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Die Marquise von O. (1920)

Die Marquise von O. ist ein deutsches Stummfilmdrama, gestaltet nach der gleichnamigen Novelle (1808) von Heinrich von Kleist. Unter der Regie von Paul …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Film und Einordnung
  2. 2. Gefangenschaft und Schwangerschaft
  3. 3. Heirat, Trennung und Ende
  4. 4. Entstehung und Zensur

Film und Einordnung

„Die Marquise von O.“ ist ein deutsches Stummfilmdrama aus dem Jahr 1920. Der Film beruht auf der gleichnamigen Novelle von Heinrich von Kleist aus dem Jahr 1808. Regie führte Paul Legband, das Drehbuch schrieb Robert Heymann, Produzent war Max Maschke, und Ernst Plhak übernahm die Kamera. Die angegebene Filmlänge beträgt je nach Fassung 78 beziehungsweise 81 Minuten.

Im Mittelpunkt stehen Nadine von Rochell, gespielt von Herta Hedén, ihr Vater Eugen von Rochell, dargestellt von Albert Patry, und der von Hans Albers gespielte Marquis von O. Hans Albers ist hier in einer frühen Schurkenrolle zu sehen. Weitere wichtige Figuren sind Felippo, gespielt von Ernst Stahl-Nachbaur, und Donnel, dargestellt von Adolf Schröder.

Gefangenschaft und Schwangerschaft

Die Handlung beginnt in einer Kolonie. Nadine von Rochell ist die Tochter des dortigen Gouverneurs. Felippo, ein Deputierter der Region, liebt sie, doch Nadine möchte ihr Leben mit dem Marquis von O., einem europäischen Offizier, verbringen. Aus verletztem Stolz löst Felippo einen Aufstand der Einheimischen gegen die fremden Herrscher aus und nimmt Nadine und ihren Vater gefangen.

Der Marquis sammelt seine einheimischen Soldaten, befreit Vater und Tochter und nimmt Felippo gefangen. Felippo wird wegen seiner Tat zum Tode verurteilt. Als Dank für den Heldenmut des Marquis verspricht der Gouverneur ihm Nadine zur Frau.

Später stellt Nadine fest, dass sie schwanger ist, weiß jedoch zunächst nicht, wer der Vater des Kindes ist. Sie glaubt, Felippo habe ihre Bewusstlosigkeit ausgenutzt und sie vergewaltigt. Der Gouverneur will den mutmaßlichen Vater seines ungeborenen Enkels nicht hinrichten lassen. Deshalb hebt er Felippos Todesurteil auf und bestimmt, dass Felippo Nadine heiraten soll, um ihre nach den damaligen Vorstellungen gefährdete Ehre wiederherzustellen.

Nadine gibt dem Marquis daraufhin ihr Eheversprechen zurück, ohne ihm den Grund zu nennen. Anschließend erfährt sie jedoch, dass nicht Felippo, sondern der Marquis sie während der Befreiung vergewaltigt hat. Der Marquis hatte einen Moment ihres Bewusstseinsverlusts und seines eigenen Glücks über die gelungene Rettung ausgenutzt.

Heirat, Trennung und Ende

Um ihre Ehre wiederherzustellen und ihrem Vater die Wahrheit nicht sagen zu müssen, entscheidet Nadine, den Marquis doch zu heiraten und gemeinsam mit ihm aus der Kolonie zu fliehen. Nach der Hochzeit reisen der Marquis und die nunmehrige Marquise von O. nach Europa.

Dort erklärt Nadine ihrem Ehemann, dass sie nur zwei Möglichkeiten für einen würdigen Umgang mit seiner Tat sehe: Entweder müssten sie sich trennen, oder sie werde sich vor seinen Augen das Leben nehmen. Der Marquis entscheidet sich für die Trennung. Beide leben weiterhin in der Nähe voneinander.

Unbemerkt von ihnen ist auch Felippo nach Europa gekommen. Er will sich rächen und versucht, Nadines inzwischen geborenes Kind, den männlichen Erben des Marquis, zu entführen. Als die Entführung scheitert, legt Felippo ein Feuer. Der Marquis kann das Kind vor dem Tod in den Flammen retten. Felippo stirbt bei dem Brand. Die Rettung des Kindes führt schließlich dazu, dass Nadine und der Marquis wieder zusammenfinden.

Entstehung und Zensur

Der Film entstand 1919 und passierte am 27. August 1920 die Zensur. Er war als Sechsakter aufgebaut, bestand also aus sechs Filmrollen beziehungsweise Akten. Seine ursprüngliche Länge betrug 1850 Meter; nach Kürzungen waren es noch 1788 Meter. Der Film erhielt ein Jugendverbot.

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