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Gedenkstätte für die Menschenwürde

Gedenkstätte für die Menschenwürde ist der Name einer Installation im Vechtaer Stadtteil Hagen, an der der 88 namentlich bekannten Opfer der Krankenmorde in …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Gedenken an 88 Opfer und Aufbau der Anlage
  2. 2. Entstehung, Zweck und wissenschaftliche Grundlage
  3. 3. Die Bedeutung des 1. September
  4. 4. Warum die öffentliche Anerkennung so spät erfolgte

Gedenken an 88 Opfer und Aufbau der Anlage

Die „Gedenkstätte für die Menschenwürde“ ist eine Installation im Vechtaer Stadtteil Hagen. Sie erinnert an 88 namentlich bekannte Opfer der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Landkreis Vechta. Die meisten von ihnen starben in der „Heil- und Pflegeanstalt Wehnen“ bei Oldenburg durch Vernachlässigung und unzureichende Ernährung.

Die Gedenkstätte befindet sich an der Landwehrstraße gegenüber der Zentrale des Andreaswerks Vechta. In das Gesamtkonzept wurde eine bereits vorhandene kleine Marienkapelle einbezogen, die zur aufgegebenen Hofstelle Möhring gehörte. Zur Anlage gehören außerdem elf Informationstafeln, eine Stele, eine Sitzgelegenheit und ein Beet.

Die Tafeln informieren über die „Euthanasie“-Pläne der Nationalsozialisten, den Nationalsozialismus im Oldenburger Land und die Schicksale einzelner Ermordeter aus dem Landkreis Vechta. Auf den vier Seiten der Stele stehen die Namen und Lebensdaten aller 88 Opfer.

Entstehung, Zweck und wissenschaftliche Grundlage

Die Idee für eine Gedenkstätte an die Opfer der „Hunger-Euthanasie“ aus dem Landkreis Vechta entstand unter Mitarbeitern des Andreaswerks Vechta. Der Erwerb des ehemaligen Hofes Möhring durch das Andreaswerk ermöglichte die Umsetzung. Das Vorhaben wurde im September 2022 erstmals öffentlich vorgestellt; die Einweihung fand am 1. September 2024 statt. An ihr nahmen mehr als 100 Vertreter aus regionaler Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie viele Familienangehörige der Opfer teil.

Das Andreaswerk will den Opfern „ein Gesicht“ geben. In einem projektbegleitenden Buch werden ihre Namen genannt, ihre Schicksale beschrieben und die historischen Hintergründe erläutert. Die Gedenkstätte soll daran erinnern, dass Demokratie und Menschenrechte aktiv verteidigt werden müssen. Außerdem soll sie deutlich machen, dass Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen keinen Raum haben darf. Das Andreaswerk begründet sein Engagement mit seinem Einsatz für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Die namentliche Erinnerung ist auch deshalb wichtig, weil die meisten der 88 Getöteten, die zwischen 1935 und 1947 in Wehnen ermordet wurden, auf dem angrenzenden Friedhof Ofen ohne Namen und Grabkennzeichnung beigesetzt wurden. Im Jahr 2023 wurden dort 1000 Feldsteine verteilt. Auf ihnen sollen fortlaufend die Namen namentlich bekannter Opfer eingraviert werden.

Eine wichtige Grundlage für die Angaben auf der Stele waren die Recherchen von Ingo Harms im Archiv der Karl-Jaspers-Klinik Wehnen. Aus zahlreichen Krankenakten wählte er Fälle aus, bei denen ein Bezug zum Landkreis Vechta festgestellt werden konnte, meist anhand des letzten freiwillig gewählten Wohnsitzes. Dieses Kriterium traf auf 88 Ermordete zu. Die Daten wurden gemeinsam mit Axel Fahl-Dreger im Buch „Wege des Gedenkens. Die Opfer der NS-Euthanasie aus dem Landkreis Vechta“ veröffentlicht, das zeitnah zur Eröffnung erschien.

