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Deutsch-Französischer Kulturrat
Der 1988 gegründete Rat soll den kulturellen Austausch stärken und auch Verbindungen zwischen den Zivilgesellschaften beider Länder knüpfen. Inhaltsverzeichnis.
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Aufgabe und Bedeutung
Der Deutsch-Französische Kulturrat (DFKR; französisch Haut Conseil Culturel Franco-Allemand, HCCFA) ist eine permanente Einrichtung für die Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs in Kunst und Kultur. Er wurde 1988 gegründet. Sein Ziel ist es, den kulturellen Austausch zwischen beiden Ländern zu stärken und Verbindungen zwischen ihren Zivilgesellschaften zu schaffen.
Der Rat arbeitet als Schnittstelle zwischen der öffentlichen Hand und den Kulturschaffenden beider Länder. Als unabhängiges Gremium berät er die deutsche und die französische Regierung zu gemeinsamen Fragen aus Kunst, Kultur und Bildung. Damit verbindet er staatliche Kulturpolitik mit den Erfahrungen und Anliegen von Personen und Einrichtungen aus dem Kulturbereich.
Geschichte und konkrete Aufgaben
Die politischen Grundlagen wurden beim 48. Deutsch-französischen Gipfel in Frankfurt am Main am 27. und 28. Oktober 1986 geschaffen. Der französische Präsident François Mitterrand und der Bundeskanzler Helmut Kohl beschlossen dort, die Zusammenarbeit im Bereich Kultur und Kunst zu intensivieren. Am 22. Januar 1988 führte ein Notenwechsel zur Gründung des Deutsch-Französischen Kulturrats.
Dem Rat wurden drei zentrale Aufgaben zugeschrieben:
- Er soll gemeinsame kulturelle Aktivitäten anregen.
- Er soll den Regierungen Vorschläge unterbreiten, wie diese Aktivitäten gefördert werden können.
- Er soll dazu beitragen, Informationen zu sammeln, die für die kulturelle Zusammenarbeit beider Länder wichtig sind, und diese der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Ab der Jahrtausendwende wurde es zunehmend wichtiger, die Kulturbeziehungen über die rein bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich hinaus weiterzuentwickeln. Auch andere europäische Staaten sollten einbezogen werden, beispielsweise im Rahmen des Weimarer Dreiecks. Diese Erweiterung der ursprünglichen Aufgaben wurde als unerlässlich für ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine verbesserte europäische Kooperation angesehen.
Aufbau und Arbeitsweise
Bis 2010 bestand der Rat aus jeweils zehn französischen und deutschen kulturell bedeutsamen Persönlichkeiten. Sie wurden für vier Jahre berufen. Möglichst alle wichtigen Kulturbereiche sollten vertreten sein. Dazu gehörten unter anderem Theater, Musik, Museen, Kulturerbe, Geschichte, Urheberrechtsverwaltung, Kulturstiftungen und Verlage.
Gegenwärtig hat der Rat zwölf Mitglieder, die in den Rat gewählt werden. Seine Arbeit wird von zwei Generalsekretariaten koordiniert; beide befinden sich in Saarbrücken. Die Mitglieder kommen zweimal jährlich zusammen. Die Treffen finden abwechselnd in Frankreich und Deutschland statt.
Ausgewählte Aktivitäten
Zu den im Artikel genannten Tätigkeiten des Kulturrats gehören mehrere Projekte und politische Empfehlungen:
- Von 2003 bis 2005 führte der Rat ein trinationales Arbeitstreffen von Theaterhochschulen aus den Staaten des Weimarer Dreiecks durch. Außerdem organisierte er in Polen Kolloquien über die Bedingungen künstlerischen Schaffens in der erweiterten Europäischen Union.
- Gemeinsam mit der Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit gründete er 2004 die deutsch-französische Jugendzeitung EXTRA.
- Der Rat gab verschiedene Empfehlungen zum Schutz des künstlerischen Schaffens und des geistigen Eigentums im Zeitalter der Digitalisierung ab.
- Er forderte die Europäische Union auf, einen Artikel über Kunst und Kultur in die Europäischen Verträge aufzunehmen.
Die Aktivitäten zeigen, dass der Rat sowohl den direkten deutsch-französischen Austausch als auch die europäische Zusammenarbeit, die Förderung junger Menschen und den Schutz kultureller sowie geistiger Leistungen unterstützt.