Zum Inhalt springen
L

Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).

Ständegesellschaft | Lehnswesen | Grundherrschaft

Jot Em2:36 1.530 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 19 Zeilen
Herunterladen
  1. im mittelalter war die gesellschaften drei sogenannte stände eingeteilt jeder mensch bei einem der stände zuge ort sogar was den klerus also die
  2. geistlichen bischöfe und pfarrer es gab den adel also fürsten und grafen und es gab den dritten stand die bauern und handwerker
  3. diese gottgegebene ordnung sollte das leben bestimmen denn wer in einen stand geboren wurde der blieb auch in diesem stand zwar konnte ein adliger durchaus
  4. zum klerus wechseln aber für bauern und handwerker war es unmöglich ihren stand zu verlassen sie konnten so hart arbeiten oder so viel geld einsammeln
  5. wie sie wollten den einzelnen ständen waren einzelne aufgaben zugeordnet die bauern arbeiten auf dem land der klerus verschrieb sich der kirchlichen arbeit
  6. und riegelte das christliche leben der adel sorgte für den schutz des reiches sowie seiner bewohner neben diesen pflichten gehen mit den ständen noch
  7. verschiedene rechte einher im mittelalter waren die menschen ungleich beten und kämpfen erschienen wichtiger zu durften artige burgen bauen waffen
  8. tragen oder jagen geistliche waren von den meisten steuern befreit die macht lage mittelalter bei adel und klerus der dritte stand hatte selbst keine rechte
  9. sowie keinerlei rechtlichen schutz dass dieses system der ständegesellschaft so lange bestand hatte trotz der zahlenmäßigen überlegenheit des dritten
  10. standes das liegt an einem weiteren wichtigen faktor das land auf den die bauern arbeiten gehört nicht ihnen selbst das system das dahintersteckt
  11. nennt man lebens wesen das land sowie seine bewohner gehören dem könig einzeln ländereien verleiht der könige diese werden dadurch zum lebens man dieses
  12. system gewährt vorteile in beide richtungen der lebens man erhält schutz von seinem lebens herr zusätzlich zahlen die auf dem land lebenden bauern abgaben
  13. und sich an so seinen lebensunterhalt der könig profitiert indem er einerseits hilfe bei verwaltung und militär erhält und noch wichtiger seine untertanen an
  14. sich bindet natürlich gab es auch einzelne länder reihen die direkt einem artigen gehörten die nicht geliehen waren mit dem lebens wesen verbunden ist
  15. das system der grund herrschaft dieses regelt die beziehung der bauern zu ihrem grundherren also entweder den lebens mann oder dem eigentümer direkt der
  16. ihnen das land zur verfügung stellt wie beim lebens wesen profitieren auch hier wieder beide teile der grund her bekommt abgaben von seinen bauern zusätzlich
  17. leisten diese arbeiten für die gemeinschaft die bauern bekommen einen platz zum leben und die möglichkeit der selbstversorgung darüber hinaus erhalten
  18. sie schutz von ihrem grundherren die bauern selbst hatten keine möglichkeit eigenes land zu besitzen dementsprechend kann sich der bauer gar
  19. nicht leisten forderungen von adel und klerus abzulehnen da dies unmittelbar seine existenz so wie dieser nach familie bedroht hätte

Zum Nachlesen