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Betriebsrat (Teil 1) Aufgaben & Wahl einfach erklärt | Prüfungswissen

Berufskolleg Hückeswagen4:41 45.290 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 32 Zeilen
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  1. Ein Unternehmen kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn beide Parteien zusammenarbeiten, wenn also sowohl die Interessen des Arbeitgebers
  2. als auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Sonst kann schnell Unruhe und Unzufriedenheit entstehen, was letztendlich mit
  3. schlechteren Leistung und einer geringeren Produktivität einhergehen würde. Die Gestaltung dieser Zusammenarbeit in Bezug auf
  4. Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, aber auch Personalentscheidung und zukünftige Ausrichtung des Unternehmens soll also nicht einseitig dem Arbeitgeber
  5. überlassen werden, sondern im Interesse beider Parteien gemeinsam erfolgen. Nun kann sich jeder vorstellen, dass gerade bei einem
  6. größeren Unternehmen nicht die komplette Belegschaft gleichzeitig sich für ihre Interessen einsetzen kann. Das ist weder sinnvoll, noch verfügen alle über das
  7. Wissen und die Fähigkeiten, die dazu notwendig sind. Deshalb wählen die Arbeitnehmer einige wenige Vertreter den sogenannten Betriebsrat, der ihre
  8. Interessen vertritt, sich für sie informiert, der die gesetzlichen Regelungen kennt, der die Arbeitnehmer beraten kann, der mit der
  9. Geschäftsführung spricht und verhandelt und und. Die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber erfolgt nach festen Spielregeln. Diese hat der
  10. Gesetzgeber im sogenannten Betriebsverfassungsgesetz verankert. Gesetzlich darf ein Betriebsrat bereits ab fünf Arbeitnehmern gewählt werden.
  11. Vorher macht es vielleicht auch nicht so viel Sinn, da man sich ja direkt gemeinsam abstimmen kann. Aber wichtig hier, es muss kein Betriebsrat gewählt
  12. werden. Wie viele Vertreter in den Betriebsrat gewählt werden, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei den großen Unternehmen sind es schon mal 50
  13. und mehr Mitglieder. Wie man sich vorstellen kann, muss der Betriebsrat entschieden seine Meinung vertreten und sich auch schon mal
  14. unbeliebt machen. Damit der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht einschüchtern und unter Druck setzen kann, genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen
  15. Kündigungsschutz. Während der Amtszeit und sogar ein Jahr nach der Amtszeit können Betriebsratsmitglieder nur außerordentlich gekündigt werden, also
  16. nur aus einem wichtigen Grund. Die Mitglieder des Betriebsrats erledigen ihre Aufgaben natürlich nicht in ihrer Freizeit, sondern während der
  17. Arbeitszeit. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten wird mindestens ein Betriebsratsmitglied sogar ganz für die Arbeit als Betriebsrat
  18. freigestellt. Okay, kommen wir nun zu den Wahlen. Der Betriebsrat wird für 4 Jahre in geheimer Abstimmung gewählt. Was immer wieder Schwierigkeiten
  19. bereitet, ist die Frage, wer darf eigentlich den Betriebsrat wählen? Und wer kann gewählt werden? Alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende ab
  20. 16 dürfen den Betriebsrat wählen. Dazu gehören nicht und jetzt wird es wichtig leiten der Angestellte. Als leitender Angestellte werden in der Regel alle
  21. Beschäftigte bezeichnet, die umfassende Personalbefugnisse haben, die also Arbeitnehmer einstellen und entlassen können. Sie werden der Arbeitgeberseite
  22. zugerechnet und dürfen nicht den Betriebsrat wählen. Leiharbeiter dürfen nur dann den Betriebsrat wählen, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb
  23. eingesetzt werden. Dabei kommt es auf die geplante Einsatzzeit an. Also das Wahlrecht besteht auch in der ersten Woche des Einsatzes, wenn geplant ist,
  24. dass der Leiharbeiter länger als 3 Monate beschäftigt sein wird. Doch nicht jeder, der wählen darf, darf auch in den Betriebsrat gewählt
  25. werden. Gewählt werden dürfen alle Wahlberechtigten, also wieder auszubildende, ja, leitende Angestellte, nein. Aber der Gesetzgeber hat hier noch
  26. zwei zusätzliche Höhen gesetzt. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Man trägt schließlich eine große Verantwortung als Betriebsrat und man muss mindestens 6
  27. Monate dem Betrieb angehören. Sonst kann man sich ja gar nicht richtig auskennen und auch nicht sinnvoll die Interessen der Arbeitnehmer
  28. vertreten. Da Leiharbeiter nicht im Betrieb angehören, dürfen sie nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Falls ihr euch das nicht merken könnt, denkt
  29. daran, dass um in den Betriebsrat gewählt zu werden, höhere Anforderungen erfüllt werden müssen. Man muss nicht 16, sondern 18 sein und man muss
  30. mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören. Die Regelung mit den Leiharbeitern würde ich gesondert lernen. Es macht ja Sinn, dass sie zwar
  31. wählen dürfen, da muss man sich diese drei Monate merken, aber nicht gewählt werden dürfen, da sie ja gar nicht dem Betrieb angehören. welche Rechte der
  32. Betriebsrat hat und wo genau die Grenzen der Mitbestimmung liegen, das schauen wir uns gemeinsam im zweiten Teil an.

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