Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention (DGS) Deutsches Institut für Menschenrechte https://www.youtube.com/watch?v=xJqV-FFRluI Transkript (automatisch erstellt) 0:03 Alle Kinder haben Rechte. Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention 0:09 hilft dabei, Kinderrechte zu verwirklichen. Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen 0:16 einen Vertrag über die Rechte von Kindern beschlossen. In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte auf 0:22 Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern festgeschrieben. Ziel ist: Die Staaten sollen Kinder als Menschen mit eigenen Rechten betrachten 0:31 und ihre Interessen besser in den Blick nehmen. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet. 0:39 Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. 0:46 Die Vereinten Nationen überprüfen alle fünf Jahre, ob Deutschland und andere Vertragsstaaten 0:52 diese Verpflichtung auch wirklich einhalten. Hierfür gibt es das sogenannte Staatenberichtsverfahren. 0:59 Ein Berichtskreislauf umfasst acht Schritte. Das Berichtsverfahren wird durch den UN-Ausschuss 1:04 für die Rechte des Kindes durchgeführt. Als Erstes können Organisationen, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen, 1:12 wie zum Beispiel National Coalitions, nationale Menschenrechtsinstitutionen 1:18 oder auch UN-Organisationen wie UNICEF beim UN-Kinderrechtsausschuss Eingaben einreichen. 1:24 Darin beschreiben sie, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland steht. 1:28 Auch Selbstorganisationen von Kindern können eigene Berichte, Bilder oder Videos einreichen. 1:35 So erhält der Ausschuss ein umfassendes Bild von der Situation in Deutschland. 1:41 Der UN-Ausschuss schaut sich diese Eingaben an und stellt dann eine Liste mit Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte zusammen. 1:46 und stellt dann eine Liste mit Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte zusammen. Diese schickt der UN-Ausschuss an die Bundesregierung. 1:52 Die Bundesregierung hat dann etwas Zeit, um auf die Fragen des UN-Ausschusses zu antworten. 1:58 Sie muss dafür viele Informationen zusammentragen, um sagen zu können, was seit dem letzten Berichtsverfahren für die Kinderrechte getan wurde 2:06 und wie es aktuell mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland aussieht. Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragenliste nennt man auch Staatenbericht. 2:17 Bevor der UN-Ausschuss die Bundesregierung zum Staatenbericht befragt, 2:21 haben die Kinderrechtsorganisationen noch einmal die Gelegenheit, Eingaben einzureichen. 2:26 Wie am Anfang des Verfahrens können auch Kinder und ihre Selbstorganisationen eigene Berichte, Bilder oder Videos einreichen. 2:34 In diesen Eingaben können die Organisationen den Staatenbericht kommentieren und dem UN-Ausschuss ergänzende Informationen mitteilen. 2:44 Nach Erhalt der Eingaben lädt der UN-Ausschuss einzelne Kinderrechtsorganisationen ein 2:49 und berät sich mit ihnen in einer nichtöffentlichen vorbereitenden Sitzung. Auch Kinder können sich im Rahmen einer Nebenveranstaltung 2:56 oder Videokonferenz mit dem UN-Ausschuss austauschen. Dabei werden sie von Erwachsenen unterstützt. 3:02 Nach der vorbereitenden Sitzung folgt die Ausschusssitzung mit der öffentlichen Anhörung der Regierungsdelegation in Genf. 3:09 In einem konstruktiven Dialog werden alle eingereichten Berichte und Eingaben diskutiert. 3:14 Die Sitzung wird von der Presse begleitet und auch im Internet live übertragen. Nach der Anhörung veröffentlicht 3:20 der UN-Ausschuss die sogenannten Abschließenden Bemerkungen. 3:25 Darin stehen die wichtigsten Hausaufgaben für Deutschland, nämlich was der Staat für die Stärkung der Kinderrechte unternehmen soll. 3:32 Die Zeit bis zum nächsten Berichtskreislauf, in der die Hausaufgaben umgesetzt werden sollen, nennt man Follow-up. 3:39 Dabei beraten Kinderrechtsorganisationen die Regierung und bemerken kritisch, wenn die Empfehlungen des UN-Ausschusses nicht angemessen umgesetzt werden. 3:48 Und dann? Dann fängt alles wieder von vorne an. 3:52 Der Berichtskreislauf beginnt von neuem. Mehr Informationen auf der Internetseite der Monitoring-Stelle 3:58 UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.