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Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft)
Eine Arbeitsgemeinschaft (oft als Arge, im Baugewerbe häufig ARGE abgekürzt) ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger …
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Was ist eine Arbeitsgemeinschaft?
Eine Arbeitsgemeinschaft (kurz Arge, im Baugewerbe häufig ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmen zur gemeinsamen Ausführung eines Projekts.
Warum bilden Unternehmen Arbeitsgemeinschaften?
Arbeitsgemeinschaften sind am häufigsten im Baugewerbe zu finden, aber nicht auf diesen Bereich beschränkt. Dort können Auftragsvolumen und Vielfalt der Arbeiten so groß sein, dass ein einzelnes Unternehmen das Vorhaben nicht wirtschaftlich sinnvoll bewältigen kann oder der Auftraggeber eine Verteilung des Risikos auf mehrere Unternehmen wünscht.
Typen nach Zusammensetzung der Gesellschafter
Nach der Zusammensetzung der Gesellschafter gibt es zwei Typen: Bei der horizontalen Arbeitsgemeinschaft schließen sich mehrere Unternehmen aus demselben Tätigkeitsbereich zusammen, z. B. mehrere Tiefbaufirmen für einen großen Straßenbau. Im Baugewerbe wird die Arge in der Regel auf Basis des Muster-Arbeitsgemeinschaftsvertrages abgeschlossen, der vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe herausgegeben wird. Bei der vertikalen Arbeitsgemeinschaft schließen sich Unternehmen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zusammen, z. B. eine Tiefbaufirma, ein Hochbauunternehmen, eine Haustechnikfirma und ein Ausbauunternehmen, um ein Gebäude schlüsselfertig zu errichten.
Typen nach Organisation
Nach der Organisation unterscheidet man echte und unechte Arbeitsgemeinschaften. Bei der echten Arbeitsgemeinschaft erbringt die Arge die Leistung selbst: Die Gesellschafter bringen anteilig Arbeitskräfte, Geräte und Kapital ein; die Arge stellt weiteres Personal ein, beschafft Gerät und Baumaterial, schließt selbst alle Subunternehmerverträge, führt eine eigene Buchhaltung und finanziert sich mit den Beiträgen ihrer Partner und den Abschlagszahlungen des Kunden. Erworbene Gegenstände werden Gesamthandseigentum aller Partner; die Partner erhalten Zahlungen nur in dem Maße, wie die Partner Ausschüttungen beschließen. Bei der unechten Arbeitsgemeinschaft (Dach-Arbeitsgemeinschaft) wird der Auftrag in einzelne Leistungsbereiche (Lose) aufgeteilt, die die Arge an ihre Mitglieder im Rahmen von Subunternehmerverträgen weitergibt.
Typen nach Außenauftritt
Nach dem Außenauftritt ist eine Arbeitsgemeinschaft im Regelfall eine Außengesellschaft, weil sie selbst Vertragspartner des externen Auftraggebers und externer Auftragnehmer ist. Für öffentliche Aufträge regeln die einschlägigen Vorschriften in Deutschland und Österreich ausdrücklich, dass die Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer auftritt. Bei privaten Aufträgen kann sie auch als reine Innengesellschaft auftreten, wenn nach außen nur die Gesellschafter auftreten.
Rechtliche und steuerliche Behandlung
Gesellschaftsrechtlich ist eine Arbeitsgemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Steuerlich bleiben ihre Mitglieder ertragsteuerlich unabhängig, wenn alleiniger Zweck die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages ist (§ 180 Abs. 4 AO, § 2a GewStG). In anderen Fällen werden die Einkünfte der Gesellschafter als Personengesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt und anteilig bei den Gesellschaftern berücksichtigt; die Arbeitsgemeinschaft ist dann gewerbesteuerpflichtig. Umsatzsteuerlich ist eine nach außen auftretende Arge Unternehmerin. Überlassen die Gesellschafter einer Bau-Arge gegen Entgelt Baugeräte (Gerätevorhaltung), sind das umsatzsteuerpflichtige Leistungen; das Entgelt kann auch in einer erhöhten Beteiligung am Ergebnis oder in einem vereinbarten Spitzenausgleich bestehen. Werden die Geräte unentgeltlich überlassen, liegt mangels Leistungsaustausch ein nicht umsatzsteuerbarer Gesellschafterbeitrag vor.