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Hamburger Punkte
Die Hamburger Punkte vom 18. Dezember 1918 sind ein Beschluss des 1. Reichsrätekongress zur Demokratisierung des Militärs im Gefolge der Novemberrevolution …
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Bedeutung und Ziel
Die Hamburger Punkte vom 18. Dezember 1918 waren ein Beschluss des 1. Reichsrätekongresses zur Demokratisierung des Militärs nach der Novemberrevolution 1918. Sie sollten Veränderungen absichern, welche die während der Revolution entstandenen Soldatenräte bei den Heimattruppen bereits faktisch durchgesetzt hatten.
Ziel war, den Militarismus zurückzudrängen und die Armee stärker durch Arbeiter- und Soldatenräte kontrollieren zu lassen. Die militärische Kommandogewalt sollte die Regierung nur unter Kontrolle eines neu zu schaffenden Zentralrates der Arbeiter- und Soldatenräte ausüben. An die Stelle des stehenden Heeres sollte eine milizähnliche Volkswehr treten.
Die sieben Forderungen
Der Hamburger Delegierte Walther Lamp’l legte die Forderungen zu Beginn der 3. Sitzung mit Zustimmung der Vertreter der Berliner Truppen vor:
- Die Volksbeauftragten sollten die Kommandogewalt über Heer und Marine unter Kontrolle des Vollzugsrates ausüben.
- Rangabzeichen sollten entfernt und das Waffentragen außerhalb des Dienstes verboten werden. Dies galt als Symbol für die Zertrümmerung des Militarismus und die Abschaffung des Kadavergehorsams, also eines bedingungslosen Gehorsams.
- Soldatenräte sollten für die Zuverlässigkeit der Truppenteile und die Aufrechterhaltung der Disziplin verantwortlich sein. Vorgesetzte außer Dienst sollte es nicht mehr geben.
- Die Entfernung von Achselstücken, Unteroffizierstressen, Kokarden, Achselklappen und Seitengewehren sollte ausschließlich Sache der Soldatenräte sein. Außerdem verlangte der Kongress die Abschaffung aller Orden, Ehrenzeichen und des Adels.
- Soldaten sollten ihre Führer selbst wählen.
- Offiziere konnten zur Demobilisation in ihren Stellungen bleiben, wenn sie erklärten, nichts gegen die Revolution zu unternehmen.
- Das stehende Heer sollte rasch abgeschafft und eine Volkswehr errichtet werden.
Beschluss und Aufhebung
Nach heftigen Verhandlungen zwischen politischen Fraktionen und unter dem Druck einer vor dem Kongress auftretenden Berliner Soldatendeputation nahm der Kongress die Punkte nahezu einstimmig an. Zusätzlich beschloss er einen Antrag, „sofort alle Maßnahmen zur Entwaffnung der Gegenrevolution zu ergreifen“.
Die Oberste Heeresleitung unter General Wilhelm Groener setzte jedoch mit einem Ultimatum durch, dass die Hamburger Punkte nur für die Heimatarmee und nicht für das Feldheer gelten sollten. Am 19. Januar erließ der preußische Kriegsminister Walther Reinhardt Ausführungsbestimmungen, die die Befehlsgewalt der Offiziere vollständig wiederherstellten. Hintergrund war der kurz zuvor niedergeschlagene Berliner Januaraufstand.
Nach der Niederschlagung der Streiks und Aufstände im Februar und März 1919 sowie dem Gesetz über die Schaffung einer vorläufigen Reichswehr, das die Weimarer Nationalversammlung am 6. März 1919 verabschiedete, blieb von den Hamburger Punkten nichts mehr übrig.