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Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. ... Internes Rechnungswesen.
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Aufgabe und Bedeutung
Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist ein Berufstitel im Bereich des Steuerwesens. Er kann vor allem von Mitarbeitern in Steuerberatungskanzleien durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erworben werden.
Die Bedeutung des FARC hängt insbesondere mit der Digitalisierung zusammen. Mandanten von Steuerberatern interessieren sich zunehmend für betriebswirtschaftliche Beratung, zum Beispiel für Beratungen zur Unternehmensnachfolge oder für Auswertungen und Empfehlungen zur laufenden Unternehmensführung. Steuerberater sind deshalb auf Mitarbeiter angewiesen, die sich auf dieses betriebswirtschaftliche Fachgebiet spezialisiert haben.
Fachassistenten sollen über grundlegende Kenntnisse im Controlling und in der Jahresabschlussanalyse verfügen. Außerdem können sie Beratungsvorgänge qualifiziert vor- und nachbereiten. Der FARC ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern kombinierbar, darunter Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG), Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT), Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie Steuerfachwirt (StFW).
Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Der FARC baut auf einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder auf einer vergleichbaren Ausbildung auf. Die Zulassung ist an unterschiedliche Bildungs- und Berufserfahrungen geknüpft:
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Steuerfachangestellte benötigen nach ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater oder einer vergleichbaren Stelle. Die Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden umfassen.
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Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums müssen anschließend wenigstens zwei Jahre im Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater oder einer vergleichbaren Stelle tätig gewesen sein, ebenfalls mit mindestens 16 Wochenstunden.
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Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Industriekaufmann, benötigen mindestens vier Jahre Tätigkeit im Steuer- und Rechnungswesen. Davon müssen mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater oder einer vergleichbaren Stelle geleistet worden sein; außerdem gilt ein Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
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Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung müssen mindestens sechs Jahre im Steuer- und Rechnungswesen tätig gewesen sein. Davon müssen mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater oder einer vergleichbaren Stelle erfolgt sein, wiederum mit mindestens 16 Wochenstunden.
Inhalte und Prüfungsschwerpunkte
Der Tätigkeitsschwerpunkt des FARC liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Zu den zentralen Aufgaben- und Wissensbereichen gehören:
- Buchführung und Bilanzierung
- betriebswirtschaftliche Auswertung
- Controlling
- Erstellung und Analyse von Jahresabschlüssen
- integrierte Unternehmensplanung
Zum externen Rechnungswesen gehören die Buchführung sowie der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Das interne Rechnungswesen umfasst die Kosten- und Leistungsrechnung, das Controlling und die Jahresabschlussanalyse.
Ablauf und Anmeldung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur mit einer Dauer von 4 Stunden und einer mündlichen Prüfung. Alle weiteren Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt.
Die Anmeldung erfolgt über die örtlich zuständigen Steuerberaterkammern. Dort erhalten Interessierte auch nähere Informationen zur Prüfung. Einige Steuerberaterkammern stellen zusätzlich spezielle Informationsflyer zur Verfügung.