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Fachassistent Lohn und Gehalt

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Entgeltabrechnung ... Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Aufgaben im Beruf
  3. 3. Zulassung
  4. 4. Prüfung

Überblick

Der Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) ist eine Fortbildungsprüfung nach § 54 BBiG. Mit ihr können Steuerfachangestellte und weitere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien nachweisen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.

Der FALG ist eine zusätzliche Spezialisierung im Fortbildungsangebot der Steuerberaterkammern. Er ergänzt neben der Fortbildung zum Steuerfachwirt weitere Fortbildungsprüfungen, etwa seit Oktober 2019 den Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling und seit April 2021 den Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft. Die Prüfung findet vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern statt.

Eingeführt wurde der FALG, weil die Lohnsachbearbeitung in den vergangenen Jahren komplexer geworden ist. Besonders wichtig sind Spezialkenntnisse, um Arbeitsverhältnisse von Mandanten steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich richtig zu bearbeiten. Die wichtigsten Themenfelder sind Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts und weitere rechtsübergreifende Themen.

Aufgaben im Beruf

Der wichtigste Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Entgeltabrechnung. Entgeltabrechnung bedeutet, dass aus den einzelnen Lohnbestandteilen die Bezüge sowie die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben berechnet werden.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Ermittlung von Freigrenzen und steuerfreien Lohnbestandteilen, zum Beispiel Sonn- und Feiertagszuschläge. Außerdem führen FALGs die Lohnsteueranmeldung und den Lohnsteuerabzug durch.

Weitere Aufgaben sind die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie der Höhe von Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld. Auch Lohnpfändungen bei Arbeitnehmerinsolvenzen können bearbeitet werden.

Eine Rolle spielen außerdem geldwerte Vorteile. Das sind Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht direkt als Geld ausgezahlt werden, aber wirtschaftlichen Wert haben, etwa Dienstfahrzeuge oder Personalrabatte. Weitere Themen sind vermögensbildende Leistungen, betriebliche Altersvorsorge sowie Arbeits- und Tarifverträge.

FALGs haben nicht nur Kontakt zu Mandanten, sondern auch zu Sozial-, Unfall- und Krankenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften oder Arbeitsagenturen.

Zulassung

Zur Fortbildungsprüfung zum FALG kann zugelassen werden, wer bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt. Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum oder zur Steuerfachangestellten ist mindestens eine einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit erforderlich. Diese Tätigkeit muss bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle ausgeübt worden sein.

Wer eine gleichwertige Berufsausbildung abgeschlossen hat, zum Beispiel als Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann oder Groß- und Außenhandelskaufmann, braucht mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens. Davon müssen mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft absolviert worden sein.

Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, benötigt mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens. Davon müssen mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft geleistet worden sein.

Prüfung

Die Fortbildungsprüfung zum FALG besteht aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung.

In der schriftlichen Prüfung wird eine Klausur mit Aufgaben aus mehreren Gebieten gestellt. Steuerrecht macht etwa 30 % der erreichbaren Punkte aus. Sozialversicherungsbeitragsrecht macht ebenfalls etwa 30 % aus. Themenübergreifende Aufgaben haben ebenfalls etwa 30 % Anteil. Grundzüge des Arbeitsrechts machen etwa 10 % der erreichbaren Punkte aus.

Die Prüfungsaufgaben sind praxisorientiert. Das bedeutet, dass sie sich an typischen beruflichen Sachverhalten orientieren. Die Aufgaben sind grundsätzlich kleinteilig zu lösen. Grundlage der Fortbildungsprüfung ist ein einheitlicher Anforderungskatalog.

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