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Indulgenz

Indulgentia (lateinisch für „Nachsicht“) ist ein Straferlass, in der Theologie vor allem der römisch-katholischen Kirche ein Nachlass zeitlicher …

Bedeutungen der Indulgenz

„Indulgentia“ ist Latein und bedeutet „Nachsicht“. Der Begriff bezeichnet allgemein einen Straferlass. In der Theologie, besonders in der römisch-katholischen Kirche, ist damit der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen gemeint, den der Empfänger durch einen solchen Gnadenakt erhält. Dafür wird auch der Begriff „Ablass“ verwendet. Als Beispiel wird eine Urkunde genannt, die Gläubigen für den Besuch der St.-Jakobs-Kapelle der Pfarrkirche im schlesischen Glatz einen Ablass gewährt.

Im römischen Strafrechtswesen wurde eine Indulgenz besonders bei feierlichen Anlässen ausgesprochen. Sie entsprach ungefähr einer Amnestie durch spätere Regenten oder Staatsoberhäupter.

„Indulgentia“ bezeichnete außerdem eine auf kaiserlichen Münzen dargestellte Göttin der Gnade, die auch „die Himmlische“ genannt wurde. Auf Denaren ist sie dargestellt, wie sie auf einem Löwen über Wasserwellen zum Himmel reitet und mit einer Standpauke böse Geister in der Luft vertreibt.

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