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Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Das Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes sollte das deutsche Bundesdatenschutzgesetz um einen Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz ergänzen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Ziel
  2. 2. Gründe für eine gesetzliche Regelung
  3. 3. Entstehung des Regierungsentwurfs
  4. 4. Kritik am Kabinettsentwurf
  5. 5. Beratung und Scheitern

Gegenstand und Ziel

Das Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes war ein gescheitertes Gesetzesvorhaben der deutschen Bundesregierung. Es sollte das Bundesdatenschutzgesetz um einen eigenen Abschnitt zum Schutz der Daten von Beschäftigten ergänzen. Der Entwurf wurde am 25. August 2010 von der Bundesregierung beschlossen und in den Bundestag eingebracht, aber nicht verabschiedet. Mit dem Ende der 17. Legislaturperiode verfiel er; das Gesetz trat daher nie in Kraft.

Ziel war es, Lücken im geltenden Recht zu schließen und bereits vorhandenes Richterrecht, also durch Gerichtsentscheidungen entwickelte Regeln, in ein Gesetz zu überführen. Dadurch sollte für Beschäftigte und Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit entstehen. Zugleich sollte die Überwachung von Beschäftigten insgesamt erschwert werden.

Gründe für eine gesetzliche Regelung

Die Forderung nach besonderen gesetzlichen Regeln zum Arbeitnehmerdatenschutz bestand bereits lange. 1984 verlangten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erstmals bereichsspezifische Bestimmungen. 1992 formulierten sie Grundsätze für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Auch Gewerkschaften unterstützten dieses Ziel; der Deutsche Gewerkschaftsbund legte 1999 entsprechende Eckpunkte vor. Bundestag und Bundesrat sahen ebenfalls Handlungsbedarf und forderten die jeweiligen Bundesregierungen mehrfach zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs auf.

Die von Gerhard Schröder geführte Bundesregierung plante im Jahr 2000 ein entsprechendes Gesetz. Das Vorhaben wurde jedoch nicht umgesetzt, und die Arbeiten wurden eingestellt.

Neue Bedeutung erhielt das Thema durch Überwachungsskandale der Jahre 2008 und 2009. Es wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie Lidl und die Deutsche Bahn Beschäftigte teilweise mit unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besonders große Aufmerksamkeit erlangte die Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom. Daraufhin beschloss die von Angela Merkel geführte Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeiten an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz brachte ihn im September 2009 in die politische Diskussion ein. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl verabschiedete die damalige CDU/CSU-SPD-Bundesregierung diesen Entwurf jedoch nicht mehr.

Entstehung des Regierungsentwurfs

Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 vereinbarten CDU/CSU und FDP, kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen. Stattdessen sollte das Bundesdatenschutzgesetz um ein Kapitel zum Beschäftigtendatenschutz ergänzt werden. Die Federführung übernahm das Bundesministerium des Innern (BMI), das im Mai 2010 einen ersten Referentenentwurf vorlegte.

Der Entwurf war stark umstritten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnten ihn ab, weil er ihrer Ansicht nach zu weniger statt zu mehr Datenschutz führe. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz kritisierte, dass zahlreiche Vorschriften die Überwachung und Ausforschung von Beschäftigten gesetzlich erlauben würden. Maßnahmen, die zuvor als verboten galten, könnten dadurch legalisiert werden. Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sahen das Ziel eines zeitgemäßen und verbesserten Schutzes vor Überwachung und übermäßiger Kontrolle als verfehlt an. Ihrer Einschätzung nach blieben viele Fragen ungeklärt und der Datenschutz würde sich insgesamt verschlechtern.

BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßten das Vorhaben dagegen grundsätzlich und sahen darin „wesentliche Ansätze“. Sie lehnten jedoch mehrere Regelungen, besonders zu § 32, ab. Der DIHK vermisste eine angemessene Ausgewogenheit zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Außerdem enthielt der Entwurf keine Aussagen zur Datenverarbeitung in Konzernen.

Auch innerhalb der Regierungskoalition gab es Streit. Das FDP-geführte Bundesjustizministerium sprach von „gravierenden Mängeln“. Das BMI überarbeitete daraufhin wesentliche Teile des Entwurfs. Insbesondere wurden die Vorschriften zum Bewerberdatenschutz, zur Kontrolle von E-Mail-Verkehr und Telefonie, zur Videoüberwachung und zu Compliance-Maßnahmen präzisiert und enger gefasst. Compliance-Maßnahmen sind betriebliche Kontrollen zur Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Am 25. August 2010 beschloss die Bundesregierung die überarbeitete Fassung.

Kritik am Kabinettsentwurf

Auch die beschlossene Fassung wurde sowohl von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden als auch von Gewerkschaften kritisiert. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände befürchtete Behinderungen bei der Bekämpfung von Korruption und Kriminalität sowie „neue Rechtsunsicherheit statt praxisgerechter Klarheit“. Der Handelsverband Deutschland wandte sich gegen das geplante Verbot heimlicher Videoüberwachung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertrat die entgegengesetzte Sorge: Durch den Entwurf könne die offene Videoüberwachung alltäglich werden. Er bezeichnete den Entwurf als „insgesamt nicht akzeptabel“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bewertete ihn zu diesem Zeitpunkt dagegen als „tragfähigen Kompromiss“ für Beschäftigte und Arbeitgeber und als „substantielle Verbesserung“ beim Umgang mit Beschäftigtendaten. Die Folgen des Entwurfs wurden somit von den beteiligten Gruppen deutlich unterschiedlich beurteilt.

Beratung und Scheitern

Im Bundestag fanden eine erste Lesung und eine Expertenanhörung im Innenausschuss statt. Die Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei brachten Alternativentwürfe und Änderungsanträge ein. Nach der Sommerpause 2012 wurden die Entscheidung im Innenausschuss sowie die zweite und dritte Lesung erwartet. Ende September 2012 lag der Entwurf dem Bundestag zur Beratung vor.

Zwischen Januar und Februar 2013 wurde das Vorhaben mehrfach auf die Tagesordnungen des Innenausschusses und des Bundestagsplenums gesetzt. Wegen heftiger Proteste verzichtete die Regierungskoalition im Februar 2013 jedoch auf eine Abstimmung. Stattdessen sollten weitere Gespräche mit allen Beteiligten über die Ausgestaltung geführt werden.

Opposition, Gewerkschaften und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßten das vorläufige Ende des Gesetzgebungsprozesses, auch mit Blick auf die EU-Datenschutzreform. Zu einer Wiederaufnahme und Verabschiedung kam es nicht. Mit Ablauf der 17. Legislaturperiode verfiel der Entwurf endgültig.

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