Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).
Betriebsrat (Teil 1) Aufgaben & Wahl einfach erklärt | Prüfungswissen
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 32 Zeilen
- Ein Unternehmen kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn beide Parteien zusammenarbeiten, wenn also sowohl die Interessen des Arbeitgebers
- als auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Sonst kann schnell Unruhe und Unzufriedenheit entstehen, was letztendlich mit
- schlechteren Leistung und einer geringeren Produktivität einhergehen würde. Die Gestaltung dieser Zusammenarbeit in Bezug auf
- Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, aber auch Personalentscheidung und zukünftige Ausrichtung des Unternehmens soll also nicht einseitig dem Arbeitgeber
- überlassen werden, sondern im Interesse beider Parteien gemeinsam erfolgen. Nun kann sich jeder vorstellen, dass gerade bei einem
- größeren Unternehmen nicht die komplette Belegschaft gleichzeitig sich für ihre Interessen einsetzen kann. Das ist weder sinnvoll, noch verfügen alle über das
- Wissen und die Fähigkeiten, die dazu notwendig sind. Deshalb wählen die Arbeitnehmer einige wenige Vertreter den sogenannten Betriebsrat, der ihre
- Interessen vertritt, sich für sie informiert, der die gesetzlichen Regelungen kennt, der die Arbeitnehmer beraten kann, der mit der
- Geschäftsführung spricht und verhandelt und und. Die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber erfolgt nach festen Spielregeln. Diese hat der
- Gesetzgeber im sogenannten Betriebsverfassungsgesetz verankert. Gesetzlich darf ein Betriebsrat bereits ab fünf Arbeitnehmern gewählt werden.
- Vorher macht es vielleicht auch nicht so viel Sinn, da man sich ja direkt gemeinsam abstimmen kann. Aber wichtig hier, es muss kein Betriebsrat gewählt
- werden. Wie viele Vertreter in den Betriebsrat gewählt werden, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei den großen Unternehmen sind es schon mal 50
- und mehr Mitglieder. Wie man sich vorstellen kann, muss der Betriebsrat entschieden seine Meinung vertreten und sich auch schon mal
- unbeliebt machen. Damit der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht einschüchtern und unter Druck setzen kann, genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen
- Kündigungsschutz. Während der Amtszeit und sogar ein Jahr nach der Amtszeit können Betriebsratsmitglieder nur außerordentlich gekündigt werden, also
- nur aus einem wichtigen Grund. Die Mitglieder des Betriebsrats erledigen ihre Aufgaben natürlich nicht in ihrer Freizeit, sondern während der
- Arbeitszeit. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten wird mindestens ein Betriebsratsmitglied sogar ganz für die Arbeit als Betriebsrat
- freigestellt. Okay, kommen wir nun zu den Wahlen. Der Betriebsrat wird für 4 Jahre in geheimer Abstimmung gewählt. Was immer wieder Schwierigkeiten
- bereitet, ist die Frage, wer darf eigentlich den Betriebsrat wählen? Und wer kann gewählt werden? Alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende ab
- 16 dürfen den Betriebsrat wählen. Dazu gehören nicht und jetzt wird es wichtig leiten der Angestellte. Als leitender Angestellte werden in der Regel alle
- Beschäftigte bezeichnet, die umfassende Personalbefugnisse haben, die also Arbeitnehmer einstellen und entlassen können. Sie werden der Arbeitgeberseite
- zugerechnet und dürfen nicht den Betriebsrat wählen. Leiharbeiter dürfen nur dann den Betriebsrat wählen, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb
- eingesetzt werden. Dabei kommt es auf die geplante Einsatzzeit an. Also das Wahlrecht besteht auch in der ersten Woche des Einsatzes, wenn geplant ist,
- dass der Leiharbeiter länger als 3 Monate beschäftigt sein wird. Doch nicht jeder, der wählen darf, darf auch in den Betriebsrat gewählt
- werden. Gewählt werden dürfen alle Wahlberechtigten, also wieder auszubildende, ja, leitende Angestellte, nein. Aber der Gesetzgeber hat hier noch
- zwei zusätzliche Höhen gesetzt. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Man trägt schließlich eine große Verantwortung als Betriebsrat und man muss mindestens 6
- Monate dem Betrieb angehören. Sonst kann man sich ja gar nicht richtig auskennen und auch nicht sinnvoll die Interessen der Arbeitnehmer
- vertreten. Da Leiharbeiter nicht im Betrieb angehören, dürfen sie nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Falls ihr euch das nicht merken könnt, denkt
- daran, dass um in den Betriebsrat gewählt zu werden, höhere Anforderungen erfüllt werden müssen. Man muss nicht 16, sondern 18 sein und man muss
- mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören. Die Regelung mit den Leiharbeitern würde ich gesondert lernen. Es macht ja Sinn, dass sie zwar
- wählen dürfen, da muss man sich diese drei Monate merken, aber nicht gewählt werden dürfen, da sie ja gar nicht dem Betrieb angehören. welche Rechte der
- Betriebsrat hat und wo genau die Grenzen der Mitbestimmung liegen, das schauen wir uns gemeinsam im zweiten Teil an.
Zum Nachlesen
BetriebsratEin Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Fachsprachlich bezeichnet das Wort das …
BetriebsratswahlBesteht im Betrieb ein Betriebsrat, wird der Wahlvorstand vom Betriebsrat ins Amt gesetzt. Besteht im Betrieb kein Betriebsrat, muss der Wahlvorstand im …