Einfache und absolute Mehrheit: Welche gibt es noch? Deutscher Bundestag https://www.youtube.com/watch?v=ZcPyP78in9s Transkript (automatisch erstellt) 0:12 Die vier Mehrheiten im Bundestag Habt ihr in eurer Klasse schon den nächsten Wandertag geplant? 0:20 Dürft ihr darüber abstimmen, wohin es gehen soll? Auf eine Burg? Oder ins Schwimmbad? 0:27 Ein Beispiel: Ihr seid 29 Schüler. 0:32 Wenn 15 die zur Burg wollen und 14 ins Schwimmbad, 0:38 dann hat sich die Mehrheit für die Burg entschieden. Auch im Deutschen Bundestag gibt es Abstimmungen. 0:44 Über Gesetzentwürfe oder darüber, wer Bundeskanzler werden soll. 0:49 Im Parlament gibt es verschiedene Mehrheiten, die bei Abstimmungen entscheidend sind. 0:55 Die „einfachen Mehrheit“: Bei den meisten Entscheidungen 1:00 reicht die einfache Mehrheit. Wenn MEHR Abgeordnete bei einer Abstimmung 1:05 FÜR etwas stimmen als dagegen, gilt der Beschluss. 1:09 Nur die Stimmen derjenigen zählen, die im Plenum anwesend sind. 1:14 Zurück zur Klasse: Sind am Tag der Abstimmung vier Schüler krank, 1:20 also nur 25 statt 29 da, dann genügt es, wenn 13 für den Burgausflug stimmen. 1:28 Denn das ist die „Einfache Mehrheit“. Dann gibt es noch die „Absolute Mehrheit“ 1:35 Eine Absolute Mehrheit benötigt mehr als die Hälfte 1:38 aller MÖGLICHEN Stimmen. In unserer Klasse 1:41 müssten also mindestens 15 von 29 Schülern für die Burg stimmen. 1:49 Auch, wenn nur 25 Schüler da sind. 13 Befürworter reichen also nicht aus. 1:58 Im Parlament heißt das: Mehr als 50 Prozent aller Mitglieder des Bundestages 2:05 müssen für oder gegen eine Sache stimmen. Egal, wie viele Abgeordnete an der Abstimmung teilnehmen. 2:13 Ein Beispiel: Nach der Wahl 2013 2:18 hatte der Bundestag 631 Sitze. Die absolute Mehrheit lag also bei 316. 2:26 Diese absolute Mehrheit ist nötig bei der Wahl des Bundestagspräsidenten 2:33 oder des Bundeskanzlers. Oder bei einem konstruktiven Misstrauensvotum, 2:38 mit dem ein Regierungschef abgewählt werden kann. In den Medien wird die „absolute Mehrheit“ 2:44 auch „Kanzlermehrheit“ genannt. Jetzt haben wir den Unterschied 2:51 zwischen einfacher und absoluter Mehrheit geklärt. Manche Abstimmungen 2:56 brauchen aber eine Zweidrittelmehrheit. Davon gibt es zwei Varianten: 3:02 die einfache und die absolute Zweidrittelmehrheit. Einfach heißt auch hier: 3:08 Die Stimmen von zwei Dritteln der Anwesenden genügen. 3:13 Für eine absolute Zweidrittelmehrheit müssen es die Stimmen 3:17 von zwei Dritteln aller Bundestagsabgeordneten sein, also nicht nur derjenigen, 3:22 die gerade anwesend sind. Diese Mehrheit braucht der Bundestag 3:27 z.B. für die Änderung des Grundgesetzes. Mehr Informationen zum Bundestag 3:37 findet ihr auf mitmischen.de.