ein Unternehmen pro Tag begrenzt. Betriebe müssen außerdem bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen. Der gesetzliche Mindestlohn für Kinder liegt unter dem Erwachsenenlohn und macht Kinderarbeit für Unternehmen wirtschaftlich attraktiver.

Wichtige Einsatzbereiche

Auf dem Land entfallen je nach Schätzung 60 bis 70 Prozent der Kinderarbeit auf Landwirtschaft und verwandte Tätigkeiten, etwa die Weiterverarbeitung. Kinder helfen vor allem ihren Eltern zu Hause und auf den Feldern. Nicht zur Schule gehende Kinder arbeiten durchschnittlich 4,7 Stunden täglich; Schulkinder arbeiten etwa zwei Stunden weniger, Mädchen etwas mehr als Jungen. Fehlzeiten von Lehrkräften an öffentlichen Schulen werden mit 25 Prozent angegeben. Eine ILO-Studie legt nahe, dass die durch Arbeit verursachte Einschränkung von Alphabetisierung und Grundbildung schwerer wiegt als die reine Qualität der Schulen.

In der Diamanten- und Edelsteinindustrie sind Angaben umstritten. Ein ILO-Bericht von 1999 und eine Gewerkschaft beschrieben Kinderarbeit als weit verbreitet; eine andere Gewerkschaft hielt sie zwar für vorhanden, aber nicht systematisch und unter 1 Prozent der Beschäftigten. Die genaue Zahl war unbekannt und wurde 1997 auf 10.000 bis 20.000 von insgesamt 1,5 Millionen Beschäftigten geschätzt. Die Industrie ist von der Gewinnung bis zum Export in viele kleine, meist informelle Betriebe zersplittert. Nach einer Studie von 2005 mit 663 Produktionsstätten an 21 Orten war der Anteil auf 0,31 Prozent gesunken. Indien lieferte laut dem ILO-Papier jährlich 70 Prozent der Diamanten des Weltmarktes nach Menge beziehungsweise 40 Prozent nach Wert sowie 95 Prozent der Smaragde, 85 Prozent der Rubine und 65 Prozent der Saphire.

In Sivakasi in Tamil Nadu wurden 2011 über 9.500 Feuerwerksbetriebe mit rund 150.000 Beschäftigten gezählt. Kinderarbeit trat besonders in kleinen, informellen Schuppen auf, die von langen Arbeitszeiten, niedrigen Löhnen und unsicheren Bedingungen geprägt waren. Offizielle Exportbetriebe beschäftigten laut einem ILO-Bericht von 2002 keine Kinder; problematisch war vor allem die wachsende Heimproduktion für den indischen Markt, einschließlich Feuerwerkskörpern, Streichhölzern und Räucherstäbchen.

In der Seidenproduktion wurden laut Human Rights Watch bereits Kinder ab fünf Jahren bis zu zwölf Stunden täglich an sechs oder sieben Tagen pro Woche eingesetzt. Sie arbeiteten in Schuldknechtschaft, mussten ihre Hände zum Prüfen der Kokons in heißes Wasser tauchen und erhielten oft weniger als 10 Rupien pro Tag, was im Mai 2021 etwa 11 Cent entsprach. Für Karnataka und Tamil Nadu wurde diese Praxis beschrieben, obwohl die Regierung ihre Existenz bestritt. Die Zahl sank nach Angaben von UNICEF und Nichtregierungsorganisationen von früheren Schätzungen bis zu 10.000 Kindern auf weniger als 1.000.

Für Privathaushalte und Restaurants reichen die Schätzungen von mehr als 2,5 Millionen arbeitenden Kindern nach offiziellen Angaben bis zu rund 20 Millionen nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen. Seit 2006 gilt ein erweitertes Verbot für Kinderarbeit als Hausangestellte sowie in Restaurants, Dhabas, Hotels, Spas und Kurhäusern. Obwohl Bergbauarbeit für unter 18-Jährige seit 1952 verboten ist, wurde 2013 Kinderarbeit in primitiven Kohlebergwerken in Meghalaya bekannt.

Ursachen: Armut, Bildung und Wirtschaftsstruktur

Die wichtigste einzelne Ursache ist nach Einschätzung der ILO die Armut. Kinderarbeit kann für Familien überlebensnotwendig sein und 25 bis 40 Prozent des Haushaltseinkommens beitragen. UNICEF und BBC nennen zusätzlich fehlende Schulen, eine unzureichende öffentliche Bildungsinfrastruktur und schlechte Bildungsqualität. Mädchen werden etwa doppelt so häufig wie Jungen aus der Schule genommen, wenn Eltern die Kosten nicht tragen können oder das Einkommen der Kinder benötigen; ihre Bildung wird häufig geringer priorisiert.

Die Bildungsbedingungen sind vielerorts mangelhaft: Laut einem UNICEF-Bericht fehlt bei etwa 50 Prozent der staatlich finanzierten Grundschulen ein Gebäude, in 40 Prozent fehlen Tafeln oder Bücher, und 97 Prozent der verfügbaren Mittel sind für Gehälter und Verwaltung vorgesehen. 2012 besuchten zwar 96 Prozent der 6- bis 14-Jährigen eine Schule, die Ausstattung blieb jedoch weitgehend unverändert. Über 81.000 Schulen hatten keine Tafel, und über 42.000 staatliche Schulen verfügten über kein Gebäude. Auch der Schulbesuch beendet die Arbeit nicht immer: Viele Kinder arbeiten danach zu Hause oder in einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit.