Die Bedeutung des 1. September

Die Gedenkstätte wurde bewusst am 1. September eröffnet; ursprünglich war die Einweihung für Mai 2024 geplant. Als Bezugspunkt gilt der 1. September 1939: An diesem Tag erteilte Adolf Hitler den Befehl zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Die Begriffe „Euthanasie“ und „Gnadentod“ dienten dabei als beschönigende Bezeichnungen.

Die zeitliche Einordnung der Vorgänge in Wehnen ist jedoch differenziert. Alfred Fleßner und Ingo Harms weisen darauf hin, dass die Phase der Übersterblichkeit in Wehnen bereits 1936 begonnen habe und somit nicht durch Hitlers Anordnung ausgelöst worden sei. In Wehnen wurden aber ab 1940 reichsweit verwendete „Euthanasie“-Meldebögen eingesetzt. Nach Fleßner und Harms belegt dies bereits zu diesem Zeitpunkt den unmittelbaren Bezug der dortigen Maßnahmen zur Aktion T 4.

Die Aktion T 4 wurde nach den Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen im Sommer 1941 offiziell eingestellt. Laut der Zeitung Kirche+Leben starben im Einflussbereich des Nationalsozialismus dennoch ab September 1941 noch 200.000 kranke und behinderte Menschen an den Folgen der bereits ab 1936 praktizierten „Hunger-Euthanasie“. In der Anstalt Wehnen verhungerten Ingo Harms zufolge etwa 1500 Menschen.

Warum die öffentliche Anerkennung so spät erfolgte

Die Ehrung der Opfer wurde nach 1945 lange verzögert, weil sich die Auffassung durchsetzte, die „Heil- und Pflegeanstalt Wehnen“ habe nichts mit dem „Euthanasie“-Programm der NSDASP in der Form der Aktion T 4 zu tun. Zwar begannen 1948 strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche der Verhältnisse in Wehnen, doch wurde keiner von ihnen von einem deutschen Strafgericht verurteilt. Kurt Mönch, der die Anstalt von 1924 bis 1937 leitete, erhielt am 15. Januar 1948 eine Niederlassungserlaubnis als Facharzt für Nervenkrankheiten in Westerstede.

Klaus Dörner, Mitbegründer des „Bundes der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten“, bezeichnete den Umgang nach 1945 als „zweite Schuld“ Deutschlands. Überlebende und Angehörige seien über Jahrzehnte allein gelassen worden. Bis 2002 gab es in der Bundesrepublik keine Entschädigungszahlungen an Angehörige ermordeter „Euthanasie“-Opfer. Maßnahmen nach dem „Erbgesundheitsgesetz“ waren im 1953 beschlossenen „Bundesentschädigungsgesetz“ nicht berücksichtigt worden, weil die Opfer nach damaliger Begründung keiner rassistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen seien. Seit 2002 können Angehörige eine Einmalzahlung beantragen.

Zusätzlich erschwerte langes Schweigen in vielen Familien die Aufarbeitung. Vor der Veröffentlichung von Ingo Harms’ Dissertation im Jahr 1996 wurde über den plötzlichen Tod eingewiesener Angehöriger häufig nicht gesprochen. Angehörige erhielten auch danach von den zuständigen Behörden oft keine zutreffenden Informationen über Leben und Sterben ihrer Familienmitglieder; selbst Harms’ Unterstützung führte nicht immer zum Erfolg. Ein erster Schritt zu einer kooperativeren Haltung der Klinikleitung erfolgte durch die niedersächsische Landesregierung. Sozialministerin Heidrun Merk setzte im Jahr 2000 Finanzmittel für ein Mahnmal in Wehnen durch. Ab 2005 führte die Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg systematische Forschungen zur „Hunger-Euthanasie in Wehnen“ durch, vor allem unter Beteiligung von Ingo Harms.

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