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Einfache und absolute Mehrheit: Welche gibt es noch?

Deutscher Bundestag3:56 35.969 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 35 Zeilen
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  1. Die vier Mehrheiten im Bundestag Habt ihr in eurer Klasse schon den nächsten Wandertag geplant?
  2. Dürft ihr darüber abstimmen, wohin es gehen soll? Auf eine Burg? Oder ins Schwimmbad?
  3. Ein Beispiel: Ihr seid 29 Schüler.
  4. Wenn 15 die zur Burg wollen und 14 ins Schwimmbad,
  5. dann hat sich die Mehrheit für die Burg entschieden. Auch im Deutschen Bundestag gibt es Abstimmungen.
  6. Über Gesetzentwürfe oder darüber, wer Bundeskanzler werden soll.
  7. Im Parlament gibt es verschiedene Mehrheiten, die bei Abstimmungen entscheidend sind.
  8. Die „einfachen Mehrheit“: Bei den meisten Entscheidungen
  9. reicht die einfache Mehrheit. Wenn MEHR Abgeordnete bei einer Abstimmung
  10. FÜR etwas stimmen als dagegen, gilt der Beschluss.
  11. Nur die Stimmen derjenigen zählen, die im Plenum anwesend sind.
  12. Zurück zur Klasse: Sind am Tag der Abstimmung vier Schüler krank,
  13. also nur 25 statt 29 da, dann genügt es, wenn 13 für den Burgausflug stimmen.
  14. Denn das ist die „Einfache Mehrheit“. Dann gibt es noch die „Absolute Mehrheit“
  15. Eine Absolute Mehrheit benötigt mehr als die Hälfte
  16. aller MÖGLICHEN Stimmen. In unserer Klasse
  17. müssten also mindestens 15 von 29 Schülern für die Burg stimmen.
  18. Auch, wenn nur 25 Schüler da sind. 13 Befürworter reichen also nicht aus.
  19. Im Parlament heißt das: Mehr als 50 Prozent aller Mitglieder des Bundestages
  20. müssen für oder gegen eine Sache stimmen. Egal, wie viele Abgeordnete an der Abstimmung teilnehmen.
  21. Ein Beispiel: Nach der Wahl 2013
  22. hatte der Bundestag 631 Sitze. Die absolute Mehrheit lag also bei 316.
  23. Diese absolute Mehrheit ist nötig bei der Wahl des Bundestagspräsidenten
  24. oder des Bundeskanzlers. Oder bei einem konstruktiven Misstrauensvotum,
  25. mit dem ein Regierungschef abgewählt werden kann. In den Medien wird die „absolute Mehrheit“
  26. auch „Kanzlermehrheit“ genannt. Jetzt haben wir den Unterschied
  27. zwischen einfacher und absoluter Mehrheit geklärt. Manche Abstimmungen
  28. brauchen aber eine Zweidrittelmehrheit. Davon gibt es zwei Varianten:
  29. die einfache und die absolute Zweidrittelmehrheit. Einfach heißt auch hier:
  30. Die Stimmen von zwei Dritteln der Anwesenden genügen.
  31. Für eine absolute Zweidrittelmehrheit müssen es die Stimmen
  32. von zwei Dritteln aller Bundestagsabgeordneten sein, also nicht nur derjenigen,
  33. die gerade anwesend sind. Diese Mehrheit braucht der Bundestag
  34. z.B. für die Änderung des Grundgesetzes. Mehr Informationen zum Bundestag
  35. findet ihr auf mitmischen.de.

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