Ländliche Entwicklungsprogramme für Familien mit kleinen Grundstücken konnten Kinderarbeit unbeabsichtigt erhöhen. Kleinbauern konnten sich teure Landmaschinen nicht leisten und mussten deshalb mehr Arbeitskräfte einsetzen, darunter Kinder. Wissenschaftler nennen außerdem die unflexible Struktur des Arbeitsmarktes, den hohen Anteil der informellen Wirtschaft, die geringe Wachstumsfähigkeit der Industrie und den Mangel an moderner Fertigungstechnik als wirtschaftliche Faktoren, die Nachfrage und Akzeptanz von Kinderarbeit fördern.

Schuldknechtschaft und besondere Verträge

Bei Schuldknechtschaft arbeiten Kinder häufig unter Zwang oder teilweise erzwungen, weil ihre Eltern Schulden aufgenommen haben. Die Kinder dienen den Gläubigern als Sachleistung für die Rückzahlung eines Kredits. Ein ILO-Bericht von 2005 sieht darin ein Fortbestehen des kolonialen indischen Indenture-Systems, das über Kredite und Pachtverträge billige und verlässliche Arbeitskräfte sicherte. Diese traditionellen Formen hätten sich langfristig verfestigt.

Indien schaffte Zwangsarbeit 1976 gesetzlich ab, doch Belege zeigen, dass sie fortbestand. Bei einer unangemeldeten Kontrolle in Tamil Nadu wurden 1996 53 Kinderarbeiter entdeckt. Jedes Kind oder seine Eltern hatten Vorschusskredite von 100.000 bis 250.000 Rupien aufgenommen. Die Kinder arbeiteten 12 bis 14 Stunden täglich und erhielten nur 2 bis 3 Rupien Tageslohn. Menschenrechtsgruppen schätzten die Zahl der betroffenen Kinder 2001 auf bis zu 350.000, wobei das genaue Ausmaß schwer zu bestimmen ist.

Strafverfolgung findet trotz des Bonded Labour System Act von 1976 nur selten statt. Fabriken verlagerten die Arbeit teilweise in Haushalte: Sie leihen bedürftigen Familien Geld und einen Webstuhl und erhalten dafür das fertige Produkt. So verschiebt sich die Arbeit aus dem Betrieb in die Heimarbeit.

Eine besondere Form ist Sumangali. Eltern schließen dabei Verträge über ihre minderjährigen Töchter mit Betrieben, meist Textilunternehmen. Die Mädchen arbeiten ohne oder für geringe Entlohnung, um bis zum Vertragsende eine eigene Mitgift anzusparen und heiraten zu können.

Maßnahmen und ihre Grenzen

Im Jahr 2001 arbeiteten 120.000 Kinder in Bereichen mit gefährlicher Arbeit. Die Umsetzung der Gesetze ist schwer zu kontrollieren, besonders wegen der vielen beteiligten Unternehmen in internationalen Lieferketten. Große Unternehmen wie Gap Inc., Primark und Monsanto standen deshalb in der Kritik. Nicht jede Anschuldigung erwies sich jedoch als berechtigt: 2011 wurde bekannt, dass ein preisgekrönter BBC-Bericht über Kinderarbeit bei Primark und seinen Lieferanten gefälscht war; die BBC entschuldigte sich.

Seit 1987 wird die gesetzliche Definition gefährlicher Arbeit schrittweise erweitert. Das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung setzte seit 1988 rund 100 branchenspezifische National Child Labour Projects um. Sie können mit Entwicklungsprogrammen zur Armutsbekämpfung verbunden werden. Das 1988 gestartete National Child Labour Project der Zentralregierung war mit 6.020 Millionen Rupien ausschließlich auf die Beseitigung von Kinderarbeit ausgerichtet.

Nichtregierungsorganisationen wie Bachpan Bachao Andolan, CARE India, Child Rights and You, Global March against Child Labour und RIDE India arbeiten gegen Kinderarbeit. Pratham startete 1994 die Initiative „Every child in school and learning well“ und entwickelte kostengünstige, nachhaltige und reproduzierbare Unterrichtsmodelle. 2005 war die Organisation an einer gemeinsamen Rettungsaktion mit Arbeitsministerium und Polizei beteiligt, bei der rund 500 Kinder aus Textilbetrieben in Neu-Delhi befreit wurden.

Zertifikate und Siegel sollen Produkte ohne Kinderarbeit kennzeichnen. Dazu gehören Fair Stone und Xertifix für Natursteine, Goodweave, Label STEP und Rugmark für Teppiche sowie Fairtrade für Agrarprodukte wie Kaffee, Baumwolle und Südfrüchte. Care & Fair ermöglicht Unternehmen, freiwillige Abgaben für soziale Projekte zugunsten von Teppichknüpfern und den Ausschluss von Kinderarbeit vertraglich zu dokumentieren. Eine unabhängige Kontrolle dieser Verpflichtungen findet dort jedoch nicht statt.

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